Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Hydraulischer Abgleich mit Fördermitteln

Derzeit wird der Austausch der Heizung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gegen eine effiziente Brennwerttechnik mit einem Investitionszuschuss von bis zu 15 % gefördert. Jedoch muss der Kunde auch einen Installationsbetrieb finden, der alle Arbeiten zur energetischen Sanierung ausführen kann und möchte!

Der Austausch von Feuerstätten ist im vollen Gange. Nun bin ich neben meiner Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger auch Gebäudeenergieberater und eingetragen in der Liste der KfW Experten. So kann ich neben der gesetzlich vorgeschriebenen Tauglichkeitsbescheinigung auch den Kunden auf Fördermittel hinweisen und beraten.

Förderung

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umbau im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms notwendig sind, fließen in die Förderung mit ein. Gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Anträge können gestellt werden von natürlichen Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Forderung

Jedoch stellt die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auch Bedingungen für die Zusage. Diese sind neben der Begleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen (der eingetragene Experte) auch die Durchführung des hydraulischen Abgleich inkl. dessen Dokumentation. Um die vollen 15 % anstatt nur 10 % Investitionszuschuss in Anspruch nehmen zu können, ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (Premiumleistung nach DIN EN 12831) erforderlich. Im Gegensatz zum Verfahren A (Regelleistung nach DIN EN 15378), was das Näherungsverfahren bis 500 m² beinhaltet, wird im Verfahren B der hydraulische Abgleich für jedes System raumweise mit einer Software berechnet, was ohnehin immer empfohlen wird.

Vorteile

Nun ist es aber in der Praxis sehr häufig so, dass sich zwar der Kunde für die Antragstellung des Investitionszuschusses entschlossen hat, aber oftmals vom Heizungsbauer die Aussage erhält „Die Software haben wir nicht, das können wir nicht, das ist sowieso teurer als der Nutzen!“ Vielen Installateuren ist, wie es scheint, noch nicht der Sinn und Zweck über die energetische Optimierung durch die gleichmäßige Wärmeverteilung bewusst geworden.

Nur mit einem hydraulischen Abgleich ist eine maximale Verringerung der Systemtemperaturen möglich. Durch die Absenkung der Temperaturen können Wärmeerzeuger mehr ausgelastet und sparsamer betrieben werden. In Kombination mit dem hydraulischen Abgleich wird eine Über- bzw. Unterversorgung der vereinzelten Räume bzw. Heizflächen vermieden. Durch angepasste Volumenströme und niedrigere Druckdifferenzen sinkt der benötigte Pumpenstrom. Außerdem verhindert ein korrekt ausgeführter und eingestellter hydraulischer Abgleich Geräuschprobleme an den Ventilen. Ein gleichmäßiges Aufheizen wird somit ermöglicht. Selbst die Ein- und Ausschaltzeiten der Feuerstätte und die damit verbundene zusätzliche Belastungen der vereinzelten Bauteile, wird dadurch enorm verringert und die Lebenszeit der Anlage erhöht.

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