Auch SHK-Handwerk ist zur Installation von Solaranlagen berechtigt

Bild: Clipdealer

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 entschieden, dass ein Betrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben darf. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die damit verbundene Klarstellung zur Bedeutung qualifizierter handwerklicher Leistungserbringung.

Das OLG Koblenz hatte in dem entschiedenen Fall festgestellt, dass PV-Arbeiten wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerks darstellen können. Nicht Gegenstand der Entscheidung war jedoch die Frage, welche weiteren Handwerke nach der Handwerksordnung und den einschlägigen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Ausführung entsprechender Arbeiten berechtigt sind.

„Die öffentliche Darstellung darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, als seien nur zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig. Das wird der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht“, erklärt Michael Kober, technischer Referent im Zentralverband SHK. „Gerade das Klempnerhandwerk ist im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ebenfalls ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt.“

Auch das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk ist laut ZVSHK im Bereich solarer Energiesysteme qualifiziert aufgestellt. Die Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK benennt nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme, insbesondere Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zur solarunterstützten Heizung. Die Meisterprüfungsverordnung umfasst Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energielagerung. Der Anschluss von Solarthermieanlagen gehört eindeutig zum Tätigkeitsbereich des SHK-Handwerks. Photovoltaikanlagen können zudem insbesondere dann relevant werden, wenn sie im funktionalen Zusammenhang mit einer SHK-Hauptleistung stehen, etwa bei Wärmepumpensystemen oder energetischen Gesamtlösungen im Gebäude.

In der Praxis sind daher gewerkeübergreifende Kooperationen ein bewährtes und rechtssicheres Modell.

Genau in diese Richtung zielt auch die derzeit in Aktualisierung befindliche Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen, welcher der ZVSHK bereits 2024 beigetreten ist. An dieser arbeiten neben den bisherigen Beteiligten weitere Gewerke und Berufsgenossenschaften mit.

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