Entwässerung bei begrenzten Einbaumöglichkeiten

Was Handwerker beim Einbau von Hebeanlagen beachten müssen

Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung, umgangssprachlich auch unter dem Begriff Kleinhebeanlagen oder WC-Fördersysteme bekannt, unterliegen den Grundsätzen der europäischen Norm EN 12050-3. Diese kleinen Problemlöser gewährleisten sanitären Komfort auch dort, wo sich für die Entwässerung nicht unbedingt eine Abflussleitung mit Gefälle in der Nähe befindet. Damit erlauben sie die Installation eines Zweitbades, eines Gäste-WCs oder eines Haushaltsraums unterhalb der Rückstauebene. Jedoch dürfen die Anlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz kommen. Aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit müssen SHK-Installateure beim Einbau dieser Hebeanlagen einiges beachten.

Ein Bad im Keller ist ein typischer Anwendungsfall für den Einbau einer Kleinhebeanlage.
Quelle: Kessel

Ein Bad im Keller ist ein typischer Anwendungsfall für den Einbau einer Kleinhebeanlage.
Quelle: Kessel
Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung eignen sich vorrangig für den Einsatz in privaten Gebäuden. Sie sammeln und heben fäkalienhaltiges sowie fäkalienfreies Abwasser automatisch über die Rückstauebene und dürfen nur eingebaut werden, wenn:

maximal ein WC unmittelbar angeschlossen ist,

der Benutzerkreis klein ist (z. B. Privathaushalt),

oberhalb der Rückstauebene ein weiteres WC zur Verfügung steht,

zusätzlich höchstens ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet (Sitzwaschbecken) angeschlossen sind,

sich die Anlage zusammen mit dem angeschlossenen WC und den anderen angeschlossenen Entwässerungsgegenständen im selben Raum befindet,

kein direkter oder indirekter Anschluss anderer Entwässerungsgegenstände, z.B. eine Badewanne oder eine Waschmaschine, erfolgt.

Kleinhebeanlagen müssen somit direkt hinter oder neben einem WC installiert werden. Das bedeutet: Der Zulauf des WCs darf beispielsweise nicht über eine längere Strecke zum Gerät führen. Hier kann es zur Überlastung der Anlage kommen, sowie im ungünstigsten Fall zum Rückstau in die Zulaufleitung, was zu Ablagerungen und Geruchsbelästigungen führt. Darüber hinaus sind diese Hebeanlagen nicht darauf ausgelegt, eine Badewanne oder eine Waschmaschine zu entwässern. Denn im Störungsfall ist keine geeignete Sicherheit vorhanden, um gegebenenfalls größere Mengen anfallenden Abwassers aufzunehmen. Auch sind diese Kleinhebeanlagen in den seltensten Fällen mit Alarmeinrichtungen ausgestattet, welche den Benutzer bei einer Störung alarmieren oder auf Fehler hinweisen. Gerade bei Waschmaschinen, welche automatisch Wasser abpumpen, kann es dann zu Überflutungen oder Wasserschäden kommen. Zudem sollte die Einleittemperatur auf 35 °C beschränkt sein, was bei einer Waschmaschine nicht gewährleistet werden kann. Hygieneartikel (Binden, Tampons, Windeln usw.) sowie Faserstoffe (Babytücher, feuchte Allzwecktücher etc.) dürfen nicht heruntergespült und in die Kleinhebeanlagen eingeleitet werden. Dies kann ebenfalls zu Verstopfungen und damit zum Ausfall der Anlage führen.

Was muss beim Einbau beachtet werden?

Die Anschlüsse sind so auszubilden, dass ein dichter sowie elastischer Anschluss gewährleistet wird und sie müssen dem maximalen Betriebsdruck der Pumpen ohne Leckage standhalten. Daher sind die Herstellerangaben unbedingt umzusetzen. Um die Förderleistung der Pumpe innerhalb der Anlage optimal nutzen zu können, sollte die Druckleitung direkt nach dem Anschluss senkrecht nach oben geführt werden. Bei Anlagen mit zwangsläufiger Fäkalienzerkleinerung müssen der Druckanschluss, Druckleitungen und Rückflussverhinderer mindestens einen Innendurchmesser von 20 mm, in Anlagen ohne Fäkalienzerkleinerung mindestens 25 mm aufweisen. Bei der Installation muss zudem beachtet werden, dass ein Verdrehen oder Aufschwimmen der Kleinhebeanlage vermieden wird. Installateure müssen die Maße des WC-Zulaufstutzens so gestalten, dass der Anschluss von einem WC nach EN 33 (Klosett, bodenstehend, mit aufgesetztem Spülbecken) oder EN 37 (Klosettbecken, bodenstehend, mit freiem Zulauf) möglich ist. Der Mindestdurchmesser der zusätzlichen Anschlüsse muss DN 40 sein. Kleinhebeanlagen benötigen keine separate Entlüftungsleitung. Der integrierte Anlagenbehälter ist nicht als Sammelbehälter ausgebildet, er enthält vielmehr die Förder- und Steuereinrichtung und dient als Volumenvorlage. Er muss geschlossen, wasser- und geruchsdicht sein. Die Entlüftung wird in der Regel über einen Aktivkohlefilter, Belüftungsventile oder spezielle Klappen-/Verschlusssysteme sichergestellt. Eine Lüftung, die in den Aufstellraum führt, muss allerdings geruchsfrei sein.

Was muss bei der Inbetriebnahme beachtet werden?

Kleinhebeanlagen sind nach EN ­12050-3 nur zur begrenzten Verwendung zugelassen und dienen z. B. der Entwässerung eines unmittelbar angeschlossenen WCs. Sie sind prädestiniert für begrenzte Platzverhältnisse und für den Sanierungsfall.
Quelle: Kessel

Kleinhebeanlagen sind nach EN ­12050-3 nur zur begrenzten Verwendung zugelassen und dienen z. B. der Entwässerung eines unmittelbar angeschlossenen WCs. Sie sind prädestiniert für begrenzte Platzverhältnisse und für den Sanierungsfall.
Quelle: Kessel
Laut des Kommentars zur EN 12056-4 ist die Fachfirma, die die Abwasserhebeanlage einbaut, nach Vertragsrecht zu einer ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und Übergabe mit Einweisung des Betreibers oder dessen Beauftragten für die gesamte Anlage verpflichtet. Besonders wichtig ist, dass die komplette Inbetriebnahme und die Einweisung des Betreibers protokolliert wird, um entstehende haftungsrechtliche Fragen im Laufe des Betriebs reibungslos klären zu können. Zunächst ist bei der Inbetriebnahme einer Hebeanlage ein Probelauf mit Wasser über mindestens zwei Schaltspiele erforderlich, wobei darauf geachtet werden muss, dass es nicht zum Trockenlauf der Anlage kommt. Vor, während beziehungsweise nach diesem Probelauf sind zu prüfen:

die elektrische Absicherung der Abwasserhebeanlage nach den Vorschriften der IEC bzw. den örtlichen Vorschriften,

die Drehrichtung des Motors (nur bei 400 V-Anlagen),

mögliche Schieber / Absperreinrichtungen (Betätigung, Offenstellung, Dichtheit),

die Schaltung und Einstellung der Schalthöhen im Behälter. Diese sind gegebenenfalls anzupassen, sofern vom Hersteller nicht fest eingestellt,

die Dichtheit der Anlage, Armaturen und Leitungen,

die Betriebsspannung und Frequenz (Prüfung durch eine Elektrofachkraft. Dies ist für die Gebäude- und Haftpflichtversicherung relevant.),

die Funktion des Rückflussverhinderers,

die Befestigung der Druckleitung unter Berücksichtigung der Schallentkopplung,

etwaige Kontrolllampen oder Anzeigen.

Auf was muss bei der Inspektion und ­Wartung geachtet werden?

Die Kleinhebeanlage muss für Inspektionen leicht zugänglich sein und so betrieben und gewartet werden, dass eine korrekte Funktionsweise gewährleistet ist. Alle Bauteile müssen vom Fachmann nach Herstellerangaben jährlich gewartet werden. Diese Intervalle sollten in jedem Fall eingehalten werden, denn ein Wartungsmangel führt zu einem erhöhten Risiko von Funktionsstörungen und zu einem Verlust der Herstellergewährleistung. Bevor mit der eigentlichen Wartung begonnen wird, ist ein komplettes Durchspülen der Anlage mit Wasser empfehlenswert, auch wenn die Norm dies lediglich alle 2 Jahre vorsieht. Während einer Wartung sind folgende Arbeiten durchzuführen:

Prüfen der Verbindungsstellen auf Dichtheit durch Absuchen des Umfeldes von Anlage und Armaturen,

Betätigung der Schieber, prüfen auf leichten Gang (gegebenenfalls nachfetten),

Öffnen und reinigen des Rückflussverhinderers, Kontrolle von Sitz und Klappe inkl. Funktionsprüfung,

Reinigen der Fördereinrichtung und der unmittelbar angeschlossenen Leitungen, Prüfung des Laufrades und Lagerung,

Innenreinigung des Behälters,

Visuelle Kontrolle aller elektrischen Teile der Anlage und des Zustandes des Behälters.

Nach den Wartungsarbeiten ist ein Probelauf durchzuführen. Anschließend kann die Hebeanlage wieder in Betrieb genommen werden. Die Wartungsarbeiten müssen in einem Protokoll dokumentiert werden, worin alle durchgeführten Arbeiten und wesentlichen Daten festzuhalten sind. Danach führt der Installateur gemeinsam mit dem Betreiber einen Funktionstest durch, bei dem alle ausgeführten Arbeiten erläutert werden. Wenn Mängel festgestellt werden, die noch behoben werden können, sind diese dem Anlagenbetreiber sofort schriftlich mitzuteilen. Ein Beispiel für eine moderne Kleinhebean-
lage ist die „Minilift F“ von Kessel.
Quelle: Kessel

Ein Beispiel für eine moderne Kleinhebean-
lage ist die „Minilift F“ von Kessel.
Quelle: Kessel

Fazit

Eine Kleinhebeanlage kann unter Berücksichtigung der entsprechenden Einsatzgrenzen ein kostengünstiger und einfach anzuschließender Problemlöser für die Entwässerung sein. Der geringere Installations- und Investitionsaufwand sind für Installateur und Betreiber jedoch kein Freifahrtschein: Kleinhebeanlagen sind hinsichtlich Funktionalität und Qualität nicht gleichzusetzen mit einer vollwertigen Hebeanlage gemäß EN 12050-1. Obwohl der Hersteller laut Norm bereits bei der Produktion zu umfangreichen Funktionsprüfungen der Kleinhebeanlagen verpflichtet ist, bedeutet dies nicht, dass der Installateur weniger in der Pflicht steht. Bauherren sollten sich zudem auch immer bewusst sein, dass an eine solche Kleinhebeanlage keine weiteren Entwässerungsstellen angeschlossen werden können. Außerdem ist das nachträgliche Einbauen einer größeren Hebeanlage oft aufwendig und teuer, weil bei einer Vollhebeanlage der Einbau einer Lüftungsleitung erforderlich wird. Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung eignen sich unterm Strich nur für eine punktuelle Entwässerung und nicht für die Abwasserentsorgung im kompletten Haus.

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