Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Abnahme von Abgasanlagen

Bei den Abnahmen von neu errichteten Gasfeuerstätten begutachten wir in unserer Funktion als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eigentlich nur die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage nach Bauordnung. Nun ist es aber zur Angewohnheit geworden, bei den Abnahmen von Gasfeuerstätten auch auf die Installation der Gasversorgungsanlage im Gebäude ein Augenmerk zu legen. Dass dies nicht ohne Grund sinnvoll ist und den Betreiber der Anlage sogar vor möglichen Folgeschäden schützen kann, möchte ich hiermit belegen.

Neben der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit einer Abgasanlage müssen jede Menge Details beachtet werden, wie z.B. die Herstellerangaben, Installationsvorschriften, Verordnungen, DIN-Normen, Verwaltungsvorschriften, Gesetze und vor allem auch Regeln. Zu den wichtigsten Regeln gehören die Technischen Regeln der Gasinstallation – TRGI 2008. Über diese Regel habe ich schon oft in Bezug auf die sogenannte Gashausschau berichtet.
Schaut man bei Abnahmen von Gasfeuerstätten auch auf die Installation der Gasversorgungsanlage, können einem Mängel mit Gefahrenpotential begegnen, wie z.B. nicht gepresste Verbindungen, nicht tief genug gesteckte Verbindungen vor dem Pressen (Tiefenmarkierung fehlt) und unverständliche Leckagen an gepressten Verbindungen. Diese Anlagen wurden entgegen den technischen Regeln, entgegen der Installationsvorschriften und entgegen dem, was man auf dem Gaslehrgang lernt, gebaut. Zu groben Montagefehlern zählen unter anderem auch die Verlegung der Leitungen unterhalb von Wasserleitungen, Verlegung ohne ausreichend Halterungen, Einbau von Gaszählern ohne Konsolen und die Verlegung von Leitungen ohne Wartungs- bzw. Absperrhähne! Auch werden Leitungen durch Wände und Decken fälschlicherweise ohne Führungsrohre bzw. ohne Ummantelung geführt. Auch die Verwendung von Materialien, die nicht für Gasinstallation zugelassen sind, habe ich schon bei neu verlegten Leitungen feststellen müssen.
Da wir in unserer Funktion als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Sach- bzw. sogar auch als Fachkundige der TRGI unsere Arbeit durchführen, sind wir daran gehalten, auf solche Installationsfehler hinzuweisen und unter Umständen auch zu bemängeln!

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