Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Neue Geräteart „B53S“ nach TRGI 2018

In den Technischen Regeln der Gas-Installation 2018 (TRGI) sind die Gerätearten neu definiert. Auf eine neue, besondere Geräteart, die mit der neuen TRGI eingeführt worden ist, geht Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke in seiner vorliegenden Kolumne speziell ein, da diese eine sehr gute alternative Installationsmöglichkeit zu raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten ist.

Die Gerätearten sind in den Technischen Regeln der Gas-Installation 2018 neu geregelt. Die bisherige allgemeine Definition in Bezug auf den ersten Buchstaben bleibt erhalten. Demnach ist es eine raumluftabhängige Gasfeuerstätte mit Abgasanlage gekennzeichnet mit dem Buchstaben „B“.

Statt 9 jetzt 15 Varianten

Die erste Index-Stelle hinter dem Buchstaben hat sich von 9 auf 15 Varianten erweitert. Sie verweist auf die Installationsart der Abgasanlage. Somit steht die „5“ dafür, dass die Abgasanlage zum Gerät gehört, keine Strömungssicherung vorhanden ist und die Abgase im Überdruck abgeführt werden. Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich.

Die zweite Index-Stelle gekennzeichnet mit „2“ oder „3“ gibt unverändert an, wo das Gebläse sitzt:

2 – mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher

3 – mit Gebläse vor dem Brenner (typische für Brennwertheizung)

Wenn der vorhandene Schacht nicht zur Verbrennungsluftversorgung für den raumluftunabhängigen Betrieb genutzt werden kann, ist die Variante „B53S“ die meist verwendete bzw. die empfohlene Installationsart, wenn der Hersteller dafür eine Zulassung hat. Ob der vorhandene Schacht zur Verbrennungsluftversorgung in Abhängigkeit von möglichen baulichen, reinigenden oder versiegelnden Maßnahmen genutzt werden kann, entscheidet im Vorfeld der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Tauglichkeitsuntersuchung. Die Hersteller verlangen in ihrer Installationsanleitung eine saubere und von sämtlichen Schadstoffen befreite ungestörte Verbrennungsluftversorgung.

Raumluftabhängige Feuerstätte

Bei der „B52S oder B53S“ Installation nach TRGI 2018 wird die Verbrennungsluft „raumluftabhängig“ dem Aufstellraum entnommen. Der Indexbuchstabe „S“ bedeutet dabei eine Sonderform. Ein Verbrennungsluftverbund kann mit einer entsprechenden Verbrennungsluftberechnung der Wohnungseinheit ausgewählt werden, da alle Verbindungen vom Verbindungsstück bis kurz vor der Schornsteineinführung verbrennungsluftumspült sind. Es kann nicht so einfach zum unkontrollierten gefahrdrohenden Abgasaustritt im Aufstellraum kommen, da sich die Feuerstätte die eigenen Abgase über den Ringspalt wieder ansaugen würde. Somit ist eine Frischluftöffnung im Aufstellraum ins Freie nicht erforderlich, wenn das Schutzziel 2 und alle anderen Aufstellbedingungen für Geräte der Art „B“ gemäß TRGI, eingehalten werden. Aus energetischer Sicht ist die Auskühlung des bewohnten und beheizten Aufenthaltsraumes in der Wohnungseinheit somit vermieden.

Bei dieser Installationsart ist aber darauf zu achten, dass die Hinterlüftung der Abgasleitung im Schacht über die gesamte Länge mit dem entsprechenden Mindestabstandsmaß und die Mindestgröße für die Hinterlüftungsöffnung gewährleistet ist. (siehe auch Kolumne Ausgabe SHK Profi 05/17)

Eventueller Abgasaustritt im Schacht, durch Undichtigkeiten an der Abgasleitung kann nur so gefahrlos über die Mündung abtransportiert werden.

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