Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Den Bock zum Gärtner gemacht!

„Gashausschau“ nach TRGI 2008

In der Ausgabe der SHK Profi 08/2009 berichtete Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke über Mängel an Gasleitungen, weil er diese im Rahmen der Feuerstättenschau mit geprüft hatte. Seit 01. Januar 2010 gilt nun eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die solch eine Überprüfung der Brennstoffleitung nicht mehr vorsieht. Dabei macht eine fachmännische Überprüfung Sinn.

Die TRGI 2008 (Technische Regeln für Gasinstallation) schreibt verschiedene Prüf­intervalle vor. Erwähnenswert ist dabei die „jährliche Sichtprüfung“ der gesamten Hausinstallation. So muss unter anderem die notwendigen Absperreinrichtungen, der Hausanschluss inkl. Druckregelgerät, die verlegten Rohrleitungen inkl. dessen Verbindungen, sämtliche Gasgeräte, die Abgasführung, die Verbrennungsluftversorgung und die Kondensatleitungen inkl. dessen Neutralisationen, sowie die evtl. vorhandenen Kondensatpumpen in Augenschein genommen werden. Das bedeutet, dass neben der Funktionsfähigkeit, die Korrosion, die Bedienbar- und Zugänglichkeit, auch auf Gas- bzw. Abgasgeruch sowie auf Betriebssicherheit, eine „Sichtkontrolle“ zu erfolgen hat. Die darf auch der Betreiber nach TRGI selbst vornehmen!

 
Betreiberbeurteilung

Doch welcher Betreiber bzw. welche Betreiberin kann denn beurteilen, ob das Flammenbild (gerade bei Brennwertanlagen und bei geschlossenen Gasfeuerstätten) unauffällig oder der Wärmetauscher gar verrußt ist, ob die Verbrennungsluftversorgung ausreichend und ohne störende Einflüsse funktioniert (z.B. dichte Fenster, Abluftwäschetrockner, Abluftanlagen usw.), ob die Verlegung der Leitungen mit ausreichender Hinterlüftung ordnungsgemäß ist und ob es nach Gas- oder Abgas riecht? Wie oft wurde schon vom Betreiber der Gasgeruch mit dem Duft aus der Abwasserleitung verwechselt (z.B. ausgetrockneter Trabs oder Siphon)? „Abgasgeruch“ ist z.B. gar nicht feststellbar!

Qualifizierte Beurteilung
lebenswichtig

Eine fachgerechte qualifizierte Beurteilung der gesamten Gasinstallation ist daher lebensnotwendig und somit unverzichtbar! Egal ob es der Schornsteinfeger oder das beauftragte VIU (Vertragsinstallationsunternehmen) durchführt. Die vollständige Einhaltung der TRGI kann nicht vom Betreiber selbst mit einfacher Inaugenscheinnahme beurteilt werden! Der Betreiber bzw. der Eigentümer selbst ist ja auch sogar oftmals derjenige, der den eigentlichen „Schaden“ an der Gasinstallation, überwiegend unwissend, verursacht. Dabei werden Schornsteine unsachgemäß abgedeckt, notwendige Verbrennungsluftöffnungen werden aus falscher Energieeinsparsicht fahrlässig verschlossen, Abluftanlagen werden nachträglich installiert, Wanddurchführungen von Gasleitungen mit aggressiven Baustoffen abgedichtet, Leitungen und Absperreinrichtungen unzugänglich bzw. auch fahrlässig verkleidet und es werden sogar unzulässige Arbeiten an Gasleitungen selbst durchgeführt!

 
Übertragung der Verantwortung fragwürdig

In einem Ein- bis Zweifamilienhaus ist die Gasinstallation noch einigermaßen überschaubar. Aber in einem Mehrfamilienhaus mit z.B. mehreren Gas-Etagenheizungen und bzw. oder mehreren „Haushaltskleingeräten“ (Gasherde & Durchlaufwasserheizer) ist eine jährliche Inaugenscheinnahme für den Betreiber bzw. Eigentümer gar nicht durchführbar! Die Übertragung der Verantwortung nach TRGI auf den jeweiligen Betreiber einer Gasfeuerungsanlage ist nach meiner bzw. unserer Ansicht nach eigentlich rechtlich nicht vertretbar!

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 08/2009

Mangelhafte Gasinstallation

Gasinstallation

Vor ca. 5 Jahren wurde in unserem Zuständigkeitsbereich der Gasdruck des Straßennetzes von ca. 23 mbar auf ca. 54 mbar erhöht. Dazu mussten aber vorher in jeder Verbraucheranlage Druckregler...

mehr
Ausgabe 03/2016

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

„Gashausschau“ nach TRGI 2008

Die TRGI 2008 (Technische Regeln für Gasinstallation) schreibt verschiedene Prüfintervalle der vorhandenen Gasinstallation vor. Eine dieser Prüfungen ist die „jährliche Sichtprüfung“, die...

mehr
Ausgabe 4/2008

Vorsicht Gas!

Bei Mängeln an den Leitungen

Seit einigen Jahren prüfen wir Schornsteinfeger hier in Berlin im Rahmen der Feuerstättenschau auch die Brennstoffleitungen! Um wirklich beweiskräftige Aussagen treffen zu können, muss man ein...

mehr
Ausgabe 09/2011

Gasrohre für den Großmarkt

Kunststoff- statt Stahlrohr

Seit der Neuerscheinung der TRGI sind in Deutschland Hausgasinstallationen auch mit Kunststoffrohren möglich. Als der Großmarkt Hamburg einen Großteil der Gasleitungen in seiner Haupthalle...

mehr
Ausgabe 09/2018

Gasleitungen zügig messen

Dichtheitsprüfung nach Vorgaben der TRGI

Ca. 50 % aller Wohnungen im Bestand werden in Deutschland mit einer Erdgasheizung beheizt. Das geht aus einer Untersuchung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft hervor. Zuständig für...

mehr