Eigensichere Enthärtungsanlagen

Die Trinkwasserverordnung fordert zum Schutz vor Verunreinigungen in § 17 Absatz 6, dass Trinkwassersysteme nicht mit Systemen mit Wasser un­be­kannter Herkunft, also Nichttrinkwasser, verbunden werden dürfen. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen entsprechende Sicher-ungseinrichtungen verwendet werden, um ein Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserversorgung, und damit eine Verunreinigung des Trinkwassers, zu verhindern.
In letzter Zeit gab es immer wieder Dis­kus­sionen, ob Enthärtungsanlagen abgesichert werden müssen oder nicht. In dem im September 2019 erschienenen DVGW-Positionspapier wurde eindeutig auf diese Thematik eingegangen. Das Ergebnis lautet wie folgt: „Vor dem Einsatz in der Trinkwasser-Installation sollte das einzusetzende Gerät zur Wasser­behandlung, insbesondere bei der Entwicklung, hygienisch überprüft werden. Enthärtungs- und Kalkschutzanlagen in der Trinkwasser-Installation mit aktuell gültigem DVGW-Zertifikat sind bereits eigensicher und bedürfen daher keiner zusätzlichen Absicherung. Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen der Trinkwasserverordnung inklusive der entsprechenden Bewertungsgrundlagen und UBA-Leitlinien und -Empfehlungen entsprechen.“ Grünbeck-Enthärtungsanlagen, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, sind DVGW-zertifiziert und somit eigensicher. Das bedeutet, dass vor einer DVGW-zertifizierten Anlage keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen mehr notwendig sind.

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