Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Energie sparen ...

... mit der EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bringt Unannehmlichkeiten für die Betreiber von Heizungs- und Warmwasseranlagen mit. Dabei hat die EnEV aber nicht den Sinn, die Leute zu ärgern, sondern Energie zu sparen. In seiner Kolumne berichtet Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke daher diesmal von den sinnvollen Änderungen und Pflichten, die durch die Verordnung in Kraft treten.

Zwischen der EnEV 2007 und EnEV 2009 gibt es einige wesentliche Änderungen, wie z.B. Verschärfungen im Neubau, bei Sanierung und bei wesentlicher Änderung der Außenbauteile. Auch die Außerbetriebnahme von Nachtstromheizungen und die Überprüfung der Einhaltung von Nachrüstpflichten an der Anlagentechnik nach den Bestimmungen der EnEV durch den Bezirksschornsteinfegermeister sind gesetzlich geregelt! In den Bundesländern existieren schon eigene geregelte DVO (Durchführungsverordnung) zur EnEV, deren Vollzug aber nicht immer in die Praxis umgesetzt wird bzw. wurde und somit auch nicht ausreichend überwacht wird. Die Übergangsfrist für den Betrieb von Öl- und Gaskesseln, die vor 1978 eingebaut worden sind, ist definitiv abgelaufen. Die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke wird verschärft und ausgeweitet, Heizungs- und Warmwasserrohre müssen in unbeheizten Räumen gedämmt sein und viele weitere Forderungen mehr.

Abgesehen von der Beratung und den Nachrüstempfehlungen soll der Bezirksschornsteinfeger nun auch im Rahmen seiner Feuerstättenschau die Einhaltung bestimmter Anforderungen nach der EnEV überprüfen und notfalls, mit Hilfe der zuständigen Behörde, auch durchsetzen. Doch was passiert mit Häusern, in denen der Schornsteinfeger keine Feuerstättenschau durchführt, weil es keine zu überwachende Feuerstätten oder Anlagen gibt (z.B. Elektroheizungen)?

Das klingt doch nach „Spitzelei“, würde ein „Regimegegner“ behaupten! Das es dabei aber um sehr viel Energie- bzw. CO2-Einsparung geht, ist manch einem Eigentümer oder Betreiber gar nicht so bewusst. Allein die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen würde, bei der konsequenten Durchsetzung bzw. Umsetzung, jede Menge Energie und vor allem auch Kosten sparen. Wie stark die Dämmung sein muss, ist in Abhängigkeit des Durchmessers geregelt. Die Faustformel ist jedoch wenigstens: „Dämmung so dick wie der Durchmesser der Leitung!“ Auch die oberste Geschossdecke, das kann auch die Dachschräge sein, ist oftmals nicht fachgerecht bzw. gar nicht gedämmt. Dachschrägen müssen nur dann gedämmt sein, wenn der Dachboden bewohnt bzw. beheizt ist? Man dämmt ja auch im Normalfall die Kellerdecke und nicht die Außenwände des unbeheizten Kellers. Aussagen vom Kunden, wie: „Der Keller ist aber schön trocken und der Fußboden ist auch immer schön warm!“ höre ich dabei nicht selten. Hier sehe ich speziell bei Altbauten jede Menge Einsparpotential und somit auch viel Überzeugungsarbeit! Einsparungen bis zu 50 % bei einer vollständigen Dämmung nach EnEV sind dabei keine Utopie. Nicht immer muss gleich die Heizung erneuert werden! Oftmals reicht auch ein Heizungsscheck oder ein fachgerecht durchgeführter hydraulischer Abgleich aus.

Ja, natürlich verlangt die EnEV auch eine gewisse Investition, aber die Rentabilität errechnet sich schon nach ein paar Jahren. Auch der Energiebedarfsausweis oder auch der „richtige Energieausweis“ genannt, gibt neben der ausführlichen Energieberatung einen detaillierten Überblick über effektive Modernisierungsmöglichkeiten.

Nicht selten sehe ich aber auch in der Praxis aufwendig installierte Solaranlagen, die teilweise gar nicht mehr ihren Sinn erfüllen, weil aufgrund defekter bzw. undichter Kollektoren der Wirkungsgrad gegen Null fährt. Gefährliche und kostenintensive Überbelastungen von Pumpen und Leitungen sind die Folge. Vielen Kunden ist es einfach nicht bewusst, dass auch diese Anlagen gewartet bzw. regelmäßig überprüft werden müssen!

Der Sinn der EnEV liegt nicht darin, Kosten zu verursachen oder den Umsatz der Wirtschaft zu steigern, sondern sie soll den Betreiber einer Heizungs- bzw. Warmwasseranlage dazu bewegen, mit Energie sorgfältig umzugehen und seine Technik gewissenhaft sowie verantwortungsvoll zu betreiben. In Bezug auf Beratung und Durchsetzung der Anforderungen nach EnEV ist in meinen Augen die Zusammenarbeit, das „Hand in Hand“ zwischen Schornsteinfeger und SHK-Handwerk wichtiger denn je!

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