Gasleitungen zügig messen

Dichtheitsprüfung nach Vorgaben der TRGI

Die TRGI schreibt Dichtheitsprüfungen je nach Baufortschritt bzw. Alter der Gasleitung vor. Durch verschiedene Messmethoden und -aufbauten können die Prüfungen deutlich zügiger durchgeführt werden als noch vor Jahren. Damit sind Sorgen, durch die Kontrollen zu viel Zeit zu verlieren, unbegründet.

Ca. 50 % aller Wohnungen im Bestand werden in Deutschland mit einer Erdgasheizung beheizt. Das geht aus einer Untersuchung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft hervor. Zuständig für den effizienten und sicheren Betrieb der Heizung sind Schornsteinfeger und SHK-Fachhandwerker. Für die Sicherheit der gesamten Gasanlage ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch in erster Linie der Betreiber der Anlage verantwortlich, denn er muss dafür sorgen, dass von seiner Anlage für niemanden eine Gefahr ausgeht. Bei neuverlegten Gasleitungen sollte er sich darauf verlassen können, dass die Gasleitung fehlerfrei installiert und dicht ist, denn der Installateur schuldet ihm eine mängelfreie Werkleistung. Jeder SHK-Betrieb muss daher vor der Übergabe eine Belastungs- und Dichtheitsprüfung zum Nachweis der Materialbeständigkeit und der Dichtheit durchführen. Aber auch bei im Betrieb befindlichen Gasleitungen ist der Hausbesitzer auf einen SHK-Fachmann angewiesen, denn nur der kann erkennen, ob Rohre feine Risse aufweisen, Korrosionsschäden vorhanden sind oder ob ein Gewinde undicht ist. Der Fachmann trägt somit immer auch eine Mitverantwortung.

TRGI 2018

Wie der Monteur bei der Installation und Kontrolle der Gasleitungen vorzugehen hat, ist verbindlich in den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) vorgeschrieben. Das Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs DVGW-TRGI ist Anfang Oktober 2018 als Weißdruck erschienen. Bereits die vorherige Version aus dem Jahr 2008 brachte wichtige Neuerungen zu den Dichtheitsprüfungen an Gasleitungen im Niederdruckbereich mit sich, die in der TRGI 2018 ihre Gültigkeit behalten. Geändert wird darin die Einheit des Prüfdrucks der Belastungsprüfung, die jetzt mit MPa angegeben ist. Generell gilt nun bei allen Druckangaben die SI-Einheit Pascal.

Die TRGI schreibt Dichtheitsprüfungen je nach Baufortschritt bzw. Alter der Gasleitung vor. An neuverlegte Leitungen ist zunächst eine Belastungsprüfung mit einem im Vergleich zum Betriebsdruck hohen Prüfdruck durchzuführen. Damit wird die Festigkeit der Verbindungen überprüft. Im Anschluss daran und unmittelbar vor der Montage des Gaszählers ist die neue Gasleitung einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen, bei der auch kleine Undichtigkeiten erkannt werden. Bei Niederdruckgasleitungen ≤ 100 hPa ist eine Belastungsprüfung und anschließend eine Dichtheitsprüfung durchzuführen, bei Mitteldruckleitungen im Bereich von 100 hPa bis zu 0,1 MPa ist eine kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung notwendig. Eine Prüfung ist grundsätzlich auch nach jeder Änderung an der Gasleitung durchzuführen.

Durch moderne Technik Zeit sparen

Hermann Hillebrand, Meister mit eigenem SHK-Betrieb seit 1981, ist froh, dass die Dichtheitsprüfungen heute einfacher und deutlich schneller durchzuführen sind als noch vor Jahren. Heute sind er und seine zwölf Angestellten so gut ausgelastet wie selten zuvor. Die Dichtheitsprüfungen gehören für seine Leute zum Alltagsgeschäft und da ist es gut, wenn sie sich rechnen. Er veranschlagt für die Messungen eine Pauschale und profitiert daher davon, wenn seine Installateure durch moderne Technik Zeit sparen.

Laut TRGI ist mindestens alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen durchzuführen. Das gilt für Leitungen mit Betriebsdrücken bis 100 hPa. Aufgrund der aktuell guten Auftragslage machen viele Monteure ihre Kunden nicht auf die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle aufmerksam, weil sie fürchten, dadurch zu viel Zeit zu verlieren. Die Sorge ist unbegründet, bestätigt Alexander Oswald, Meister im Betrieb von Hermann Hillebrand. „Für die Leckmengenmessung brauche ich heute kaum mehr Zeit als die Stabilisierungszeit und die Messzeit.“ Die von der TRGI vorgegebene Stabilisierungszeit ist vor der Messung einzuhalten, damit sich die Temperatur des Prüfmediums (Betriebsgas oder Luft) anpassen kann, das zum Erreichen des Prüfdrucks in die Leitung eingegeben wird. Armaturen und Gasgeräte müssen für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung nicht abgebaut werden.

Druckmessgerät „DC 430“

Alexander Oswald arbeitet mit dem „DC 430“ Druckmessgerät von Wöhler (www.woehler.de). Es ist, wie in der TRGI empfohlen, nach der DVGW Prüfgrundlage G 5952 zertifiziert. Bis zu einem Druck von 300 hPa kann das Gerät die Gasleitung automatisch über eingebaute Pumpen aufpumpen. Vor der Messung baut das Gerät zunächst einen Prüfdruck auf, der dem Betriebsdruck der Leitung von ca. 23 hPa entspricht. Während der vorgegebenen Messzeit speist es dann so viel Gas in die Leitung, dass der Prüfdruck erhalten bleibt. Das geschieht über einen kleinen, im Gerät eingebauten Druckspeicher, der wiederum automatisch durch zwei Pumpen gefüllt wird. Nach Ablauf des Messintervalls teilt das Gerät das nachgeführte Gasvolumen durch die Messzeit und zeigt das Ergebnis als Leckrate an. Prüfdruck, Stabilisierungszeit, Messzeit und Bewertungskriterien übernimmt das Gerät automatisch aus den Vorgaben der TRGI.

Alexander Oswald spart dabei doppelt Zeit: „Da ich nicht mehr Luft in die Leitung pumpen muss, spare ich mir den lästigen Anschluss eines Schlauchsets.“ Stattdessen verbindet er das Gerät nur über einen Messschlauch mit dem Prüfnippel. Auch muss er eine im Betrieb befindliche Leitung vor der Messung nicht mehr spülen, denn das Gerät kann den Prüfdruck in der Leitung mit Betriebsgas statt mit Luft aufbauen. Technisch ist das folgendermaßen gelöst: Vor der Messung schließt er eine zum Messgerät gehörige Gasblase an den Messstutzen an und befüllt sie mit dem Betriebsgas. Das dauert 2 Minuten. Im Anschluss steckt er die Gasblase an das Messgerät, so dass der interne Drucktank mit Betriebsgas befüllt wird. Alexander Oswald kann dann gleich mit der Messung beginnen. Nach Ablauf der Messung wertet das Gerät das Messergebnis nach den Vorgaben der TRGI aus und zeigt an, ob die Gasleitung „unbeschränkt gebrauchsfähig“, „vermindert gebrauchsfähig“ oder „nicht gebrauchsfähig“ ist. Für diese drei Bewertungsklassen erläutert die TRGI in Abschnitt 5.6.4.3.3 die zu ergreifenden Maßnahmen. Alexander Oswald druckt dann noch ein Messprotokoll aus, das an der Therme verbleibt. Verbindungsstellen, die von der Messung nicht erfasst werden, z.B. Verschraubungen am Gaszähler, sprüht er sicherheitshalber mit Lecksuchspray ein. Bildet sich kein Schaum, kann er davon ausgehen, dass sie dicht sind.

Messmethoden und -aufbauten

Da der Monteur in der Praxis unterschiedliche Situationen vorfindet, lässt die TRGI für die Gebrauchsfähigkeitsmessung unterschiedliche Methoden zu. Beim „Wöhler DC 430“ lassen sich die Messmethoden im Hauptmenü auswählen. Neben der oben beschriebenen Volumenmessung zur Bestimmung der Leckrate, nennt die TRGI in Anhang B die Druckabfallmessung. Dabei misst das Messgerät den Druck zu Beginn und am Ende des Messzeitraums. Aus dem Druckabfall errechnet es dann automatisch die Leckrate. Da bei dieser Methode während der Messung nicht „nachgepumpt“ werden muss, kann sie insbesondere bei großen Leitungen oder großen zu erwartenden Lecks angewandt werden. Der Messablauf erfolgt dann jeweils automatisch und präzise nach den Vorgaben der TRGI.

Auch kann der Messaufbau an die jeweiligen Umstände angepasst werden. Die Monteure der Gasversorger führen die Messung häufig im Durchflussverfahren durch. Auch dabei pumpt das „Wöhler DC 430“ Druckmessgerät Betriebsgas in die Leitung, um den Prüfdruck über den Messzeitraum aufrecht zu erhalten. Allerdings saugt es das Betriebsgas nicht aus der Gasblase, sondern direkt über den Hausanschluss aus der Gasleitung. Dazu ist der Gaszähler abzubauen. Es kann dann immer nur der Leitungsabschnitt geprüft werden, der vom Gaszähler ins Haus führt. Die Gasversorger nutzen dieses Verfahren gerne, weil sie den Gaszähler sowieso demontieren müssen, um ihn zu tauschen. In allen anderen Fällen ist die Vorgehensweise mit der Gasblase sicherlich komfortabler und schneller.

Fazit

Bestehende Anforderungen für Dichtheitsprüfungen an Gasleitungen wurden bereits in der TRGI 2008 verbindlich festgelegt. Daran hat sich auch in der gerade erschienenen TRGI 2018 kaum etwas geändert. Nur an der Umsetzung hapert es häufig nach wie vor. Vor allem die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an im Betrieb befindlichen Gasleitungen wird immer noch nicht in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt, da die Monteure ihre Kunden nicht auf diese Verpflichtung hinweisen. Dazu sind die SHK-Fachbetriebe aktuell einfach zu gut ausgelastet, sie fürchten schlicht den Aufwand. Dabei ermöglichen moderne Druckmessgeräte inzwischen eine zügige Messung, die unkompliziert im Rahmen der Wartung erledigt werden kann. Die würde dem Betrieb ganz nebenbei eine zusätzliche Einnahme ermöglichen und dessen Kunden die Gewissheit geben, dass er seine Anlage sicher betreiben kann. Denn darum geht es letztendlich: Safety first!

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