Schlusswort

Gerechte Heizkosten

Vielen Menschen sind Anfang des Jahres wieder unerfreuliche Briefe ins Haus geflattert: Nachzahlung zur Heizkostenabrechnung stand dort in fetten schwarzen Lettern und ließ die Zahlen auf den Konten der Betroffenen rot werden. Von ihren Einsätzen in Miethäusern kennen Sie das bestimmt, wenn sich die Mieter beschweren: Fr. Meier muss nachzahlen und Hr. Schmitt nicht. Doch solch ein vermeintliches Ungleichgewicht kann einen anderen Grund als unterschiedliches Heizverhalten haben.
Vor allem schlecht gedämmte Leitungssysteme geben neben den Heizkörpern auch über Rohre Nutzwärme ab, während Heizkostenverteiler nur die Wärme „zählen“, die über die Heizkörper abgegeben wird. Ein Teil der Nutzwärme wird also nicht erfasst. Die entstehenden Kosten werden ohne eine Rohrwärmekorrektur stärker denjenigen Mietern zugeordnet, die vermehrt ihre Heizkörper nutzen. Diese tragen dann mehr von der ungezählten Wärme mit, als sie nutzen. Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt beschreibt die zu einer gerechteren Abrechnung beitragende Rohrwärmekorrektur und nennt Kriterien, wann sie anzuwenden ist. Um die Grundlage des Ärgers jedoch entscheidend zu verringern, wäre es besser, wenn die Heizungsrohre isoliert würden …


… meint ihre SHK Profi-Redaktion

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