Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Nostalgie im Heizungskeller

Gruß aus alten Zeiten

Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke findet bei seiner Arbeit in den Heizungskellern viel zu häufig nostalgische Heizungsanlagen. Nur weil Technik noch funktioniert, heißt es nicht, dass sie auch effizient ist. In seiner heutigen Kolumne thematisiert Gedamke diesmal Museumsstücke, die noch heute ihren Dienst versehen müssen.

Eine Heizungsanlage wird bzw. kann  nach sehr vielen Gesichtspunkten beurteilt werden. Manche Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, einige sind freiwillig. Neben den sicherheitsrelevanten Verordnungen und technischen Regeln, wie z.B.

Feuerungsverordnung,

Technische Regeln der Gasinstallation – TRGI/TRF,

Technische Regeln der Ölanlagen – TRÖl,

DIN 18160,

Kehr und Überprüfungsverordnung – KÜO uvm.

müssen auch die umweltrelevanten Vorschriften eingehalten werden.

Dabei sind insbesondere zu nennen:

die Bundesimmissionsschutzverordnung 1. BImSchV

die Energieeinsparverordnung EnEV.

Wenn nun eine mit Gas oder mit Öl beheizte Feuerstätte die vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen besteht, gibt es für den Eigentümer häufig keinen Anlass die Heizungsanlage zu verbessern bzw. zu erneuern. Also auch wenn ein Kessel nach 1978 errichtet und den Abgasverlust, die Rußzahl und den Kohlenmonoxidausstoß nach BImSchV bzw. nach KÜO einhält und auch sonst sicher benutzbar ist, sind keine Maßnahmen erforderlich. Evtl. Dämmmaßnahmen nach EnEV, z.B. der Leitungen und Verteilungen, könnten nachträglich gefordert werden!

Es liegt nun am Handwerk und an der Informationspolitik, den Kunden so zu beraten, dass er davon überzeugt wird, dass es sich wirklich lohnt seinen alten Kessel gegen einen Neuen auszutauschen.

Es wird ja energetisch gesehen „nur“ der Abgasverlust gemessen. Dass da noch viele andere Verluste, wie z.B. Strahlungs-, Verteilungs- und Ventilationsverluste vorhanden sind, muss dem Kunden erst einmal verdeutlicht werden. So könnte man ihm mit einem Heizungscheck schnell übersichtlich die wesentlichen energetischen Schwachpunkte seiner Heizungsanlage aufzeigen.

Viele Kunden sehen in ihrer „nostalgischen Heizungsanlage“,  trotz des hohen Energieverbrauchs, nur die „Vorteile“! Dabei nennen sie „wartungsarm, zuverlässig und bedienerfreundlich“.

Nicht nur die Kosten, sondern auch die evtl. notwendigen Umbaumaßnahmen, wie Schornsteinsanierung, Kondensatpumpe, neue Thermostatventile und Einbau einer „komplizierten“ Regelung schrecken den einen oder anderen Kunden ab. Manche haben regelrecht Angst vor zu viel Technik und davor, dass sie selbst nicht mehr eingreifen können bzw. zu sehr abhängig von Fachleuten werden. Diese Meinungen gingen aus einer Vielzahl von Beratungsgesprächen hervor. Zwangsmaßnahmen, wie der Versuch im Jahr 2010 nur in Berlin ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, mit der Maßgabe, dass alle Feuerstätten (Öl & Gas) älter als 20 Jahre grundsätzlich zu erneuern sind, stieß so auf enorme Gegenwehr und Unverständnis, dass es einstimmig abgelehnt worden ist!

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