Vorschriften, die für Umsatz sorgen

Pflichttausch als Chance

Technik für die Abrechnung

Vielen Menschen sehen die 13 als Unglückszahl an. Dabei kann sie durchaus eine wahre Glückszahl sein, zumindest für das SHK-Handwerk. Stellt man die 20 davor, ergibt sich 2013. Bis zum Jahr 2013 ist noch viel zu tun. Dies betrifft insbesondere das Thema „Messen von Warmwasserströmen“, also die für die Heizkostenabrechnungen notwendigen Messungen.

Als Glücksfall für das Handwerk könnte man den regelmäßigen Pflichtaustausch von Zählern für die Heizkostenabrechnungen ansehen. Doch hinter der Möglichkeit ein langfristiges Geschäftsmodell aufzubauen steht mehr als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder der einfache Weg, Geld zu verdienen.

 

Die neue Heizkostenverordnung – das ist zu tun!

Die Heizkostenverordnung, (HeizkostenV), wurde Ende 2008 novelliert. Die Änderungen in der HeizkostenV wirken sich zukünftig immer deutlicher aus. Denn diese berücksichtigen z. B. alle Abrechnungen, die ab dem 1. Januar 2009 begannen. Damit ist das Thema hochaktuell. So verlieren alte Zähler und Warmwasserkos­tenverteiler, die vor dem 1. Juli 1981 installiert wurden, ihren Bestandsschutz. Das heißt, die sowieso veralteten Geräte müssen zwingend bis zum 31. Dezember 2013 ausgetauscht werden. Damit sollte das SHK-Handwerk jetzt beginnen, den Austausch anzuregen, bevor die Zeit zu knapp wird. Denn viele der alten Zähler können nicht einfach ausgetauscht werden. Hier bedarf es häufig einigen Installationsaufwand, um zum Ziel zu kommen.

 

Die Eichpflicht  und ihre Auswirkungen

Gemäß Eichgesetz müssen u.a. Wärmezähler, Warmwasser- und Kaltwasserzähler geeicht sein. Damit wird sicher gestellt, dass die Zähler genau genug sind (Messsicherheit) und der Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter (z.B. Wärme, Wasser) geschützt wird. Die Gültigkeitsdauer einer Eichung beträgt für Warmwasser- und Wärmezähler fünf Jahre, genau genommen sogar fast sechs Jahre (theoretisch z.B. 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2005), für Kaltwasserzähler ein Jahr mehr.

Dies bedeutet konkret, dass ein regelmäßiger Austausch der Zählereinheit zu erfolgen hat. Dies ermöglicht ein kontinuierliches Geschäft, um das man sich aber auch regelmäßig kümmern muss.

Auch ältere Gebäude sind von dieser Pflicht nicht vollständig befreit, sondern müssen bis spätestens 31. Dezember 2013 nachgerüstet werden. Hier bietet sich die Möglichkeit, durch geeignete Information der Hausverwaltungen und Hausbesitzer, diese rechtzeitig von der Notwendigkeit zu überzeugen, entsprechende Wärme- und Warmwasserzähler nachzurüsten.

 

Auf die Messkapsel kommt es an

Um den Zähleraustausch einfach zu gestalten, sollte man bei der Sanierung genauso wie bei einer Neuinstallation die richtige Messkapsel einsetzen. Eine Kartusche Messkapsel mit 2“-Koaxial-Gehäuse nach dem „Hamburger Modell“ ermöglicht es, flexibel zu bleiben. Alle namhaften Hersteller und Messdienste haben hierfür eine passende Zählermesskapsel. Mit diesem System bleibt das Handwerk unabhängig und legt sich nicht an die Kette eines Herstellers oder Messdienstes. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Einbauteil EAS 2“ die Lagerhaltung reduziert.

 

Genaue Messung der Warmwasserbereitung

Mit der neuen HeizkostenV muss bis 31. Dezember 2013 der Energieanteil der Warmwasserbereitung direkt mit einem Wärmezähler gemessen werden. Dies betrifft verbundene Anlagen, die sowohl der Heizungs- als auch der Warmwasserbereitung dienen. Der Wärmezähler wird in den Speicherheizkreislauf eingebaut. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Nachrüstung eines Wärmezählers aus baulichen oder technischen Gründen nicht möglich oder zu teuer ist.

 

Genauer Messen

Für Temperaturfühler, die in Verbindung mit Durchflusszählern für die Wärmemengenerfassung zuständig sind, kommt ebenfalls eine Veränderung. Denn ab 2016 sind für Wärmezähler bis Nennweite DN 25 in Neuanlagen direkt tauchende Fühler, also Fühler ohne Tauchhülse, vorgeschrieben. Die­se erleichtern die Messwerterfassung und sorgen für genauere Daten. Um diese Fühler einsetzen zu können, sind diese in Kugelhähnen eingebaut, die bei einem Fühlerwechsel geschlossen werden, und so verhindern, dass Wasser aus der Leitung ausläuft.

 

Bezahlbare Messtechnik

Galten Ultraschallzähler bislang als teuer, haben sie inzwischen fast das Preisniveau von Flügelradzählern erreicht. Damit sind die genauer arbeitenden Ultraschallzähler eine interessante Alternative bei der Zählung von Wärmemengen geworden.

 

Regelmäßige Kundenbesuche

Der Einbau von Zählern ist, richtig geplant und mit einem kompetenten Partner zur Seite, kein Hexenwerk. Dies bietet zudem die Gelegenheit, alle fünf bis sechs Jahre beim Zählertausch in das Gebäude eines Kunden zu kommen und eventuell vorhandene weitere Schwachstellen im Bereich Heizung oder Sanitär aufzudecken. Dann können Sie als kompetenter SHK-Handwerker den Kunden gezielt über mögliche Verbesserungen informieren. Und vergessen Sie nicht: 2013 kommt schneller als man denkt. Informieren Sie Ihre Kunden über notwendige Nachrüstungen. Damit die 13 auch Ihre persönliche Glückszahl wird, mit der Sie Ihr Geschäft ankurbeln und dem Kunden etwas Gutes tun!


Kurzinterview

Bei einem Besuch bei Frank Molliné, Geschäftsführer von WDV/Molliné (www.molline.de), in den neuen Geschäftsräumen in Stuttgart, wurde sofort klar, dass das Zitat des Geschäftsführers „Wir helfen dem Handwerk ihr Geschäft erfolgreich zu betreiben“ tagtäglich gelebte Praxis ist. Was das Unternehmen für seine Kunden leistet, erläuterte er der SHK Profi-Redaktion im Kurzinterview.

? Die rechtlichen Vorgaben für die Messwerterfassung ändern sich laufend. Wie kann der Handwerker dabei den Überblick behalten? Welche Hilfestellungen bieten Sie an?

 

Frank Molliné: Informationen erhalten Handwerker bei uns durch zahlreiche Hinweise in unserer Preisliste, Katalog und auf unserer Internetseite. Bei sicherlich auftauchenden Fragen und technischen Problemen stehen zur persönlichen Beratung unser kompetentes Innendienstteam, Techniker und der zuständige Außendienstmitarbeiter zur Verfügung.

 

? Sie haben eine über 112 Seiten starke Preisliste. Wie hilft das dem Handwerker weiter. Ist die Liste nicht zu umfangreich?

 

Frank Molliné: Nein, denn diese Preisliste stellt eine Art „Lexikon der Wasser- und Wärmezähler“ dar und kann somit für den Fachhandwerker eine riesige Hilfe sein. Wir bieten die größte Auswahl an Wasser- und Wärmezählern im Direktvertrieb an das SHK-Handwerk an. Für seltene und uralte Zähler können wir passende Austauschzähler anbieten. Gerade bei Unterputzwasserzählern ist die Vielfalt unüberschaubar groß, mit unserem Rechercheservice bieten wir eine Lösung für das Handwerk, schnell und unkompliziert an passende Austauschzähler zu kommen.

 

? Sie bieten dem Handwerk an, Ihre Zähler zu mieten. Wie kann der Handwerker davon profitieren?

 

Frank Molliné: Das Handwerk kann sich neues und verloren gegangenes Terrain erobern. Immer mehr Hausverwaltungen und Eigentümer gehen dazu über Zähler zu mieten, da die Mietkosten mit der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können. Dieses Geschäft geht häufig am Handwerk vorbei. Wir arbeiten hier mit dem Handwerk zusammen: Das Handwerk baut die Zähler zum vereinbarten Verkaufspreis ein, und statt der Verwaltung bzw. dem Eigentümer stellt das Handwerk die Rechnung mit den vereinbarten Verkaufspreisen an uns. Wir stellen die jährliche Mietrechnung an die Verwaltung / Eigentümer und kümmern uns um die Finanzierung. Nach Ablauf der Eichfristen steht der Zählertausch an, fast immer ein wiederkehrendes Geschäft für den Handwerker und uns.

 

! Herr Molliné, herzlichen Dank für die Informationen!

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