Probenahmeventil

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Trinkwasserverordnung ist es u.a. vorgeschrieben, bei allen öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden regelmäßig Wasserproben zu entnehmen und zur Untersuchung einzureichen. Dieses be­trifft Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeits­blattes W 551, wie z.B. Mehrfamilien­häu­ser, Wohnungsbau­ge­sellschaften, Krankenhäuser, Pflege­einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und Sportcenter. Für die Entnahme von Trinkwasserproben hat Beulco eine schnelle und kostengünstige Lösung: Ein Probenahmeventil, das für alle Arten der Probenahme an kommuna­len Übergabestellen sowie an jeder vorgesehenen Stelle des Lei­tungs­netzes einge­setzt werden kann. Durch die Schwenkbarkeit um 360° an zwei Achsen ist das Probenahmeventil in allen Situationen senkrecht einzubauen.

Beulco

57439 Attendorn

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