Normen und Regeln zur Trinkwasser-Installation

„Sicher dabei!“ in Berlin

Mit der Veranstaltung in Berlin auf der Event Island am 13. und 14. Februar 2012 startet Geberit die Fortbildungsreihe „Sicher dabei! 2012“. Mit den insgesamt zwölf Veranstaltungen zum Thema „Überarbeitete Normen und Regeln zur Trinkwasser-Installation“ informiert das Unternehmen an jeweils zwei Tagen pro Veranstaltungsort Fachhandwerk als auch Planer.


Mit „Sicher dabei! 2012“ informiert Geberit (www.geberit.de), was wichtig ist bezüglich der neuen europaweit gültigen Trinkwasserverordnung und den überarbeiteten deutschen Normen. Wie schon 2010, ist das Interesse an den Veranstaltungen auch in diesem Jahr sehr hoch. Die Termine an den zwölf Veranstaltungsorten waren in kurzer Zeit ausgebucht, so dass die insgesamt ca. 5800 Plätze alle restlos vergriffen sind.

Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen die neue europaweit gültige Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die neue Euro-Norm DIN EN 806 sowie die Überarbeitung der DIN 1988.

 
Veranstaltung in Berlin

Bei der Veranstaltung auf der Berliner Event Island am 13. und 14. Februar 2012 präsentierte Geberit umfassende Informationen zu Normen und TrinkwV. Bei dem Vortragsprogramm stellte Prof. Dr. Werner Mathys, Institut für Hygiene der Universitätskliniken Münster, das Gefährdungspotential von unzureichender Hygiene in Trinkwasseranlagen heraus. Er zeigte dabei tragische Fälle auf, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Ein aktueller Fall ist z.B. der in einem Hotel in Calpe (Spanien), bei dem mehrere Menschen an der von Legionellen hervorgerufenen Legionärskrankheit erkrankt sein sollen.

Die Menschen, so Prof. Dr. Mathys, schaffen mit ihrer Vorliebe für warmes Wasser wahre „Bakterien Wellness-Oasen“. Wenn das Wasser durch Stag­nation dann noch zum Stehen kommt, haben Bakterien paradiesische Rahmenbedingungen, die eine Vermehrung begünstigen. Um dies zu verhindern, gilt es Legionellen & Co. kein optimales Lebensumfeld zu bieten. Laut Prof. Dr. Mathys wären so die ca. 2000 Todesfälle in Deutschland durch vernünftige Installationen zu 100 % vermeidbar.

„Die Leute, die schon immer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und ihre Objekte betrieben haben, die werden keine Probleme bekommen“, sieht Prof. Dr. Mathys in der neuen Rechtsgrundlage eine Art Belohnungsprinzip. „Nur die Leute, die nach dem Prinzip verfahren, Augen zu und durch und was kümmern mich die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die haben jetzt ein Problem“, fügt der Trinkwasser­hygiene-Experte hinzu.


Rechtssicherheit bei der Trinkwasserinstallation

Rechtsanwalt Thomas Herrig, der sich bereits seit 1992 schwerpunktmäßig mit dem Thema Bau- und Architektenrecht befasst, stellte daher in seinem Vortrag erst einmal heraus, was die allgemein anerkannten Regeln der Technik überhaupt sind. „Welche Rechtsfolge hat das eigentlich, wenn ich dagegen verstoße“, fragte der Rechtsanwalt und erklärte: „Wenn wir etwas mit der Trinkwasserhygiene zu tun haben, ist es nicht das typische Problem eines Bauschadens.“ Kommen Personen zu Schaden, sei es gleich Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung. Dabei arbeitete er heraus, dass es bei hohen Rechtsgütern auch keinen Bestandsschutz gebe.


Runde Veranstaltung

Weitere Vorträge z.B. zur DIN EN 806-4 oder zur Rechtssicherheit sowie eine abschließende Podiumsdiskussion rundeten das Veranstaltungsprogramm ab. Neben dem Vortragsprogramm blieb viel Zeit für interessante Gespräche. Die Geberit-Ausstellungsstücke luden dabei zu Fachsimpeleien und Fachgesprächen ein.

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