Sicherheitstipp: Lärmvorsorge

Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit

Rhythmisches Hämmern, Sägen, Bohren und das Dröhnen von Maschinen – am Bau wird es oft nervtötend laut. Wer solchem Lärm ungeschützt ausgesetzt ist, kann unheilbar erkranken. Lärmschwerhörigkeit steht bei den Berufskrankheiten seit Jahren an einer Spitzenposition. Die Situation kann sich zuspitzen, weil sich auch viele junge Bauleute zusätzlich lauter Musik in ihrer Freizeit aussetzen. Dann fehlt dem Gehör die notwendige Erholungspause.

Etwa 5 Mio. Beschäftigte sind in Deutschland schädigendem Lärm ausgesetzt, teilte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Januar 2016 mit. Im Jahr 2015 wurden in der Bauwirtschaft über 2.100 ärztliche Anzeigen auf Verdacht der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gemeldet. Ca. 31 % aller anerkannten Berufskrankheiten sind durch Lärm verursacht. Allein in dem Jahr musste die BG BAU über 17 Mio. € für Heilbehandlungen, Reha und Renten an mehr als 6.300 Lärmgeschädigte aufbringen.

Wer mit elektrischen Werkzeugen arbeitet, sollte auf die Lautstärke achten! Eine Baukreissäge oder ein Bohrhammer erzeugen über 100 dB. Zum Vergleich: Starker Straßenverkehr kommt auf 80 dB. Personen, die einer anhaltenden Lärmbelastung von 85 dB(A) oder einem Knall über 137 dB(C) ungeschützt ausgesetzt sind, können unheilbare Schäden davontragen. Ab einer Schallstärke von 85 dB(A) müssen Arbeitsplätze daher als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort sind technische Maßnahmen zum Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren und Maschinen zu treffen, etwa schallreduzierte Schleifscheiben, Sägeblätter, Trennscheiben für Steinsägen oder rückschlagfreie Kunststoffhämmer. Präventionsfachleute der BG BAU beraten die Mitgliedsfirmen der BG BAU darüber, wie Lärm gemindert werden kann.

Sind solche Möglichkeiten ausgeschöpft, kommen organisatorische Maßnahmen in Betracht. Die BG BAU rät den Unternehmen, nach Möglichkeit Maschinen einzukapseln, Räume schalldämmend auszukleiden, mobile Schallschutzwände einzusetzen und Lärmarbeitsplätze von ruhigen Tätigkeiten zu trennen. Erst wenn Lärm nicht vermieden werden kann, kommt persönlicher Gehörschutz, wie Ohrenstöpsel oder Kapselgehörschützer, zum Einsatz. Ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 80 dB(A) müssen die Arbeitgeber an einem achtstündigen Arbeitstag Gehörschutz zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer sind in der Pflicht, den Gehörschutz ab einer Lautstärke von 85 dB(A) auch zu tragen. Erste Anzeichen einer Lärmschwerhörigkeit lassen sich durch Gehörtests des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes (ASD der BG BAU) erkennen, an denen jeder Arbeitnehmer kostenlos teilnehmen kann.

Ohne hinreichenden Schutz stellt sich Lärmschwerhörigkeit über die Jahre zumeist schleichend ein. Mit den Folgen ist nicht zu spaßen: Warnsignale oder wichtige Hinweise von Vorgesetzten oder Kollegen können überhört werden. Das Unfallrisiko und die Gefahr, dass man Fehler macht, steigen. Noch brisanter wird es, wenn Freizeitlärm dazukommt und sich das Gehör nicht regenerieren kann. Gerade Jugendliche setzen sich in ihrer Freizeit oft lauten Klängen ihrer Lieblingsbands aus. Konzerte, Disko-Clubs oder MP3-Player erreichen locker Lärmpegel zwischen 80 und 120 dB(A). Doch das Gehör unterscheidet nicht zwischen Arbeitslärm und Musik. Wer 15 Minuten lang Musik hört, die 100 dB(A) laut ist, fängt die gleiche Lärmdosis ein, wie nach einem achtstündigen Arbeitstag bei 85 dB(A).

Weitere Informationen zur Lärmvorsorge und Gesundheitsschutz finden Sie unter www.bgbau.de.

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