Trennung von Trinkwasser und Betriebswasser ist Pflicht

Unserem Trinkwasser droht nicht nur Gefahr durch Chemikalien und Legionellen, sondern auch durch unsachgemäßen Anschluss von Bewässerungsleitungen, Reinigungsgeräten, Tiertränken und selten genutzten Wasseranschlüssen. So schreiben die Trinkwasserverordnung und die DIN EN1717 zwingend vor, dass Trinkwasser und Nicht-Trinkwasser sicher getrennt werden müssen. In den meisten Fällen reichen Rohrtrenner dafür nicht aus, sondern es ist der freie Auslauf vorzusehen. Der Installateur und Betreiber ist auf der sicheren Seite, wenn er werksgefertigte Systemtrenner einsetzt, die die Vorgaben der Verordnung und der einschlägigen Normen erfüllen. Das DVGW-Zeichen „Anschlusssicher W 540“ bescheinigt entsprechende Eigenschaften.

Der Kunde erwartet von seinem Installateur Hinweise und Vorschläge für eine gesetzeskonforme Anlage. Die Informa­tionsbroschüre von Dehoust (www.dehoust.com) ist eine gute Grundlage für eine umfassende Beratung. Trinkwasser-Trennstationen von Dehoust erfüllen die behördlichen Anforderungen, sind mit Einzel- oder Doppelpumpenanlagen lieferbar, passen sich dem Bedarf und Einsatzzweck an und sind mit „DehoustConnect“ über sicheres Internet mit dem Betreiber und Installateur verbunden. So werden Unregelmäßigkeiten früh erkannt und eine sichere Versorgung der Verbrau­cher ist gewährleistet. Bei schwankenden Versorgungsdrücken können die Vorlage­behälter aus dem großen Dehoust Tank-Programm den Erfordernissen vor Ort angepasst werden.

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