Eine wahre Flut an unterschiedlichen Bezeichnungen kursiert im Zusammenhang mit barrierefreien Bädern. Bei Beschreibungen wie etwa „barrierereduziert“ oder „seniorengerecht“ handelt es sich nicht um Rechtsbegriffe, da ihnen keine verbindlichen Kriterien zugeordnet sind. Für alters- und pflegegerechte Bäder hingegen gibt es jeweils eindeutig definierte Voraussetzungen. Handelt es sich sogar um ein barrierefreies Bad, muss sich dieses immer nach der DIN 18040-2 richten, die eine bestimmte Ausstattungsqualität für Wohnungen vorschreibt.
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