Förderfähige Ladelösungen für Unternehmen und Kommunen

Quelle: schllngvisuals

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Nach der Umsetzung des Förderprogramms für Ladestationen von Elektroautos im Privatbereich über die KfW-Bank kommen nun Unternehmen und Kommunen an die Reihe. Seit dem 23.11.2021 gibt es das neue KfW-Förderprogramm 441 für Unternehmen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dafür insgesamt 350 Mio. € bereitgestellt. Gefördert wird ausschließlich u.a. eine nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Unternehmen, Soloselbstständigen oder freiberuflich Tätigen. Es dürfen also nur gewerblich genutzte Fahrzeuge des Unternehmens und der Kommune sowie die privaten Fahrzeuge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den jeweiligen Ladepunkten geladen werden.

Wichtig zu wissen: Die Förderung richtet sich nach den einzelnen Ladepunkten und nicht pro Ladestation. Bezuschusst wird der Erwerb und die Installation mit 70% der Gesamtkosten, maximal jedoch 900 € pro Ladepunkt. Für eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten bedeutet dies eine Fördersumme von insgesamt 1.800 €. Des Weiteren muss der eingespeiste Strom zum Laden zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Gefördert werden auch Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.

Die Walther-Werke aus Eisenberg haben für die beiden neuen Förderprogramme verschiedene, förderfähige Ladelösungen in ihrem Portfolio – je nach Bedarf und Anforderung. Zu den Produkten gehören die Wallboxen der „smartEVO“-Reihe, die „basicEVO Pro“ sowie die Ladesäule „smartECO 250“ und „ECOLECTRA 250“.

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