Freie Wahl bei schnellem Handeln

Ab Juli 2008 werden schrittweise Energieausweise für Altbauten Pflicht. Insbesondere bei Häusern älterer Baujahre kann deren Ausstellung mit einigem Aufwand verbunden sein. Wer diesen Aufwand vermeiden will, sollte die Übergangsfrist bis Ende September 2008 nutzen. Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Jahr 1977 gebaut wurden, muss zukünftig ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Hierzu ist in der Regel ein Ortstermin im Haus nötig, bei dem die Bau- und Heiztechnik unter die Lupe genommen und bewertet werden. Deutlich kostengünstiger ist die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises. Für dessen Ausstellung dient lediglich der Energieverbrauch der letzten Jahre als Grundlage. Beide Ausweisarten, Verbrauchs- und Bedarfsausweis, sind zehn Jahre lang gültig und müssen beim Verkauf oder einer Neuvermietung vorgelegt werden. Die Initiative Erdgas pro Umwelt empfiehlt Hausbesitzern folgende Vorgehensweise: Wer mit wenig Aufwand zu einem Energieausweis kommen will, sollte die Übergangsfrist bis 30. September nutzen und einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen, denn bis dahin besteht für alle Häuser die freie Wahl bei der Ausstellungsmethode. Wer dagegen wirklich etwas über den Zustand der Bau- und Heiztechnik in seinem Haus erfahren will, für den lohnt sich die etwas höhere Investition in einen Bedarfsausweis.

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