Betriebsunterbrechungen

Wie sich die Trinkwasserhygiene jederzeit sicherstellen lässt

Für die verantwortlichen Betreiber von öffentlichen, halböffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden ist es wichtig zu wissen, was bei einer Trinkwasserinstallation eine Betriebsunterbrechung im Sinne des gesetzlichen Regelwerks ist. Gleiches gilt für die Fachleute aus dem Installationshandwerk, die ihre Auftraggeber umfassend beraten – auch im Hinblick darauf, wie aufwendige und kostenintensive Wiederinbetriebnahmen verhindert werden können. Grundsätzlich gibt es verschiedene zulässige Wege, um die Trinkwasserqualität zu erhalten. In der Praxis haben sich Wassermanagement-Systeme wie das des Armaturenherstellers Schell als effiziente Lösung erwiesen.

Mit dem Schell „Wassermanagement-System SWS“ lassen sich automatisierte Stagnationsspülungen über alle relevanten Entnahmestellen (halb-)öffentlicher Gebäude durchführen. Aufwendige und kostenintensive Wiederinbetriebnahmen gehören damit der Vergangenheit an.
Quelle: Schell

Mit dem Schell „Wassermanagement-System SWS“ lassen sich automatisierte Stagnationsspülungen über alle relevanten Entnahmestellen (halb-)öffentlicher Gebäude durchführen. Aufwendige und kostenintensive Wiederinbetriebnahmen gehören damit der Vergangenheit an.
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Fakt ist: Deutschlandweit bringen die Wasserversorger frisches Trinkwasser in hoher Güte in jedes Gebäude. Fakt ist auch: Betriebsunterbrechungen – und damit verbundene Stagnation innerhalb der Installation – können erheblichen Einfluss auf die Trinkwassergüte nehmen. Gemäß Umweltbundesamt ist darum auch Trinkwasser mit zwei Haltbarkeitsdaten versehen: Für die Nutzung als Lebensmittel soll es nicht mehr als vier Stunden, für alle anderen Zwecke nicht mehr als 72 Stunden in der Installation gestanden haben. Bei den Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwassergüte stehen die Betreiber gemäß TrinkwV und Regelwerk in der Pflicht. Ihnen bieten sich verschiedene Handlungsmöglichkeiten.

Vor allem bei Duschanlagen ist die Gefahr durch Legionellen sehr hoch, weil diese durch Einatmen von Aerosolen leicht in die Lunge gelangen. Das sollte ein überzeugendes Argument in Sachen Betreiberhaftung sein.
Quelle: Schell

Vor allem bei Duschanlagen ist die Gefahr durch Legionellen sehr hoch, weil diese durch Einatmen von Aerosolen leicht in die Lunge gelangen. Das sollte ein überzeugendes Argument in Sachen Betreiberhaftung sein.
Quelle: Schell
Der Praxisalltag zeigt hier: Der Umgang mit Betriebsunterbrechungen wird durchaus unterschiedlich gehandhabt. So sorgen manche Betreiber manuell oder elektronisch für den notwendigen Wasserwechsel nach spätestens 72 Stunden und vermeiden damit Betriebsunterbrechungen. Andere lassen ihre Trinkwasserinstallation über mehrere Wochen oder Monate ruhen – ein Fall wie er zum Beispiel bei Freibädern im Winter vorkommt. Erst bei anstehender Wiederinbetriebnahme ergreifen die Verantwortlichen dann die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Nutzer. Beide Vorgehensweisen haben ihre Vor- und Nachteile und sind über die allgemein anerkannten Regeln der Technik zulässig. Deutliche Unterschiede gibt es jedoch bei den damit verbundenen Betriebskosten. Bevor hier eine Entscheidung gefällt wird, lohnt sich darum der fachmännische Blick auf die Ausgangssituation. Für den öffentlichen Bereich ist dieses Abwägen gemäß AMEV (www.amev-online.de) sogar Pflicht (Kostenfrei: Sanitäranlagen 2021 Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden. Empfehlung Nr. 151). Dieses sieht zwingend vor, bei den Investitionsentscheidungen auch die Betriebskosten zu berücksichtigen. Wenn sich höhere Investitionskosten durch geringere Betriebskosten rechtfertigen lassen, muss eine solche Lösung gewählt werden.

Wie definiert sich die Dauer von Betriebsunterbrechungen?

Die Definition, was eine Betriebsunterbrechung ist und wie eine fachgerechte Wiederinbetriebnahme zu erfolgen hat, findet sich in den Reihen DIN EN 806, DIN 1988 und DVGW W551- 3 (A). Eine wertvolle Übersicht bietet auch die VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3, Tabelle 2. Hier wird klar definiert, dass ohne einen Wasserwechsel bereits nach mehr als 72 Stunden bis max. sieben Tagen alle Armaturen eines Gebäudes gemäß DIN EN 806-5, Kapitel 8 „Wiederinbetriebnahme“, für fünf Minuten vollständig zu öffnen sind. Bei einer Betriebsunterbrechung von mehr als sieben Tagen und bis zu vier Wochen ist eine „Mechanische Reinigung“ gemäß DVGW Arbeitsblatt 551-3 (A) „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser- Installationen“ notwendig. Bei diesem Arbeitsblatt handelt es sich um die inhaltlich unveränderte Ausgabe des bisherigen DVGW W 557 (A). Die Reinigung erfolgt mit Wasser und wird in diesem Regelwerk als „Spülen“ bezeichnet. Ziel ist es, durch gleichzeitiges Öffnen mehrerer Entnahmestellen eine Fließgeschwindigkeit von 2 m/s zu erreichen, mit dem Ziel der „Mobilisierung von Verunreinigungen“. Im Gegensatz zu dieser Art des „reinigenden“ Spülens wird bei einem Spülen mit Wasser/Luftgemisch gemäß DIN EN 806-4 (Absatz 6.2.3) eine Fließgeschwindigkeit von 0,5 m/s angestrebt. Sie ist ebenfalls im DVGW Arbeitsblatt W 551-3 (A) erwähnt. Dauert die Betriebsunterbrechung länger als vier Wochen, sind im Anschluss an dieses „reinigende Spülen“ mikrobiologische Kontrolluntersuchungen notwendig. Im VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3, Tabelle 2, werden der Dauer von Betriebsunterbrechungen erforderliche Maßnahmen zugeordnet. Diese sind vielfältig und aufwendig. Betreiber können Aufwand und Kosten reduzieren, indem sie mit „SWS“ den bestimmungsgemäßen Betrieb auch bei Mindernutzung oder Nutzungsunterbrechungen simulieren.
Quelle: VDI

Im VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3, Tabelle 2, werden der Dauer von Betriebsunterbrechungen erforderliche Maßnahmen zugeordnet. Diese sind vielfältig und aufwendig. Betreiber können Aufwand und Kosten reduzieren, indem sie mit „SWS“ den bestimmungsgemäßen Betrieb auch bei Mindernutzung oder Nutzungsunterbrechungen simulieren.
Quelle: VDI

Erheblicher Aufwand durch mikrobiologische Kontrolluntersuchungen

Nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als vier Wochen gibt es grundsätzlich keine Alternative zu mikrobiologischen Kontrolluntersuchungen gemäß DVGW W 551-2 (A). Bei diesem Arbeitsblatt handelt es sich um die inhaltlich unveränderte Ausgabe des bisherigen DVGW W 556 (A). Nur mittels drei „Freigabeprüfungen“ kann eine einwandfreie Trinkwasserbeschaffenheit rechtssicher nachgewiesen werden (DVGW W 551-2 (A), 5.6 Überprüfung der Wirksamkeit der Sanierung von mikrobiellen Mängeln). Zwar werden immer mal wieder Schnelltests für mikrobiologische Parameter angeboten. Diese dienen jedoch lediglich der eigenen Orientierung und haben keinen Bezug zu den Grenz- oder Indikatorwerten gemäß TrinkwV. Denn zu jedem Grenz- oder Indikatorwert gehört immer eine Probennahmevorschrift und eine exakt definierte Untersuchungsmethode in einem akkreditierten Labor. „SMART.SWS“ ist eine Ergänzung des Wassermanagement-Systems „SWS“: Mithilfe des Online-Service können Einstellungen auch aus dem Home-Office und für mehrere Gebäude erfolgen.
Quelle: Schell

„SMART.SWS“ ist eine Ergänzung des Wassermanagement-Systems „SWS“: Mithilfe des Online-Service können Einstellungen auch aus dem Home-Office und für mehrere Gebäude erfolgen.
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Auch spezielle Lösungen wie die Ausgussbecken-Armatur „Walis E“ mit Infrarot-Sensorsteuerung lassen sich in das Wassermanagement-System integrieren.
Quelle: Schell
Auch spezielle Lösungen wie die Ausgussbecken-Armatur „Walis E“ mit Infrarot-Sensorsteuerung lassen sich in das Wassermanagement-System integrieren.
Quelle: Schell

Für die erforderlichen Probennahmen zur mikrobiologischen Kontrolluntersuchung müssen gemäß § 41 TrinkwV geeignete Probennahmestellen zur Verfügung stehen. Sichere und fachgerechte Probennahmen für die Untersuchung auf Legionella spec. an Waschtischen ermöglichen die Probennahmeventile des Olper Armaturenherstellers Schell. Diese sind sowohl für den Einsatz bei Neuinstallationen als auch für Nachrüstungen erhältlich. Denn eines zeigt sich immer wieder: An manchen Stellen wird es ohne spezielle Probennahmeventile schwierig, die hohen Anforderungen der TrinkwV an eine fachgerechte Probennahme umzusetzen, so beispielsweise bei thermostatischen Armaturen oder bei Eckventil-Thermostaten. Hier muss die Probennahme vor den Thermostaten erfolgen – andernfalls wird Mischwasser beprobt, was aber nicht dem Untersuchungsziel der TrinkwV auf Legionellen entspricht. Verantwortlich ist auch hier der Betreiber. Vor dem Hintergrund des notwendigen Aufwands wird deutlich, dass eine Wiederinbetriebnahme nach mehr als vier Wochen und den damit verbundenen mikrobiologischen Kontrolluntersuchungen nach einer, zwölf und vierundzwanzig Wochen mit einem oftmals zu hohen personellen, zeitlichen und monetären Aufwand verbunden ist. Die für den Betreiber vergleichsweise einfache Umsetzung einer Stagnationsspülung nach spätestens 72 Stunden bindet hingegen weniger Ressourcen.

Erhalt der Trinkwassergüte mit Wassermanagement-Systemen

Das in der Praxis seit vielen Jahren fest etablierte Schell „Wassermanagement-System SWS“ führt – entsprechend programmiert – Stagnationsspülungen automatisiert durch. So können in Phasen von Betriebsunterbrechungen aufwendige und kostenintensive Wiederinbetriebnahmen verhindert werden. Wesentlicher Bestandteil des „SWS“ sind elektronische Schell Armaturen. Grundsätzlich bietet das Wassermanagement-System dem Betreiber größtmögliche Flexibilität. Das gilt nicht nur bei geplanten saisonalen Betriebsunterbrechungen, sondern auch, wenn der bestimmungsgemäße Betrieb aus unvorhersehbaren Gründen nicht wie vorgeplant stattfindet. Betreiber und Facility Manager können dann die zusätzlich benötigten Stagnationsspülungen zentral, beispielweise über einen Laptop, einleiten oder aber feste Spülintervalle festlegen, zum Beispiel alle 72 Stunden nach der letzten Wasserentnahme.

Bei Stagnationsspülungen sollten einzelne Armaturen zu Spülgruppen zusammengefasst werden. Nur so können hohe Volumenströme und damit Turbulenzen im Wasser erreicht werden, die Ablagerungen und nachfolgende mikrobiologische Probleme erst gar nicht entstehen lassen – automatisiert und zentral gesteuert auch in Phasen von Betriebsunterbrechungen. Zudem können komfortabel, das heißt von einer Stelle aus, über das Wassermanagement-System alle Armaturenparameter eingestellt und an geänderte Bedürfnisse angepasst werden. Abgerundet wird die hygienische und sichere Wasserversorgung im Gebäude mit Systemen zur Leckageerkennung, wie sie Schell ebenfalls im Programm hat.
Quelle: Schell

Abgerundet wird die hygienische und sichere Wasserversorgung im Gebäude mit Systemen zur Leckageerkennung, wie sie Schell ebenfalls im Programm hat.
Quelle: Schell
Den WC-Spülkasten-Module „Montus Flow“ mit Stagnationsspülung gibt es auch in barrierefreier Ausführung (rechts).
Quelle: Schell
Den WC-Spülkasten-Module „Montus Flow“ mit Stagnationsspülung gibt es auch in barrierefreier Ausführung (rechts).
Quelle: Schell

Flexibilität heißt auch, dass Stagnationsspülungen zudem nicht nur zeitdeterminiert, sondern alternativ oder zusätzlich temperaturabhängig ausgelöst werden können. Hierzu bietet Schell optional zu verbauende Temperatursensoren, die regelmäßig die Wassertemperatur in den Leitungen prüfen und eine Stagnationsspülung auslösen, wenn kritische Temperaturen, sprich Abweichungen von den Solltemperaturen PWC und PWH, erkannt werden. Dann wird über die Entnahmestellen so lange gespült, bis das Kaltwasser wieder den Zielwert von maximal 25 °C und das Warmwasser von mindestens 55 °C erreicht hat. So wird einer übermäßigen Legionellenkonzentration im Trinkwasser kalt und warm vorgebeugt.

In Kombination mit „SMART.SWS“ bietet das Schell Wassermanagement-System zudem die Möglichkeit, Trinkwasserinstallationen auch von mehreren Gebäuden und aus der Ferne jederzeit im Blick zu haben – für Betreiber und Facility Manager ein enormer Vorteil. Der Online-Service ermöglicht auch den Fernzugriff auf die „SWS“ Anlagen mehrerer Liegenschaften – browserbasiert, also mit jedem internetfähigen Endgerät. Das vereinfacht die Kontrolle über den Erhalt der Trinkwassergüte zusätzlich.

Fazit

Betriebsunterbrechungen kommen insbesondere in (halb-)öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden vor. Wie sich die Dauer von Betriebsunterbrechungen definiert und welche Maßnahmen sie erfordern, lässt sich der VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3, Tabelle 2 entnehmen. Dauert die Betriebsunterbrechung länger als vier Wochen, sind im Rahmen der Wiederinbetriebnahme drei mikrobiologische Kontrolluntersuchungen z. B. auf Legionella erforderlich. Den letzten dieser Befunde erhält man erst nach vierundzwanzig Wochen. Eine Wiederinbetriebnahme verursacht also einen erheblich größeren personellen und monetären Aufwand als die vergleichsweise einfache Durchführung von Stagnationsspülungen nach spätestens 72 Stunden ohne Wasserentnahme. Das Wassermanagement-System „SWS“ von Schell hat sich als effiziente Lösung bewährt, um automatisierte Stagnationsspülungen ohne zusätzlichen Personalaufwand durchzuführen und so kostenintensive Maßnahmen zu vermeiden.

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