Heizöltankanlagen

Regelung der Wandabstände

Ein zentrales Thema der Technischen Regel wassergefährdende Stoffe (TRwS) ist die Regelung der Wandabstände von Heizöl-Lagertanks. Die entsprechenden Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) der Hersteller von Kunststofftanks mit oder ohne integrierte Auffangvorrichtung wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf den 15. Mai 2013 begrenzt, um von diesem Zeitpunkt an eine einheitliche Regelung für alle Hersteller zu haben.

Das DIBt hat den Bundesverband Lagerbehälter e.V. darüber informiert, dass es nach Abstimmung mit den entsprechenden Bundes- und Länderministerien möglich ist, die in der TRwS 791-1 enthaltenen Abstandsregelungen, die sich an dem Sicherheitsstandard der Tankanlage orientieren, in die Zulassungen ab Mai 2013 zu übernehmen.
 
Für den Fachbetrieb, der neue Heizöltankanlagen aufstellt bzw. bestehende Anlagen saniert, bedeutet dies einige Neuerungen: Die vorgeschriebenen Wandabstände sind nicht nur von der Art der Heizöltanks (z.B.: einwandig, doppelwandig bzw. mit integrierter Auffangvorrichtung), sondern auch vom Sicherheitsniveau des eingesetzten Zubehörs abhängig.
 
Bei einreihiger Standardsystemaufstellung mit integrierter Auffangwanne (Doppelwandtanks) gibt es kein Problem. Hier haben wir die 40 cm an einer Längsseite und 3 x 5 cm unabhängig vom Zubehörsystem. Bei zweireihiger bzw. Blockaufstellung ergibt sich allerdings ein Mehr an Platzbedarf, wenn „herkömmliches“ Zubehör ohne GWG-Kette eingesetzt wird.
 
Die Beachtung der Betriebssicherheit bei der Festlegung der Wandabstände bringt eine deutliche Verringerung der dieser immer dann, wenn bei Tanks mit integrierter Auffangwanne das eingesetzte Zubehör ein Überfüllen der Tankanlage durch zusätzliche Überwachung jeden Tanks verhindert. Das Sicherheitszubehör „DE-A-01“ von der Firma Dehoust (www.dehoust.de) wurde unter der AbZ-Nr Z-40.7-459 amtlich zugelassen. Zusammen mit „PE-Kombi“- und „TrioSafe“-Tanks bietet das „DE-A-01“ diese Vorteile bei der Aufstellung von Blocksystemen.  
Fazit
Die mit dem Wasser- und Baurecht von Bund und Ländern abgestimmte Praxis des DiBT führt zu mehr Sicherheit bei Heizölverbraucheranlagen, denn Überfüllschäden werden – zumindest bei Neuanlagen – vermieden. Durch die Übernahme der Bestimmungen wird eine Verunsicherung des Marktes vermieden und die Einführung neuer Technologien wird gefördert.

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