30 % sind der Anfang80 % sind das Maximum
Paragraf & Prozent: Der Förderstapel Heizung
BEG EM — die neue Förderrichtlinie seit 21. Juli 2026: Zwei Boni sind ersatzlos gestrichen, ein dritter wurde dreistufig und die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben sinkt ab Februar 2027 im Halbjahrestakt. Wer heute noch mit 30.000 Euro und dem Effizienzbonus rechnet, rechnet falsch. So sieht der Förderstapel für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus aus.
Quellen und Stand
Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nrn. 8.3.1, 8.4.1, 8.4.4, 8.4.5, 9.2.1. BMWE-FAQ zur BEG, Stand 21.08.2026, Tabelle 1. KfW-Merkblatt 458. § 35c EStG. Recherche teilweise mit KI-Unterstützung.
Der teuerste Fehler
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein und bei Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen; abgeschlossen unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.
Höchstgrenzen
1. Wohneinheit 28.000 Euro
2. bis 6. WE, je 15.000 Euro
ab 7. WE, je 8.000 Euro
Gilt je Gebäude insgesamt, unabhängig von Zeitraum und Anzahl der Anträge.
Ab 1. Februar 2027 sinkt der Wert für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro, bis auf 22.000 Euro im August 2030.
Geändert zum 21. 07. 2026
Effizienzbonus Wärmepumpe, zuvor 5 % für Erdreich, Wasser, Abwasser oder natürliches Kältemittel
Emissionsminderungszuschlag Biomasse, zuvor 2.500 Euro
Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 auf 16 %. Ab Februar 2027 halbjährlich 12, 8 und 4 %, Auslauf 1. August 2028
iSFP-Bonus (5 %) nur noch ab 30.000 Euro Mindestinvestition und nur auf den Betrag oberhalb der Normgrenze. Für den Heizungstausch gilt er ohnehin nicht, sondern für Hülle und Anlagentechnik
Ab Quartal 1 2027
Grundförderung für elektrische Wärmepumpen sinkt von 30 auf 15 %
Neu: Wertschöpfungs-Bonus von 15 % für Geräte mit Ursprung in der EU. In Summe bleiben es 30 %, für Geräte von außerhalb halbiert sich der Satz.
Kein Zuschuss mehr, wenn die vorhandene Anlage am 1. Januar 2008 oder später in Betrieb genommen wurde.
Die Ausgestaltung des Wertschöpfungs-Bonus und die Definition des EUUrsprungs waren am 31. August 2026 noch nicht veröffentlicht. Ein Kalendertag des Inkrafttretens ist in der Richtlinie nicht genannt.
