BEG-Förderung wird zum 21. Juli 2026 angepasst

Zum 21. Juli 2026 treten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Grundstruktur des Förderprogramms bleibt erhalten, angepasst werden u. a. einzelne Fördersätze sowie die Ausgestaltung verschiedener Boni. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Auch für bereits vorbereitete Vorhaben gelten Übergangsregelungen. Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte der Reform vorgestellt; der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Änderungen inzwischen gebilligt.

Die wichtigsten Änderungen

An der grundsätzlichen Zuständigkeit der Förderstellen ändert sich nichts: Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch die steuerliche Förderung bleibt unverändert.

Im Bereich der Heizungsförderung wird die einkommensabhängige Förderung stärker gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erhalten künftig einen Bonus von 40 %, bis 40.000 € bleibt es bei 30 %, bis 50.000 € wird ein Bonus von 10 % gewährt. Neu eingeführt wird ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das für die Förderung relevante Einkommen rechnerisch um 10.000 €.

Weitere Änderungen betreffen einzelne Förderbestandteile. So entfallen u. a. der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen. Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen vorgesehen, die ihren Ursprung in der Europäischen Union oder assoziierten Märkten haben. Zusätzlich wird der Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ausgeweitet. Anträge zu den neuen Konditionen können allerdings erst ab dem 21. Juli 2027 gestellt werden.

Übergangsregelung für laufende Anträge

Bereits bewilligte Förderanträge werden weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen abgewickelt. Gleiches gilt für bereits eingereichte Anträge. Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 können aufgrund der Systemumstellung keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA erstellt werden. Bereits bis zum 8. Juli erstellte TPB können jedoch noch bis einschließlich 20. Juli für Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen genutzt werden. Ab dem 21. Juli können neue TPB nach den geänderten Förderkonditionen erstellt werden.

Nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) gilt eine vergleichbare Übergangsregelung auch für die KfW. Dort können bereits ausgestellte Bestätigungen zum Antrag (BzA) ebenfalls noch für Anträge nach den bisherigen Konditionen genutzt werden. Der Verband empfiehlt Fachunternehmen und Energieberatern, laufende Projekte kurzfristig zu prüfen und Kunden über die Übergangsregelung zu informieren.

Verbände sehen weiteren Klärungsbedarf

Bereits vor Inkrafttreten der Änderungen hatte der BWP die geplanten Anpassungen kritisch bewertet. Zwar bleibe die Grundsystematik der BEG erhalten, nach Einschätzung des Verbands werde die Förderhöhe jedoch deutlich reduziert. Kritisch sieht der BWP insbesondere die Absenkung der förderfähigen Investitionskosten sowie die schrittweise Kürzung des Klimageschwindigkeitsbonus. Der Verband befürchtet, dass dadurch Investitionsentscheidungen zugunsten fossiler Heizsysteme beeinflusst werden könnten.

Statement von Michael Hilpert, Präsident des ZVSHK:

„Die kurzfristige Neuordnung der BEG-Förderung kommt überraschend zu einem Zeitpunkt, an dem Verlässlichkeit und Planungssicherheit dringend notwendig wären. Besonders problematisch ist, dass ausgerechnet diejenigen nicht einbezogen wurden, die die Förderung in der Praxis umsetzen und tagtäglich mit den Bürgerinnen und Bürgern über den Heizungstausch sprechen. Das Handwerk weiß sehr genau, was funktioniert und was nicht. Statt Verlässlichkeit drohen nun mehr Unsicherheit, mehr Erklärungsbedarf und noch weniger Vertrauen in die politische Verlässlichkeit. Das belastet nicht nur die Betriebe, sondern verunsichert vor allem die Verbraucher, die vor einer Investitionsentscheidung stehen.
Einige Ankündigungen bleiben zudem vage und Fragen offen, etwa zu künftigen Feinstaubgrenzwerten, Nachweis des neuen Local-Content-Bonus, Übergangsfristen und Umsetzung durch die KfW.
Wir haben Verständnis dafür, dass der Bund sparen muss, und unterstützen den Weg auch ausdrücklich. Richtig ist, soziale Zielgenauigkeit stärker zu berücksichtigen und besonders ineffiziente Gebäude gezielt in den Blick zu nehmen aber von der angekündigten verlässlichen und auskömmlichen Förderung bis 2029 entfernt sich die Politik jetzt ein weites Stück: Geschwindigkeitsbonus und förderfähige Investitionskosten werden massiv zurückgeführt, der Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag komplett gestrichen. Wenn die Förderung gekürzt wird, müssen wenigstens die strukturellen Bremsen gelöst werden: Strompreise runter, Bürokratie abbauen, Lohnnebenkosten senken. Andernfalls wird die Wärmewende für viele Haushalte und Betriebe schlicht unbezahlbar.“

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