Duschplätze in
Pflegeeinrichtungen

Mehr als bodengleich: sicher, hygienisch, dauerbelastbar

In Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden Duschplätze oft mit Assistenz und häufig unter erschwerten Bedingungen genutzt. Stürze zählen hier zu den häufigsten Unfallursachen. Gleichzeitig muss der Duschbereich hohe Anforderungen an Hygiene und Dauerbelastung erfüllen. Das verlangt mehr als eine bodengleiche Dusche, denn es gelten strengere Regeln als in den eigenen vier Wänden. Wer die DIN 18040-1 und die Abdichtungsanforderungen der DIN 18534 von Anfang an mitdenkt, plant Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Anfang an gleichermaßen ein.

Für die barrierefreie Planung sind zwei Normen maßgeblich: Die DIN 18040-1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude, die DIN 18040-2 für Wohnungen. Welche Norm im Einzelfall gilt, regeln die Länder über ihre Heimbau- bzw. Wohn-Teilhabe-Verordnungen. In der Praxis legen einige Länder für die barrierefreie Ausstattung der Bewohnerzimmer samt Bad die
DIN 18040-2 zugrunde und verlangen einen Anteil uneingeschränkt rollstuhlgerechter Zimmer (Kennzeichnung „R“).
Öffentlich zugängliche und gemeinschaftlich genutzte Bereiche richten sich nach der DIN 18040-1. Für den Duschplatz führen beide Wege zu vergleichbaren Kernanforderungen.

Andere Nutzung, andere Regeln

Die DIN 18040-1 setzt den strengeren Maßstab. Vor den Sanitär-
objekten und im Duschbereich ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorzusehen, wobei die Flächen sich überlagern können. Der Duschplatz ist bodengleich auszuführen und darf gegenüber dem angrenzenden Boden höchstens um 2 cm abgesenkt sein. Türen von Sanitärräumen müssen sich von außen entriegeln lassen. Ein klappbarer Duschsitz ist in 46 – 48 cm Höhe vorzusehen, waagerechte Haltegriffe in 85 cm Höhe.

Die DIN 18040-2 rechnet im Wohnbereich mit einer Bewegungsfläche von 120 x 120 cm; für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung, gekennzeichnet mit „R“, sind ebenfalls 150 x 150 cm erforderlich. Der bodengleiche Duschbereich misst mindestens 120 x 120 cm. 

Der Boden entscheidet: Abdichtung nach DIN 18534

Bei der Renovierung hin zu einer bodenebenen Dusche muss neben den Maßen auch die Abdichtung beachtet werden. Die
DIN 18534 regelt die Abdichtung von Innenräumen und unterscheidet vier Wassereinwirkungsklassen von W0-I bis W3-I. Sobald anstelle einer Badewanne eine bodengleiche Dusche eingebaut wird, ändert sich die Beanspruchung: Die gesamte Bodenfläche wird der Klasse W2-I zugeordnet. Ab dieser Klasse sind ausschließlich feuchteunempfindliche Untergründe zulässig.

Ein verbreiteter Irrtum hält sich hier bei Bauherren hartnäckig: Fliesen und Fugen sind keine Abdichtung, sie sind Nutz- und Schutzschicht. Die eigentliche Abdichtung liegt als Verbundabdichtung unter dem Belag. Entscheidend sind die Anschlüsse: Boden-Wand-Übergänge, Innenecken, Rohrdurchdringungen mit passenden Manschetten sowie der Übergang zum Ablauf oder zur Duschrinne. Ein Gefälle von mindestens 2 % führt das Wasser sicher ab. Wird die Abdichtung nicht fachgerecht ausgeführt, drohen Feuchteschäden – im Dauerbetrieb einer Einrichtung nicht nur ein bauliches, sondern auch ein hygienisches Risiko.

Trittsicher von unten: Rutschhemmung am Duschplatz

Stürze sind im Duschbereich die häufigste Unfallursache. Die Trittsicherheit beginnt bei der Duschwanne. Geprüft wird nach DIN EN 16165 (Anhang A) im Verfahren der „Schiefen Ebene“: Zwei Personen begehen barfuß eine neigbare Fläche, deren Winkel so lange erhöht wird, bis das sichere Gehen endet. Aus dem mittleren Ausgleitwinkel ergibt sich die Bewertungsgruppe – über 12 bis 18 Grad die Gruppe A, über 18 bis 24 Grad die Gruppe B, über 24 Grad die Gruppe C. Die Anforderungen an die Rutschhemmung steigen von A nach C.

Den Bereichen werden die Gruppen nach ihrer Rutschgefahr zugeordnet. Gruppe A gilt für weitgehend trockene Barfuß- und Sanitärbereiche sowie Umkleiden. Gruppe B umfasst die eigentlichen Nassbereiche – ausdrücklich Duschräume und Duschbereiche, dazu Beckenumgänge und Dampfbäder. Gruppe C ist den Bereichen mit dem höchsten Risiko vorbehalten, etwa ins Wasser führenden Treppen und Leitern, Sprunganlagen oder stark geneigten Flächen. Für den Duschplatz ist damit die Gruppe B gefordert. Wird die Fläche zusätzlich mit Schuhwerk begangen, etwa durch Pflege- und Reinigungspersonal, kommt nach
ASR A1.5 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) ergänzend die R-Gruppe R10 hinzu.

Entsprechende Modelle bieten verschiedene Hersteller an. Beispielsweise erreicht die Duschwanne „Apunto ProLight“ von HSK die Bewertungsgruppe C bereits ab Werk. Auch die Modelle
„Reta“ und „Apunto“ werden mit zusätzlicher Anti-Slip-
Beschichtung der Gruppe C zugeordnet und übertreffen damit die für Duschbereiche geforderte Gruppe B. 

Großer Einstieg ohne Kollision: die Duschtür

Die Duschtür entscheidet über den Zugang – ob mit Rollator, Rollstuhl oder Assistenzperson. Die DIN 18040-1 gibt vor, dass Türen über eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm verfügen. Pendeltüren bieten besonders viel Raum: Sie lassen sich weit nach innen und außen öffnen und schaffen so einen großzügigen Einstieg. Schmale Festelemente ermöglichen die Montage auch neben Heizkörpern oder anderen Hindernissen.

Wo der Platz knapp ist, halten Drehfalttüren die Bewegungsflächen zusätzlich frei. Diese lassen sich weit öffnen und bei Nichtgebrauch an die Wand falten; ein Heb-/Senk-Mechanismus und ein ergonomischer Puffergriff erleichtern die Bedienung auch mit nassen Händen. Für schmale Grundrisse eignen sich alternativ auch Walk-in-Lösungen und Schiebetüren, die nicht in den Raum ragen.

Für den Dauergebrauch zählen auch die Robustheit des Glases und das Verhalten im Falle eines Schadens. Widerstandsfähiges ESG-Sicherheitsglas nach DIN EN 12150 zerfällt im seltenen Bruchfall in stumpfe Krümel statt in scharfkantige Scherben. Eine optionale Glasversiegelung wie „TwinSeal“ von HSK lässt Wasser zudem abperlen und senkt so den Reinigungsaufwand – in einer Einrichtung ein spürbarer Hygiene- und Wirtschaftlichkeitsfaktor.

Sicherer Halt: Stütz- und Haltegriffe

Griffe sind im halböffentlichen Duschbereich Pflicht, nicht Kür. Die DIN 18040-1 fordert am Duschsitz auf beiden Seiten hochklappbare Stützgriffe mit einem lichten Abstand von 65 – 70 cm, die idealerweise 15 cm über den Sitz hinausragen; hinzu kommen waagerechte Haltegriffe in 85 cm Höhe. Alle Griffe müssen die auftretenden Kräfte sicher aufnehmen.

Für den Halt im stehend genutzten Duschbereich bietet HSK z. B. die Stützgriff-Serie „Solida“ an. Die Griffe sind mit bis zu 100 kg belastbar und aus verchromtem Edelstahl gefertigt. Eine Variante für die Innenecke wird über Eck montiert: Der durchgehende Handlauf erlaubt Drehbewegungen des Körpers, ohne dass der Nutzer loslassen muss, und misst 590 mm je Seite. Das „T-Modell“ verbindet den Stützgriff mit einer integrierten Brausestange und höhenverstellbarem Brausehalter bei einer Höhe von 1.100 mm. Die Position der Wandstange ist frei wählbar, die Komponenten sind untereinander kombinierbar.

Fazit

Der Duschplatz in der Pflegeeinrichtung folgt anderen Regeln als das Bad zu Hause: strengere Bewegungs- und Ausstattungsvorgaben nach DIN 18040-1, höhere Abdichtungsklassen nach DIN 18534, definierte Rutschhemmung und normgerechte Griffe.
Kein Bauteil steht dabei für sich. Boden, Duschwanne, Tür, Griff und Armatur greifen ineinander. Aufeinander abgestimmte Konzepte reduzieren Verletzungsgefahr und Fehlerquellen – und
sichern Barrierefreiheit, Hygiene und Dauerbelastbarkeit .

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