Badgestaltung nach DIN 18040

Barrierefreiheit nach Norm Chancen für das Fachhandwerk

Eigenverantwortlich bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben – wer hat sie nicht, diese Idealvorstellung vom selbstbestimmten Leben im Alter? Kein Wunder, dass der Trend hin zu einer barrierefreien Wohnraumgestaltung in den letzten Jahren deutlich zuge­nommen hat. Nicht zuletzt, da unsere Gesellschaft immer älter wird. Zentrales Element einer jeden Woh­nung in Bezug auf das Thema Barrierefreiheit: das Badezimmer. Hier können SHK-Fachhandwerker einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass ihre Kun­den auch im fortgeschrittenen Alter oder mit körperlichen Beeinträchtigun­gen möglichst lange selbstständig leben. Planungsempfehlungen für barrierefreies Bauen liefert seit Ende letzten Jahres die neue Norm DIN 18040 Teil 1 und 2.

Eine barrierefreie Badplanung bezieht sich nicht nur auf die rollstuhlgerechte Nutzung eines Raumes. Sie bietet den Bewohnern gleichzeitig auch maximalen Komfort, der ihren individuellen Wünschen und persönlichen Bedürfnissen gerecht wird, ganz gleich zu welcher Altersklasse sie zählen und unabhängig von Form und Schwere einer eventuellen Beeinträchtigung. Ein wichtiger Grundgedanke, der erstmals durch die neue Norm DIN 18 040 aufgegriffen wird, ist die Ausführung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Galt für die Planung barrierefreier Bäder in Woh­nun­gen, auf die wir uns in diesem Artikel beschränken wollen, bislang die DIN 18 025 Teil 1 und 2, wurde diese Ende 2012 durch die neue  DIN 18 040 Teil 2 abgelöst. Teil 1 der zweigeteilten Neufassung gilt für öffentlich zugängliche Ge­bäu­de und tritt an die Stelle der DIN 18 024-2 (bereits 2011 veröffentlicht). Die Inhalte der Norm wurden grundlegend überarbeitet und umstrukturiert. Die Novellierung bezieht sich nicht nur auf die Gestaltung barrierefreier Bäder, son­dern schafft in den unterschiedlichsten Bereichen Anforderungen für barrierefreies Bauen – von Treppen, Rampen und Aufzügen über Küche und Essplatz bis hin zu Wohn- und Schlafräumen. So beinhaltet sie insbesondere hinsichtlich Konzeption und Gestaltung des Bades wertvolle Empfehlungen für das SHK-Fachhandwerk. Zentrale Aussage: „Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen bzw. Rollstuhlnutzern als auch blin­den und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können“ (Auszug aus der DIN Norm Beuth-Verlag). Wie dieser Auszug zeigt, erweitert die neue Norm die Anforderungen an barrierefreie Bäder erstmals im Hinblick auf Menschen nicht nur mit kognitiven sondern auch mit sensorischen Einschränkun­gen. Sie formuliert neue Schutzziele für die Nutzer und wartet zudem mit Beispiel­lösungen auf, welche die Umsetzung der Vorgaben vor Ort erleichtern. Da ein Unter­schied der Anforderungen zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ definiert ist, sind die für Rollstuhlnutzer relevanten Vorgaben in Teil 2 der Norm übersichtlich mit einem „R“ gekennzeichnet. Um aufwändiges Nachrüsten zu vermeiden und den Anforderungen der täglichen Praxis normgerecht nachzukom­men, empfiehlt es sich für das SHK-Fachhandwerk, von vorneherein die neuen Vorgaben zu beachten und barrierefreie Sanitärräume vorausschauend zu planen. Wichtig dabei: die verschiedenen Lebenszyklen des Menschen sowie damit einher­gehende Aspekte wie nachlassende Kräfte oder Bewegungseinschränkun­gen im Hinblick auf die Anpassbarkeit der Badausstattung stets im Blick zu behalten. Doch ganz gleich ob Neubau oder Modernisierung – von der Dusche bis zur Fliesenfarbe sind entsprechend der Novellierung zahlreiche Details zu beach­ten. Mit den folgenden Maßnahmen sorgen SHK-Profis dafür, dass das Bad auf alle Eventualitäten vorbereitet ist. Weiterhin sind u. a. die Normen DIN 32 975 Visuelle Wahrnehmung und DIN 18 041 Hörsamkeit mit heranzuziehen.

Ausreichend Bewegungsflächen

Wichtige Grundlage für alle weiteren Planungen: die Kalkulation ausreichender Bewegungsflächen vor den einzelnen Sanitärobjekten wie WC, Waschtisch oder Duschbereich, um dem Nutzer ausreichende Flexibilität zu gewähren. So ist für barrierefreie Bäder ohne besondere Anforderungen ein Bewegungsradius von 1,20 x 1,20 m erforderlich, während in Bädern, die mit dem Rollstuhl genutzt werden, eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m vor den Einrichtungsgegen­ständen sowie im Duschbereich eingefordert wird. Zulässig sind aber auch Überlagerungen der Bewegungsflächen. So ist es beispielsweise möglich, einen bodengleichen Duschbereich als Bewegungsfläche mit zu nutzen, wobei der Übergang mit Gefälle auszubilden ist. Voraussetzung: Das Gefälle des Dusch­platzes darf nicht mehr als 2 % betragen.

Anforderungen für den WC-Bereich

Vor allem wenn der WC-Bereich mit Rollstuhl genutzt wird, bedarf dieser besonde­rer Aufmerksamkeit. So ist bei der Planung entsprechend neuer ergonomischer Erkennt­nisse darauf zu achten, dass bei der Nutzung mit dem Rollstuhl eine Sitz­höhe von 46 bis 48 cm eingehalten wird. Besonders komfortabel: Höhenverstell­bare WC-Modelle, die sich entsprechend der individuellen Bedürfnisse einstellen lassen. Um eine ausreichende Bewegungsfläche vor dem WC sicherzustellen und eine genügende Abstellfläche für einen Rollstuhl zu gewährleisten, sollte die Becken­vorderkante zudem mindestens 70 cm von der Rückwand entfernt sein. An der Zugangsseite sollten noch mindesten 90 cm Platz sein und an der gegenüber­liegenden Seite mindestens 30 cm für Hilfspersonen. Kommen im WC-Bereich Stütz­halte­griffe zum Einsatz, muss der lichte Abstand zwischen diesen 65 bis 70 cm betragen. Hier wurde auf die bisher starre Vorgabe von 70 cm verzichtet, so dass eine größere Flexibilität bei der Produktauswahl besteht.

Wichtig: Die Oberkante der Stützhaltegriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen, wobei es besonders günstig ist, wenn der Toilettenpapierhalter gleich im Stützgriff integriert ist. Außerdem sollten sich die Haltegriffe mit geringem Kraftaufwand bedienen lassen.

Für die Rückenstütze gilt ein Abstand von 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens. Der WC-Deckel allein ist als Stütze ungeeignet, allerdings ergibt sich bisweilen das Problem, dass der Spülauslöser durch die Rückenstütze verdeckt wird. Generell gilt, dass die Spülung ohne Veränderung der Sitzposition auszu­lösen sein muss, ebenso wie bei berührungslosen Spülsteuerungen ein unge­wolltes Spülen auszuschließen ist. Auch Toilettenpapier sollte ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein.

Alternativ zu einem klassischen WC bietet es sich für das Fachhandwerk auch an, seinen Kunden ein Dusch-WC zu empfehlen.

Der Waschtisch-Bereich

Sowohl für normale barrierefreie Bäder als auch für solche, die durch Rollstuhl­fahrer genutzt werden, gilt in punkto Waschtisch: Beinfreiheit sowie die Nutzbar­keit im Sitzen haben oberste Priorität. Ein unterfahrbarer Waschtisch mit einer maximalen Einbauhöhe von 80 cm sollte daher generell zum Standard gehören. Die Norm schreibt jedoch speziell für rollstuhlbefahrene Bäder die Beinfreiheit exakt vor. So sollte diese mit einer Breite von 90 cm, einer Tiefe von 55 cm und 67 cm in der Höhe unter dem Waschtisch gesichert werden. Bei der Konzeption des Waschtisch-Bereichs sollten SHK-Profis weiterhin beachten, dass ein ausrei­chender Knie- und Fußfreiraum vorhanden ist. Einen Flachaufputz- bzw. Unter­putz­siphon schreibt die neue Norm indes nicht mehr zwingend vor.

Die Waschtischtiefe sollte 55 cm betragen, für Handwaschbecken sind 45 cm ausreichend. Damit die Armaturen problemlos zu erreichen sind, sollten Fach­hand­werker darauf achten, dass ihr Abstand von der Vorderkante des Wasch­tisches nicht mehr als 40 cm beträgt, ratsam ist zudem ein nach außen gewölbtes Waschbecken. Für die Armaturen selbst kommen Einhebel- oder berührungslose Varianten in Frage, wobei letztere nur in Verbindung mit einer Temperaturbegren­zung eingesetzt werden dürfen. Einhebel-Mischbatterien mit langem Bedien­element eignen sich insbesondere für Personen mit weniger Kraft und einge­schränk­tem Aktionsradius, während berührungslose Armaturen oder Modelle mit ausziehbaren Schlauchbrausen zusätzlichen Komfort gewährleisten. Um ein Verbrühen zu vermeiden, ist die Wassertemperatur an der Auslaufarmatur auf 45 °C zu begrenzen. Für sehbehinderte Menschen sind berührungslose Armaturen allerdings nicht zu empfehlen, da sie oft nicht erkannt werden und das Ertasten schwierig ist. Anstelle eines Kippspiegels empfiehlt die neue DIN einen Spiegel von maximal 1 m Höhe unmittelbar über dem Waschtisch, damit Rollstuhlnutzer ihre Wirbelsäule nicht zusätzlich beanspruchen müssen. Außerdem ist dadurch die Einsicht sowohl stehend als auch sitzend möglich.

Bodengleiche Duschbereiche

Der Duschbereich spielt im barrierefreien Bad in punkto Komfort eine zentrale Rolle und sollte daher ganz gleich ob mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen oder ohne Hilfsmittel bequem und schwellenlos betreten werden können. Bei der Ausführung besteht für SHK-Profis die Wahl zwischen bodengleich / bündig eingebauten Duschwannen oder bodengleich durchgefliesten Duschbereichen. Egal welche Variante gewählt wird, der Niveauausgleich sollte maximal 2 cm betragen. Es empfiehlt es sich, diesen schräg auszubilden und dabei rutschhemmende Boden­beläge R10 nach BGR 181 (sinngemäß nach GUV- I 8527 mindestens Bewer­tungs­gruppe B) einzusetzen. Außerdem sollte eine Nachrüstmöglichkeit für einen Duschklappsitz in Höhe von 46 bis 48 cm berücksichtigt werden. Gleiches gilt für hochklappbare Stützgriffe, deren Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe liegt.

Die Fläche des Duschplatzes darf eine Neigung von maximal 2 % aufwei­sen und kann als Bewegungsfläche mit genutzt werden. Dafür muss sie mindes­tens 150 x 150 cm betragen. Die Bewegungsfläche zum Umsetzen auf den 45 cm tiefen Duschklapptisch orientiert sich – ebenso wie die Anordnung der Stützklapp­griffe – an den Vorgaben für die Bewegungsfläche am WC. Die Handhabung der Ausstattungselemente sollte einfach sein und wenig Kraftaufwand erfordern. Eine Einhebel-Duscharmatur muss im Sitzen erreichbar sein, und zwar in 85 cm Höhe über OFF. Der Hebel sollte nach unten weisen, um die Verletzungsgefahr insbesondere von Blinden und Sehbehinderten zu minimieren. Generell sollte man bei der Planung und Ausführung stets die Wahlmöglichkeit zwischen Dusche und Badewanne mit bedenken, so dass bei veränderten Lebens­situationen der Bewohner oder einem Mieterwechsel flexibel reagiert werden kann. Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne, z. B. im Bereich der Dusche, in Wohnungen für Rollstuhlnutzer gemäß DIN 18040-2 R sollte möglich sein. Die Badewanne ist dann mit einem Lifter auszustatten.

Ein nicht von der Hand zu weisendes Problem bei der Sanierung von Duschberei­chen gemäß DIN 18 040 Teil 2 besteht darin, dass die Unterkonstruktion vieler Duschen nicht auf die bodengleiche Absenkung der Duschfläche ausgelegt und die Bodenkonstruktion oft zu niedrig für den Einbau eines bodengleichen Produkts ist. Hierfür gibt es zwar Duschbodenelemente mit einer geringen Einbau- und Bodenablaufhöhe, der Umbau stellt aber nach wie vor eine Herausforderung dar. So können Untergründe aufgrund verschiedener Bauweisen aus ganz unter­schied­lichen Baustoffen bestehen, wodurch das spätere Fliesenlegen schnell zur Herausforderung wird. Hinzu kommt, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit nötig sind, wenn z. B. die neue Dusche größer als die alte ist und dadurch Nässe in einem größeren Radius anfällt. Doch die Industrie hält auch für diese Probleme effiziente Lösungen bereit. Mit speziellen Unterbauelementen bietet beispielsweise die PCI Augsburg GmbH (www.pci-augsburg.de) eine Möglichkeit zur Herstellung bodengleicher, barrierefreier und rollstuhlbefahrbarer Duschanlagen – insbesondere für die Sanierung: Mit den Unterbauelementen „PCI Pecibord“ lassen sich schnell und sicher bodenebene Duschbereiche in vielen verschiedenen Geometrien und Größen herstellen. Die so erstellten Bodenflächen halten große Gewichte aus und können somit auch mit Rollstühlen problemlos befahren werden. Mit zahlreichen Formen und Formaten bieten die Unterbauelemente beste Voraussetzungen für den Einsatz bei unterschiedlichen Einbausituationen. „Neue technische Standards ermöglichen es uns in der Produktentwicklung immer mehr, hohen Komfort und technische Sicherheit mit ästhetischem Design zu verbin­den“, erläutert Dr. Oliver Schippel, Leiter Produktmanagement bei PCI. Trotzdem ist es in Bestandsbauten nicht immer möglich, einen Einbau zu realisie­ren, da die Badgrundrissfläche dies nicht zulässt. Bei Neubauten stellen sich diese Probleme nicht, hier sind alle Wohnungen von Beginn der Planungen an barriere­frei zu gestalten.

Kontraste und Sensorik

Die Augen gelten als wichtigstes Sinnesorgan des Menschen. Nimmt die Seh­fähig­keit stark ab, steigt gerade im Bad auf feuchten Fliesen und an harten Kanten die Verletzungsgefahr. Daher ist die optische Gestaltung von Fliesen und sanitä­ren Anlagen ein weiterer wichtiger Aspekt in punkto Barrierefreiheit. Optisch wahrgenommen werden Helligkeit, Farbe, Form und Material. Für die Badgestal­tung sind neben der Farbe und dem Reflexionsgrad der verwendeten Materialien vor allem die Helligkeitsunterschiede (Leuchtdichtekontraste) entscheidend. Wichtig dabei: ausgewogene Helligkeitsunterschiede – also keine scharfen Schwarz-Weiß-Kontraste – die zur Ermüdung des Augenmuskels führen. Die Helligkeitsdifferenzierung kann Farbfehlsichtigkeiten wie die Rot-Grün-Schwäche kompensieren und ist hilfreich, wenn die Sehkraft einer Person auch von einer Brille nicht zu 100 % ausgeglichen wird. Generell sollten stets Fliesen gewählt werden, die sich farblich deutlich von der Sanitärkeramik unterscheiden, wobei sich die Wandfliesen von den Bodenfliesen abheben sollten. Kommen Glastrennwände oder -türen zum Einsatz, sind diese mit 80 mm breiten Streifen (hell/dunkel im Wechsel) bei einer Höhe von 40 bis 70 cm sowie 1,20 bis 1,40 m zu kennzeichnen.

Gerade für Hörgeschädigte und Gehörlose ist das Zwei-Sinne-Prinzip wichtig, demzufolge die Wahrnehmbarkeit über mehrere Wege sichergestellt sein sollte. Zum Beispiel empfiehlt sich ein Notrufknopf, um eine zusätzliche visuelle Wahr­nehmung zu erreichen. Eine blend- und schattenfreie Ausleuchtung sollte zur Standardausführung gehören.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2012

Norm setzt Maßstäbe

Bedarfsgerechte Lösungen

Barrierefreiheit ist eine wesentliche Vorbedingung zur langfristigen Sicherung der selbstständigen Lebensgestaltung. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für...

mehr
Ausgabe 06/2015

Auch kleine Bäder flexibel gestalten

Komfort & Sicherheit DIN 18 040-2 – Vorgaben für barrierefreie Bäder

Die barrierefreie Gestaltung von Neubauwohnungen wird durch die DIN 18?040-2 vorgegeben. Die Norm soll – soweit umsetzbar – auch beim Umbau und der Modernisierung von bestehenden Gebäuden...

mehr
Ausgabe 04/2022

Sanitärräume ­barrierefrei planen

Mehr als rollstuhlgerecht: DIN 18040 in der Praxis

Barrierefrei planen und bauen bedeutet, Einrichtungen so zu gestalten, dass sie ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe für alle zugänglich und nutzbar sind. Dies betrifft nicht nur...

mehr
Ausgabe 04/2013

Barrierefreier Sanitärkomfort

Unterstützung der Selbstständigkeit Wohnlicher Charakter im Fokus Attraktive Atmosphäre

Der demographische Wandel verändert die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung rasant: Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der 65- bis 79-Jährigen um 26,8 %, die der 80-Jährigen und Älteren sogar...

mehr
Ausgabe 01/2020

Planung und Umsetzung barrierefreier Bäder

Altersgerecht dank smarter Komponenten
Villeroy & Boch behindertengerechtes Waschbecken

Das Problem der Barrierefreiheit, die keine ist, ist tatsächlich gegeben. Der Branchenverband ZVSHK hat in seiner aktuellen Studie „Erfolgsfaktor Badezimmer für die ambulante Pflege“ 20 in...

mehr