Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Kondensat aus Brennwertheizungen – Ein Verbrennungsprodukt

Dass bei Brennwertheizung Kondensat anfällt, ist ja sicherlich bekannt. Die Mengen richten sich nach der Effektivität und Größe der Heizungsanlage. So können in einem Einfamilienhaus auch schon mal bis zu 15 l am Tag anfallen. Dass dieses Kondensat aber auch ordnungsgemäß entsorgt werden muss, ist ebenso zu beachten. Dieser Umstand muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Das Kondensat, das bei der Taupunktunterschreitung des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes entsteht, ist sehr „sauer“. Bei Erdgas liegt der niedrige pH-Wert bei 2,8 bis 4,9, bei schwefelarmem Heizöl bei 2,2 bis 4,2. Zum Vergleich liegt der pH-Wert bei Trinkwasser zwischen 6,3 und 9,5. Das Kondensat enthält säurebildende Oxide des Kohlenstoffs, Schwefels und Stickstoffs.

Aufgrund dieser „Säure“ ist auch die richtige Wahl der Materialien zur fachgerechten Ableitung dringend zu beachten. Kupfer ist z.B. kein geeignetes Material (siehe Kolumne 06/2011). Auch nicht jede Hebeanlage oder vorhandene Abwasserleitung ist für das einzuleitende Kondensat zu gebrauchen. Um Schäden und Undichtigkeiten an diesen Anlagen zu vermeiden, kann es dazu führen, dass man eine zusätzliche vorherige Neutralisation des Kondensates durchführen muss. Dabei wird der pH-Wert auf mind. 6,5 angehoben. Bei bestimmten Heizungsanlagen ist dies sogar Pflicht!

Worauf ich aber in dieser Kolumne besonders hinweisen möchte, ist der Umstand, dass das Kondensat ein Verbrennungsprodukt ist. Kondensate aus Brennwertheizungen gelten somit, aufgrund des Säure- und Schwefelgehaltes, als wassergefährdende Stoffe. So ist es selbstverständlich, dass diese ins öffentliche Abwassernetz (unter Umständen auch neutralisiert) geleitet werden müssen.

Immer wieder begegne ich jedoch, bei den Abnahmen von neu installierten Brennwertheizungen, der nicht fachgerechten Entsorgung des anfallenden Kondensates. Ja, oftmals ist die Installation von zusätzlichen Kondensatpumpen mit der dazugehörigen Verlegung von Schläuchen nun mal erforderlich. Diesen Umstand sollte man bei der Planung auch berücksichtigen und vor allem mit einkalkulieren.

Das Kondensat einfach durch die Außenwand ins Erdreich zu leiten, ist nicht fachgerecht. Neben der Gefahr der Einfrierung verstößt man auch gegen geltende Verordnungen. Erst recht, wenn es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt, kann es für denjenigen, der die Installation vorgenommen hat, unangenehme Konsequenzen haben.

Die deutsche Vereinigung für Wasserwirt-
schaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) aktualisierte das Arbeitsblatt DWA-A 251 – „Kondensate aus Brennwertkesseln“

In dieser Verordnung sind grundsätzliche Regeln für die fachgerechte Ableitung und Neutralisation von Kondensaten gestellt und erläutert.  So sollen z.B. Kondensate mit anderen Abwässern aus dem Haushalt verdünnt ins öffentliche Abwassernetz geleitet werden. Ein Fußbodenablauf z.B. im Keller eines Einfamilienhauses, der nur sehr selten mit anderen Abwässern benutzt wird, ist somit ungeeignet. Das Arbeitsblatt weist auch ausdrücklich darauf hin, dass die örtlichen kommunalen Einlassbedingungen berücksichtigt werden müssen. In Wasserschutzgebieten ist sogar nach der Wasserschutzgebietsverordnung die Einleitung von Kondensat aus Feuerstätten ins Erdreich eine Ordnungswidrigkeit.

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