EU-Energielabel für Heizungen

2019 kommt geänderte Skala

Das EU-Energielabel für neue Heizkessel gibt auf einer Skala von grün bis rot an, wie effizient diese sind. Aufgrund verschärfter Anforderungen ändert sich die Skala dieses Jahr: Ab 26. September 2019 wird die neue Effizienzklasse A+++ eingeführt, die Stufen E bis G entfallen. Darauf weist Zukunft Altbau (www.zukunftaltbau.de) hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung.

Das EU-Energielabel soll die Effizienz der Heizkessel als wichtiges Kaufkriterium in den Vordergrund rücken. „Da die Anforderungen regelmäßig verschärft werden, wird der Druck auf die Hersteller erhöht, effizientere Heizungsanlagen in den Handel zu bringen und ältere vom Markt zu nehmen“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Die aktuelle Verschärfung ermöglicht es den Heizungsfirmen nun, effiziente Geräte mit A+++ zu bewerben. 2021 oder 2022 soll die nächste Verschärfung kommen. Langfristiges Ziel ist, die Effizienz im Heizungsbereich sukzessive zu steigern.

Erneuerbare top, Fossile schlechter

Ab September erhalten Heizungen ein A+++ bis A+, wenn sie regenerative Energien nutzen. Das ist bei Solarkollektoren als Ergänzung zur Wärmeerzeugung der Fall, bei den meisten Holzheizungen und bei effizienten Wärmepumpen. KWK-Anlagen können die Noten A+++ bis B erhalten. Die Bewertung von Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik ändert sich von A+ auf A bis B – allerdings kann man eine bessere Einstufung bekommen, wenn man sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, etwa einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe. Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht ausnutzen, erreichen die Effizienzkategorie C – sie dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Geräte der Klasse D kommen in Deutschland bereits jetzt nicht mehr in den Handel; sie werden nur noch in manchen südeuropäischen Ländern mit niedrigem Heizenergiebedarf verkauft.

Für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Leistung ist das Etikett Pflicht, Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 l Speichervolumen sowie Produktkombinationen benötigen das Label ebenfalls. Für diese sogenannten Verbundanlagen gilt das erweiterte Label bereits. Die erweiterte Skala gilt auch für neue Einzelraumheizgeräte bis 50 kW Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.

Keine Information über Energiekosten

Anders als bei Elektrogeräten gibt das Label keinen Aufschluss über die Betriebskosten: „Das Label vergleicht Anlagen mit unterschiedlich teuren Energieträgern, beispielsweise Öl- und Stromheizungen“, erklärt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Außerdem wird der Energieverbrauch einer Heizung immer auch vom Energiestandard des jeweiligen Gebäudes mitbestimmt, also davon, ob Dach, Wand und Kellerdecke gedämmt sind, ob gute Fenster vorhanden sind und ob die Luftdichtigkeit stimmt.“ Darüber hinaus hängen Heizkosten maßgeblich von der Verteilung der Heizwärme, der Art der Heizkörper/Fußbodenheizung und dem jeweiligen Heizverhalten ab. „Eine professionelle Beratung durch einen Energieberater oder einen SHK-Fachhandwerker ist deshalb unbedingt nötig“, so Knapp weiter.

EU-Heizungslabel gilt seit 2015

Das Energieeffizienzlabel der Europäischen Union für neue Heizkessel gilt seit September 2015. Hersteller sind verpflichtet, ihre Geräte energetisch zu klassifizieren. Das Label geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Ziel ist die Minderung des Treibhausgases CO2: Rund 80 % der verbrauchten Energie in Privathaushalten gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasserbereitung.

Altgeräte im Heizungskeller benötigen das EU-Label übrigens nicht. Für sie gibt es seit dem Jahr 2016 eine
vergleichbare deutsche Kennzeichnung.

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