Kleinhebeanlagen sind ­echte Problemlöser

Auf die richtige Auswahl und den richtigen Einbau kommt es an

Fäkalien-Kleinhebeanlagen sind effektive Problemlöser, vor allem wenn es um den nachträglichen Einbau von Entwässerungsgegenständen geht. Dabei kann es einer­seits um die Rückstausicherung im Kellergeschoss gehen, in anderen Fällen um den Transport von Abwasser zur weiter entfernten Abwassersammelleitung. Aber wo sind die Einsatzgrenzen und wann sollte besser eine vollwertige Hebeanlage eingesetzt werden?

Im Markt ist oft von Zerhackern oder Häckslern die Rede, wenn eine Fäkalien-Kleinhebeanlage eingesetzt werden soll. Fachlich richtig spricht man von „Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung“. Mit dieser Bezeichnung werden die Anforderungen an solche Anlagen in der DIN 12050-3 näher definiert. Dabei geht es sowohl um konstruktive Hintergründe als auch um die Einsatzbedingungen für diese Geräte. Aufgrund ihrer kompakten Bauform sind sie besonders beliebt, aber auch, weil die preisliche Differenz zu einer „vollwertigen Hebeanlage“ durchaus erheblich ist. Problematisch wird die Situation, wenn die Geräte für den falschen Einsatzzweck oder unter falschen Bedingungen verbaut werden. Dann kommt es häufig zu Störungen, was den Anlagen zu Unrecht einen schlechten Ruf beschert. Die vorherig im Text genannte Normung grenzt daher deren Verwendung bewusst eng ein, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.

Typen von Hebeanlagen nach DIN EN 12050

Abwasserhebeanlagen kommen dort zum Einsatz, wo die Entwässerung nicht über das natürliche ­Gefälle möglich ist, z.B. in Kellerräumen, die unter der Rückstauebene liegen oder generell zum Zweck der Rückstausicherung. Maßgeblich für das Inverkehrbringen von Hebeanlagen ist in Deutschland die DIN EN 12050. Sie setzt sich mit Abwasserhebeanlagen in der Gebäude- und Grundstücksentwässerung auseinander und ist unterteilt in drei relevante Bereiche:

Teil 1: Fäkalienhebeanlagen

Teil 2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser

Teil 3: Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung

Der wesentliche Unterschied zwischen den Geräteklassen ist der Einsatzbereich. Eine Anlage nach Teil 1 ist sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich einsetzbar. So können, je nach Anlagengröße, kleine Wohneinheiten, Ein- und Mehrfami­lienhäuser sowie auch gewerbliche Objekte mit unkontrolliertem Abwasserzulauf entwässert und gegen Rückstau gesichert werden. Anlagen nach Teil 3 sind hingegen nur im privaten Bereich zulässig. Die Fäkalien-Kleinhebeanlagen kommen dann zum Einsatz, wenn z.B. ein Kellerausbau geplant ist, der mit der gleichzeitigen Installation einer Toilette verbunden sein soll (z.B. die „Party-Toilette“). In solchen Fällen geht es auch darum, die Installation rückstausicher zu gestalten. Die Hebeanlage pumpt dann das Abwasser durch eine Druckleitung über die örtlich festgelegte Rückstauebene in den Kanal. Abwasserhebeanlagen nach Teil 2 dienen der Förderung von fäkalienfreien Medien und werden in diesem Beitrag nicht näher behandelt.

Einsatzbedingungen für Fäkalien-Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung

Die Normung erlaubt den Einsatz von Fäkalien-Kleinhebeanlagen unter der Bedingung, dass noch eine weitere Toilette vorhanden ist, die eine Entwässerung im Freigefälle ermöglicht. Der Grund dafür wird im Rahmen der Norm erläutert:

1. Der Behälter der Kleinhebeanlage hat nur ein sehr begrenztes Volumen. Er gilt damit nicht als Sammelbehälter, da maximal das Volumen eines Spülvorgangs gesammelt und zum größten Teil im gleichen Zuge entwässert wird. Es soll wenig Restwasser im Behälter verbleiben.

2. Die Motorleistung ist begrenzt. Dies gilt vor allem im Vergleich zu Hebeanlagen nach DIN EN 12050-1. Verfügt eine vollwertige Hebeanlage über Leistungen von mehr als 1,3 kW (P1), haben Kleinhebeanlagen nur 400-700 W.

3. Kleinhebeanlagen sind vergleichsweise störanfällig, wenn es zu Fehleinleitungen z.B. durch Hygieneartikel oder Feuchttücher kommt. Da das angeschlossene WC bis zur Störungsbeseitigung nicht einsatzbereit ist, ist vorsorglich eine zweite (davon unabhängige) Toilette notwendig.

Viele Geräte am Markt verfügen über ein eingebautes Schneidwerk. Dies ist in der Regel relativ laut – ferner sorgt der eingebaute Siebkorb hinter dem Zulauf (darin arbeitet das Schneidmesser) dafür, dass ein erhöhter Wartungsaufwand erforderlich ist – vor allem dann, wenn eine zu geringe Spülmenge voreingestellt ist. Andere Hersteller setzen auf Anlagen mit Freistromrad und einem (relativ) großen freien Durchgang für einen störungsfreien Betrieb. Aber auch in diesen Fällen sind Grenzen gesetzt, insbesondere dann, wenn es zu den erwähnten Fehleinleitungen kommt. Um diese zu vermeiden, sollte ein Hinweisaufkleber direkt auf der Keramik oder dem Toilettendeckel positioniert werden, sodass die Benutzer informiert sind.

Auf die richtige Installation kommt es an

Die Anschlussmöglichkeiten für Fäkalien-Kleinhebeanlagen sind begrenzt. Es dürfen nur eindeutig definierte Entwässerungsgegenstände (eine Toilette, ein Handwaschbecken, eine Dusche, ein Bidet) maximal gleichzeitig angeschlossen werden. Alle Gegenstände müssen sich in demselben Raum befinden wie das Gerät selbst. Damit wird sichergestellt, dass eine Störung unmittelbar durch den Nutzer bemerkt wird. Die Nutzung darf ausschließlich im privaten Bereich liegen. In der Normung spricht man dabei von einem begrenzten Nutzerkreis. Darüber soll sichergestellt werden, dass insbesondere Fehleinleitungen vermieden werden.

Grundsätzlich wird bei diesen Hebeanlagen vom Toilettendirekt­anschluss gesprochen. Das bedeutet, die Toilette leitet direkt in das dahinter aufgestellte Gerät ein oder bei Vorwandinstallationen wird das Gerät in der Vorwand neben dem wandhängenden WC positioniert.

Häufige Installationsfehler bei Fäkalien-Kleinhebeanlagen

Die Wartungsöffnung ist zu klein: Die Wartungsöffnung sollte laut Empfehlung mind. 450 x 600 mm betragen, damit alle zu wartenden und zu bedienenden Teile problemlos erreichbar sind. Eine Abstimmung zwischen Installateur und Fliesenleger ist in jedem Fall sinnvoll. Das gilt auch für die Entlüftungsöffnung. Diese ist bei einer Vorwandmontage zwingend notwendig, um Feuchtigkeitsschäden durch kondensierendes Wasser zu vermeiden. Während bei vollwertigen Hebeanlagen die Lüftung über Dach zu führen ist, können Kleinhebeanlagen direkt über den Aufstellraum be-/entlüften. Spezielle Aktivkohlefilter sorgen in diesen Fällen für eine Geruchsminderung. Bei einem Direkt­anschluss der Hebeanlage hinter der Toilette, kann die vorhandene Lüftung am Behälter genutzt werden.

Die Anlage wird im Nachbarraum installiert: Oft werden Geräte im Nachbarraum postiert. Dies kann zur Folge haben, dass bei einer Störung am Gerät weder die Alarmeinrichtung wahrgenommen wird, noch die potentielle Gefahr. Denn sind im Nebenraum noch weitere tiefer gelegene Entwässerungsgegenstände vorhanden, besteht die Gefahr, dass über diese Wasser austritt. Wäre dort beispielsweise zusätzlich noch eine Dusche angeschlossen und würde die Toilettenspülung bei einer Störung der Hebeanlage betätigt, träte das Abwasser über diese Dusche aus.

Anschluss von Waschmaschinen: Der Einsatzbereich der anschließbaren Entwässerungsgegenstände ist, wie bereits beschrieben, eng begrenzt. Demnach dürfen Waschmaschinen nicht an Fäkalien-Kleinhebeanlagen angeschlossen werden, da die Gefahr eines unbemerkten Austritts von fäkalienhaltigem Abwasser besteht. Würde die Laugenpumpe der Waschmaschine abpumpen, während die Kleinhebeanlage aufgrund einer Störung nicht fördert, würde der Wasserstand im Behälter steigen und fäkalienhaltiges Abwasser könnte austreten – ein Hygienerisiko.

Installation im Schacht: Kleinhebeanlagen sind nicht zur Installation in einem Schacht geeignet. Schon unter Wartungsgesichtspunkten macht dies keinen Sinn. Wie oben beschrieben, sind sie keinesfalls dafür geeignet, komplette Wohneinheiten oder gar Gebäude zu entwässern. Hier wäre eine vollwertige Hebeanlage angebracht. Aus vermeintlichen Kosteneinsparungen fällt die Entscheidung jedoch manchmal zu Gunsten einer Entwässerungslösung mit einer Fäkalien-Kleinhebeanlage aus. Dies kann sich schnell als teurer Fehler erweisen.

Installation in überflutbaren Schächten: Während eine vollwertige Fäkalienhebeanlage vollständig überflutbar und gleichzeitig funktionsfähig ist (ausgenommen natürlich das Steuergerät), sind Kleinhebeanlagen stets überflutungssicher zu installieren. Bei Überflutung erleiden diese Geräte sofort einen Totalschaden, da die elektrischen Bauteile lediglich spritzwassergeschützt sind.

Einsatzgrenzen für Fäkalien-Kleinhebeanlagen zur begrenzten Verwendung

Zwischen vollwertigen Fäkalienhebeanlagen und Fäkalien-Kleinhebeanlagen zur begrenzten Verwendung liegen einige Unterschiede, die man im Vorfeld einer Installation beachten sollte. So lassen sich teure und störanfällige Fehlinstallationen vermeiden. Die Gegenüberstellung der Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten Kriterien.

Fachgerechte Installation von Hebeanlagen

Die Möglichkeiten für einen Einsatz und Einbau nach den DIN-Vorgaben richten sich in der Regel danach, wie umsichtig im Vorfeld geplant wurde. Denn auch hier gilt: Die Hebeanlage ist nur ein Teil des gesamten Systems „Entwässerungsanlage“. Im Umfeld müssen viele Komponenten berücksichtigt werden, damit die Technik am Ende ihre Aufgabe erwartungsgemäß erfüllen kann. Dies bezieht sich einerseits auf die Funktion, andererseits auf die Möglichkeiten der Erreichbarkeit im Rahmen von Inspektion und Wartung. Das Schaubild (Bild 5) bietet einen guten Überblick über die umfassenden Aspekte, die bei der Planung sowie beim späteren Einbau zu berücksichtigen sind.

Fazit

Die Auswahl der richtigen Anlagentechnik gewährleistet einen störungsfreien Betrieb. Oft werden in der Praxis sogenannte Kleinhebeanlagen nach DIN EN 12050-3 als Ersatz für vollwertige Hebeanlagen nach Typ 1 verwendet. Es verwundert dann nicht, wenn diese Geräte zu Störungen neigen, da sie für diesen Einsatz nicht konzipiert sind. Innerhalb ihrer Einsatzgrenzen richtig installiert, sind sie echte Problemlöser. Es bedarf einer offenen Kommunikation, die die Unterschiede in Preis und Leistung deutlich macht. Die normgerechte Installation der richtigen Anlage ist sowohl im Interesse derer, die das Gebäude bauen oder besitzen, als auch im Interesse des ausführenden Handwerksbetriebs. Denn am Ende ist er es, der bei auftretenden Schäden oder Ausfällen in die Haftung genommen wird. Und auch Versicherungen schauen mehr und mehr „hinter die Kulissen“, wenn es zu Schäden kommt.

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