Trinkwasserschutz

Anwendungsbeispiel für die Kategorie 5 Pflichten zur Trinkwasserhygiene

Kaum ein Hausbesitzer ist sich seiner Verantwortung bezüglich der Trinkwasserhygiene bewusst. Doch gemäß der AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) endet die Hausanschlussleitung an der Übergabestelle des Trinkwassers vom Wasserversorgungsunternehmen an den Endverbraucher, also in der Regel am Hauptabsperrhahn im Keller des Gebäudes. Ab dieser Stelle darf die Anlage nur unter Beachtung der AVBWasserV und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Der Eigentümer bzw. der Betreiber der Hausinstallation ist verantwortlich für die Einhaltung einwandfreier Qualität bis zur Entnahmestelle. Dass auch Landwirte, Ärzte und Laborbetreiber in der Pflicht stehen, das Trinkwasser vor Verunreinigung zu schützen, zeigt dieser Fachbeitrag auf.

Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht – dieses wenig schmeichelhafte alte Sprichwort könnte man in Bezug auf die Trinkwasserhygiene umformulieren in „Was der Bauer nicht weiß, trennt er nicht“. Den allerwenigsten Landwirten dürfte nämlich bekannt sein, dass von dem lieben Vieh eine mikrobiologische Gefährdung ausgeht. Und wenn dieses Nichttrinkwasser im Falle eines Rückfließens, Rückdrückens oder Rücksaugens von der Tränke in das Trinkwassersystem zurückgelangt, haben alle ein Problem, die an diese Trinkwasserleitung angeschlossen sind.

Als Rückfließen bezeichnet man laut DIN EN 1717 die Strömung einer Flüssigkeit innerhalb einer Trinkwasser-Installation entgegen der bestimmungsgemäßen Fließrichtung. Rücksaugen geschieht durch einen teilweisen Unterdruck im öffentlichen Leitungsnetz, wenn z.B. durch das Schließen eines Ventils, bei einem Rohrbruch oder der Wasserentnahme aus einem Löschwasserhydranten der Druck abfällt (Quelle: DIN EN 1717). Ein einfaches Beispiel stellt hier die Kopfbrause der Badewanne dar. Hängt diese zum Zeitpunkt einer Reparatur in der gefüllten Badewanne, wird während der Entleerung an den Strangabsperrungen die Flüssigkeit der Badewanne zurückgesaugt. Zum Rückdrücken kommt es, wenn im Nichttrinkwassersystem, z.B. der Regenwassernutzungsanlage, ein höherer Druck herrscht als im Trinkwassersystem.

Einteilung des Trinkwassers in fünf Kategorien

Flüssigkeiten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen oder kommen könnten, werden in fünf Kategorien eingeteilt. Die „Flüssigkeitskategorie 1“ beinhaltet „Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasserinstallation entnommen wird“, hier ist keine Absicherung notwendig, da von dieser Flüssigkeit keinerlei Gefahr ausgeht. „Kategorie 2“ erfasst Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind und keine Gefährdung der Gesundheit darstellen. Sie können in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur Veränderungen aufweisen. Hierzu gehören beispielsweise “potable hot water“, unser erwärmtes Trinkwasser, Kaffee oder auch entmineralisiertes Wasser. Flüssigkeiten der „Kategorie 3“ können eine geringfügige Gesundheitsgefährdung durch die Anwesenheit einer oder mehrerer wenig giftiger Stoffe darstellen. Hierzu zählen Heizungs- und Kühlwasser (ohne Inhibitoren). Eine akute Gesundheitsgefährdung besteht bei Flüssigkeiten der „Kategorie 4“. Hierzu gehören Heizungs- und Kühlwasser (mit Inhibitoren) oder Flüssigkeiten in Dosieranlagen industrieller Wasch- und Spülmaschinen, Chemielaboren (z.B. Schulen, Apotheken, Industrie) sowie in temporären Anschlüssen bei öffentlichen Veranstaltungen. Flüssigkeiten der „Kategorie 5“ sind durch Kontamination mit mikrobiellen oder viruellen Krankheitserregern gesundheitsgefährdend und daher strikt von Trinkwasseranlagen zu trennen. Beispiele sind Löschwasser, Schwimmbeckenwasser, Entnahmestellen medizinischer Einrichtungen sowie Grau- und Regenwasser. Zudem kann wie bereits erwähnt die Gefährdung in landwirtschaftlichen Betrieben (Viehtränken) aber auch in gewerblichen und industriellen Bereichen präsent sein. Zur Absicherung der Trinkwasseranlagen ist gemäß DIN EN 1717 z.B. ein freier Auslauf erforderlich.

Freier Auslauf

Der freie Auslauf stellt den höchsten Grad aller denkbaren Sicherheitsmaßnahmen dar. Unter freiem Auslauf versteht man eine Sicherungsarmatur, bei der zwischen Austrittsöffnung Zulauf und dem maximalen Betriebswasserspiegel des zu versorgten Behälters mindestens ein Abstand des dreifachen Durchmessers der Zulaufleitung herrscht. Eine Sicherungseinrichtung besteht aus der eigentlichen Sicherungsarmatur und den Zubehörteilen, die für ihre ordnungsgemäße Funktion und für die Inspektion und Wartung (z.B. Ventile, Schmutzfänger, Probenahmestellen, Entleerventile usw.) benötigt werden. Nach DIN EN 1717 sind verschiedene Arten des freien Auslaufs möglich. Zur Absicherung gegen Flüssigkeitskategorie 5 werden folgende Sicherungseinrichtungen vorgesehen: AA (ungehinderter freier Auslauf), AB (freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf), AD (freier Auslauf mit Injektor) und DC (Rohrunterbrecher mit ständiger Verbindung zur Atmosphäre). Diese Sicherungseinrichtungen müssen zum Einsatz kommen bei Lebensmitteln, medizinischen Einrichtungen, beim Abwasser, anderen technischen Anwendungen und eben in der Landwirtschaft.

Im Bereich „Lebensmittel“ kann es zum Beispiel bei der Verarbeitung von Fleisch, Fisch, Fetten und Ölen in Maschinen mit Trinkwasseranschluss zu einer Aufkeimung von Bakterien und einer Rückverkeimung in die Trinkwasser-Installation kommen. Zudem können organische Stoffe unmittelbar in die Trinkwasserleitung gelangen, die wiederum als Nahrungsgrundlage für Mikrobiologie dienen.

Andere Beispiele sind Geschirrspülbrausen mit Rückholfeder, bei denen der Auslass der Entnahmearmatur in unmittelbaren Kontakt mit Speiseresten und Spülwasser kommen kann; Gläserspüleinrichtungen, bei denen Keime aus Speichel und organische Stoffe aus Getränkeresten zu einer Verkeimung führen können; Schälmaschinen und Großkochgeräte sowie gewerbliche Geschirrspül- und Lebensmittelwaschmaschinen. Aufgrund von Speiseresten und Speichel ist das Waschwasser generell Kategorie 5, und auch Verunreinigungen von Obst oder Gemüse können über das Waschwasser in die Trinkwasseranlage gelangen.

Bei medizinischen Einrichtungen gehören Badelifter, Badewanneneinläufe unterhalb des Wannenrandes, Schlauchbrausen, Unterwassermassageanlagen, Dialysegeräte ohne Desinfektion, Sterilisatoren, Darmspülgeräte, HNO-Spülvorrichtungen und die Zahnarztausrüstung zu den Beispielen der Trinkwassergefährdung. Gerade bei medizinischen Einrichtungen wird mit infektiösem Material gearbeitet. Durch die Entnahme von Trinkwasser für die Reinigung von Gegenständen oder für einzelne Prozessschritte kann es zu einem Eindringen dieses Materials über die Entnahmearmatur kommen.

Bezüglich des Abwassers sollten Spülvorrichtungen und Reinigungsgeräte für Abwasserleitungen, WC-Reinigungsspritzen und -brausen sowie Kläranlagen nach Kategorie 5 abgesichert sein.

Unter „andere technischen Anwendungen“ fallen zum Beispiel Aktivkohlefilter bei chemischen Apparaten, Feinfilter < 80 μm, Feuerlöschanlagen nass, Kühlkreisläufe und -türme, die Regenwassernutzung, Schwimm-und Badebecken, die Springbrunnen-Befüllung oder gewerbliche Waschmaschinen.

In der Landwirtschaft, um den Kreis zu schließen, sind klassische Beispiele die Behälterbefüllung (zum Beispiel eines Tankwagens), eine Beregnungsanlage bzw. Unterfluranlage, Fischbecken, Viehtränkebecken und Biogasanlagen.

Sicherung der Trinkwassergüte

All diese Vorrichtungen oder Einrichtungen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgesichert sein z.B. mit einem freien Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (AB). Kompakte Geräte wie die „CBU140“ (Compact Booster Unit) von Honeywell (www.honeywell-haustechnik.de) stellen hier eine Lösung dar. Das gewicht dieser vollautomatischen, anschlussfertigen Sicherheitstrennstation liegt ohne Wasserfüllung bei ca. 22 kg. Die „CBU140“ besteht aus einer Einzelpumpenanlage und einem Vorlagebehälter für die hygienische Trennung von Trinkwasser und Flüssigkeiten der Kategorie 5 nach EN 1717. Die drehzahlgeregelte Anlage verfügt über ein mechanisches Schwimmerventil im Zulauf und wird bedarfsabhängig ein- und ausgeschaltet. Zudem ist die steckerfertig verkabelte Sicherheitstrennstation mit einer Pumpensteuerung und einem zusätzlichen Manometer ausgestattet, ein im Lieferumfang enthaltenes Membran-Druckausdehnungsgefäß wird in der Druckleitung zur Reduzierung der Schalthäufigkeit installiert.

Fazit

Die Flüssigkeitskategorie 5 taucht auch dort auf, wo man sie kaum vermutet. Und da für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss der Anschlussnehmer verantwortlich ist (mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens), ist eine aktive Aufklärung über dessen Pflichten notwendig.

Die Errichtung der Trinkwasser-Installation und wesentliche Veränderungen dürfen laut AVBWasserV nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Und sollte der Landwirt beispielsweise Zimmer vermieten oder eine kleine Gaststätte bewirten, ist er zudem noch verpflichtet, die TrinkwV einzuhalten, die dafür sorgt, “die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.”

Eine Sicherheitstrennstation wie z.B. die „CBU 140“ hilft ihm dabei, da mit ihr das Trinkwasser gegen Flüssigkeiten der Kategorie 5 abgesichert ist – egal ob in Laboren, der Industrie oder in der Landwirtschaft.

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Weitere Informationen zur Regelungstechnik von Honeywell finden Sie im Internet unter www.honeywell-haustechnik.de.

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