Vorsicht bei Lärm auf der Baustelle
Auf den richtigen Gehörschutz achten
Mit über 4.900 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit war Lärm im vergangenen Jahr erneut die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Das teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit. Die BG Bau informiert dazu, was getan werden kann, um die schädigende Wirkung von Lärm zu reduzieren. Zugleich warnt sie davor, die beliebten Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Funktion als Gehörschutz einzusetzen.
Bohren, Hämmern, Stemmen: Die Aufgaben auf Baustellen sind vielfältig und können auch im SHK-Handwerk durchaus laut sein. „Unser Ohr ist empfindlich gegen Lärm, daher ist ein extra Schutz nötig, denn Schäden am Gehör sind unumkehrbar“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. Die aktuellen Zahlen der BG Bau belegen: 2024 war Lärmschwerhörigkeit mit 4.917 Fällen die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen innerhalb der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen. Die Zahlen sind damit im Vergleich zum Jahr 2023 (4.581 Verdachtsanzeigen) erneut gestiegen. Lärm kann aber nicht nur das Gehör irreversibel schädigen, sondern begünstigt auch weitere gesundheitliche Probleme wie erhöhten Blutdruck, Stress und Schlafstörungen und damit das Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Die gute Nachricht ist: Ein wirksamer Schutz gegen Lärm ist ganz einfach machbar – auch und gerade am Bau“, sagt Wellnhofer.
Schutzmaßnahmen gegen Lärm
Leisere Maschinen oder lärmmindernde Arbeitsmethoden können helfen, die Lärmemissionen langfristig zu senken und damit einer Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen. Wenn solche technischen Lösungen nicht machbar sind, müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel kürzere Aufenthaltszeiten im Lärmbereich.
Lassen sich Lärmquellen weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen beseitigen beziehungsweise ausreichend abmildern, muss ein persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden. Ab einem durchschnittlichen Lärmpegel von 80 Dezibel pro Tag sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder maßgefertigte Otoplastiken. Eine Tragepflicht für den Gehörschutz besteht ab 85 Dezibel. Wichtig: Nicht nur Personen, die direkt mit lärmerzeugenden Geräten arbeiten, müssen geschützt werden – auch alle, die sich in der Nähe der Lärmquelle aufhalten, sind potenziell gefährdet und müssen geeigneten Gehörschutz tragen.
Musikkopfhörer mit Active-Noise-Cancelling-Funktion (ANC) sind als Gehörschutz auf Baustellen nicht geeignet, denn sie blenden lediglich gleichmäßige niederfrequente Störgeräusche aus. Auf Baustellen hingegen treten häufig plötzliche und hochfrequente oder sehr laute Geräusche auf, zum Beispiel durch Hämmern, Sägen oder Bohren. Derartige Geräusche können durch die ANC-Technologie nicht wirksam unterdrückt werden.