Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese Grundsätze des Vergaberechts sollen vor Korruption und „Hoflieferantentum“ schützen. Damit sie Wirkung entfalten können, dürfen laut der Allianz für Vergaberecht nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht entzogen werden
24.04.2024
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