Greenwashing nun Riegel vorgeschoben

Greenwashing ist in den vergangenen Jahren zu einem der häufigsten Kritikpunkte an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen geworden. Mit der „EmpCo“-Richtlinie reagiert die EU auf die wachsende Zahl irreführender Umweltversprechen.

Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss diese auch belegen können, sagt die EU.
Bild: Stockwerk-Fotodesign/Adobe Stock

Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss diese auch belegen können, sagt die EU.
Bild: Stockwerk-Fotodesign/Adobe Stock
Die Richtlinie (EU) 2024/825 trat 2024 in Kraft. Deutschland setzte sie im Februar 2026 fristgerecht in deutsches Recht um. Ab dem 27. September 2026 findet sie in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung.

Von da an müssen sich Unternehmen an strenge Regeln halten. Umweltaussagen müssen auf zuverlässigen, vergleichbaren und überprüfbaren Informationen beruhen und nachvollziehbar belegt werden können. Bei Verstößen drohen Sanktionen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

- Allgemeine Umweltaussagen wie z. B. „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sind nur noch zulässig, wenn sie nachgewiesen werden können.

- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle geprüft wurden oder von einer staatlichen Stelle vergeben wurden, sind verboten. Anerkannte Siegel sind beispielweise das EU-Eco Label oder der Blaue Engel.

- Umweltaussagen dürfen nicht so formuliert sein, dass man den Eindruck erhält, das gesamte Produkt sei nachhaltig, obwohl es sich nur um einen bestimmten Aspekt des Produkts handelt.

- Werbung mit Klimaneutralitäts- oder ähnlichen Umweltaussagen ist unzulässig, wenn sie ausschließlich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht.

- Verbot von Praktiken in Verbindung mit der frühzeitigen Obsoleszenz. Zum Beispiel Aufforderung, Betriebsstoffe von Produkten zu ersetzen oder aufzufüllen, obwohl dies nicht notwendig wäre.

Mit der EmpCo-Richtlinie schafft die EU europaweit einheitliche Spielregeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Dadurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher im europäischen Binnenmarkt besser vor irreführenden Umweltversprechen geschützt, resümiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Thematisch passende Artikel:

TGA-Kongress 2025 – Gebäudetechnik für Mensch und Umwelt

Am 21. und 22. Mai 2025 findet in Berlin der 5. TGA-Kongress statt. Im Mittelpunkt wird die „Gebäudetechnik für Mensch und Umwelt“ stehen. Der Kongress unter der Schirmherrschaft des...

mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA, www.btga.de) wird gemeinsam mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK, www.fgk.de) in einer Online-Tagung praxisnah zu...

mehr

Wir möchten LUISA vorstellen – die neue, digitale KI-Beratung von LUNOS.

LUISA – das ist die Kurzform von LUNOS Intelligent Service Assistant – ist eine speziell entwickelte, intelligente Agentin, die umfassend und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema...

mehr