Dornbracht-Beschwerde vom BGH abgewiesen

Stellungnahmen: "Voller Erfolg" für Reuter und Dornbracht setzt auf den "Markt"

Das Mönchengladbacher Familienunternehmen Reuter wertet die jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) abgewiesene Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf als vollen Erfolg. Damit sei ein jahrelanger Rechtsstreit entschieden, der mit einem Urteil des OLG Düsseldorf endete. Laut Reuter wurde Dornbracht zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte. Zudem sei festgestellt worden, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 sei damit in vollem Umfang rechtskräftig. 


Das OLG Düsseldorf hatte Reuter inklusive Zinsen rund 1 Mio. € Schadenersatz zugesprochen. Mit der sogenannten „Fachhandelsvereinbarung“ habe der Armaturenhersteller Dornbracht Großhändlern zwischen 2008 und 2011 laut einer Reuter-Pressemitteilung spezielle Rabatte gewährt, wenn und soweit diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. In der „Fachhandelsvereinbarung“ hatten die Richter, so das Unternehmen weiter, einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht erkannt. Das Verfahren behandelte zwar nicht die Frage eines möglichen Schadenersatzes für die Jahre nach 2011, aber durch die jetzige Entscheidung sei der Weg frei, auch für die Zeit nach 2011 Schadenersatz einzufordern.


Bernd Reuter, Geschäftsführer des Fach- und Onlinehändlers reuter.de, der neben Bädern auch Produkte aus den Bereichen Wohnen, Leuchten, Küche, Heizung und Garten vertreibt, zeigte sich mit der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts zufrieden: „Der BGH hat allen Unternehmen, die unter unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen leiden, den Rücken gestärkt.“ Wer gezielt den Wettbewerb behindert und gegen die Interessen der Verbraucher versucht, Preistransparenz und Internetvertrieb zu unterdrücken, werde es künftig schwerer haben. Denn die BGH-Entscheidung sei ein ermutigendes Signal für alle Onlinehändler, wegen vergangener oder gegenwärtiger Blockaden und Behinderungen Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mehr noch: Wie der Fall Dornbracht zeigt, muss sogar der Geschäftsführer persönlich für den vollen Betrag haften.

 
Bernd Reuter ist sich zudem sicher, dass die Karlsruher Entscheidung gerade in der Bad- und Sanitärbranche mit großer Aufmerksamkeit registriert werde. Viele Hersteller nehmen von ihrer alten Skepsis gegenüber dem Onlinehandel Abstand und erkennen die Chancen des zusätzlichen und zeitgemäßen Vertriebsweges Internet. „Nach wie vor gibt es leider eine aggressive Minderheit von Herstellern, wozu Dornbracht zählt, die den Onlinehandel von Bad- und Sanitärprodukten durch Marktabschottungsmaßnahmen boykottieren“, so Bernd Reuter. „Entscheidungen wie die des OLG Düsseldorf und des BGH tragen hier hoffentlich zu einem Umdenken bei.“

Dornbracht nimmt wie folgt Stellungnahme zur BGH Entscheidung:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014, die uns in dieser Woche bekannt gegeben wurde, nehmen wir zur Kenntnis. Die Zurückweisung unserer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht zwar nicht unseren Erwartungen, dennoch betrachten wir damit den Rechtsstreit als beendet. Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass der Markt und damit unsere Kunden sich weiterhin bewusst für die lokalen Fachbetriebe entscheiden werden. Diese sind hervorragend qualifiziert, langjährig erfahren und überzeugen mit entsprechenden Referenzen vor Ort. Die sich diesbezüglich in der Gesellschaft wandelnde Stimmung und das verstärkt wieder aufkeimende Bewusstsein für lokale Geschäfte und die dort besonders persönliche und individuelle Beratung sowie den After-Sales-Service, werden vermehrt als besonderer Wert erkannt.

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