Vorsicht vor veralteten Standardwerten
22.10.2026Acht Verbände im Themenumfeld Wohnungslüftung weisen darauf hin, dass veraltete Standardwerte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in energetischen Berechnungen nahezu wirkungslos erscheinen lassen. Das liege an der alten Version der DIN V 18599, die z. Zt. in der BEG noch Anwendung findet – und dies bis zur Referenzierung der aktuellen DIN TS 18599 in der BEG und ihrer Umsetzung in den Berechnungsprogrammen der Softwarehersteller. Sie fordern, dass verbesserte Kennwerte zum Berechnungsstandard werden.
Durch die Auswahl verbesserter Kennwerte sinkt der berechnete Primärenergiebedarf im zugrunde gelegten Musterhaus massiv.
Bild: Christoph Scholte, Zehnder Group Deutschland GmbH/BDH e.V.
Solange die neue DIN/TS 18599 noch nicht vollständig in den Berechnungsprogrammen umgesetzt sei, müssten nach Ansicht der Unterzeichner bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mindestens die verbesserten Kennwerte nach DIN V 18599-6 verwendet werden. Marktübliche Lüftungsanlagen gehen mit Herstellerkennwerten noch deutlich über diesen Standard hinaus.
Standardkennwerte erzeugen falsche Annahmen
Die BEG verweist derzeit noch auf die DIN V 18599:2018. Die im Oktober 2025 veröffentlichte DIN/TS 18599 bildet den heutigen technischen Stand besser ab, ist aber noch nicht als Berechnungsgrundlage in den BEG-Richtlinien verankert. Bis zu einer entsprechenden Anpassung und der anschließenden Umsetzung in den Berechnungsprogrammen bleibt deshalb die ältere Normfassung maßgeblich. Nach aktuellem Stand sollen dagegen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab 01.01.2027 beide Versionen parallel Anwendung finden.
Das habe erhebliche Folgen: Wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung lediglich mit den voreingestellten Standardkennwerten der DIN V 18599-6 berechnet, würden ein Wärmebereitstellungsgrad von nur 60 %, eine spezifische Ventilatorleistung von 0,55 W/(m³/h) und ein veralteter AC-Ventilatormotor angesetzt. Die energetische Wirkung einer heute marktüblichen Anlage würde dadurch massiv unterschätzt.
Ein Klick entscheidet
Wie groß der Effekt sein kann, zeigt die Berechnung (siehe Tabelle unten) eines freistehenden Musterhauses mit 191,3 m3 Nettogrundfläche, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung und einem 300-l-Warmwasserspeicher.
Ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung liegt der Primärenergiebedarf in der Beispielrechnung bei 43,2 kWh/(m²·a). Das Gebäude erreicht den Standard Effizienzhaus 55.
Wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung lediglich mit den voreingestellten Standardwerten berechnet, sinkt der Primärenergiebedarf nur unwesentlich auf 42,4 kWh/(m²·a). Die rechnerische Einsparung beträgt damit lediglich 1,9 %. Das Gebäude bleibt ein Effizienzhaus 55. „Für Bauherren und Planende entsteht so der falsche Eindruck, die Investition in Wärmerückgewinnung bringe energetisch kaum einen Vorteil“, resümieren die Verbände.
Tatsächliche Werte liefern Effizienzsprünge
Schon durch die Auswahl der verbesserten Kennwerte nach DIN V 18599-6 – 80 % Wärmebereitstellungsgrad, 0,35 W/(m³/h) Ventilatorleistung und DC-Motor – sinkt der berechnete Primärenergiebedarf dagegen auf 36,8 kWh/(m²·a). Das entspricht einer Reduzierung um 14,8 %. Im Musterhaus wird damit der Sprung vom Effizienzhaus 55 zum Effizienzhaus 40 erreicht.
Werden die tatsächlichen Herstellerkennwerte des vorgesehenen Geräts angesetzt – im Beispiel 91 % Wärmebereitstellungsgrad und 0,18 W/(m³/h) Ventilatorleistung – reduziert sich der Primärenergiebedarf bis auf 33,0 kWh/(m²·a). Gegenüber der Variante ohne Wärmerückgewinnung entspricht dies einer Verringerung um 23,6 %.
Liste der Verbände:
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH)
Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V. (DEN)
Fachverband Gebäude-Klima e.V. O(FGK)
GIH Bundesverband e.V. (GIH)
HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. (HEA)
Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW)
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)
Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. (ZDS)
