Freier Luftaustausch versus akustische Abdichtung
Konflikte zwischen Lüftungsanforderungen und Schallschutz vermeiden
Moderne Wohngebäude müssen heute nicht nur energieeffizient, sondern auch komfortabel und „wohngesund“ sein. Während die kontrollierte Wohnraumlüftung eine zentrale Rolle für Luftqualität und Feuchteschutz spielt, gewinnt der Schallschutz als Wohlfühlfaktor zunehmend an Bedeutung. Bewohner erwarten zu Recht ein ruhiges Wohnumfeld – frei von störenden Betriebsgeräuschen, Außenlärm oder Geräuschübertragungen zwischen den Räumen. Lüftung und Schallschutz sind dabei eng miteinander verknüpft: Nur wenn beides zusammen gedacht wird, lassen sich rechtliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig eine hohe Nutzerzufriedenheit erreichen.
Leise und nahezu unsichtbar: die Meltem Komfortlüftungen „M-WRG-II“ (im Bild) und „M-WRG“.
Bild: Meltem
Lüftung und Schallschutz verfolgen oft widersprüchliche Ziele: Während die Lüftung den freien Luftaustausch zwischen Räumen und nach außen ermöglichen muss, erfordert der Schallschutz eine maximale akustische Abdichtung. Das führt in der Praxis regelmäßig zu Konflikten – besonders bei Überströmöffnungen, Wanddurchführungen und Luftkanälen. Auch die Lüftungsgeräte selbst können durch ihr Eigengeräusch Störgeräusche erzeugen, die den Wohnkomfort beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es, Lüftung und Schallschutz bereits in der Konzeptphase gemeinsam zu planen und auf geprüfte, leise Systeme mit nachgewiesen hervorragenden Schallwerten zu setzen.
Geräte und Luftkanäle müssen schalltechnisch entkoppelt montiert werden, um Körperschallübertragungen zu vermeiden. Auch die Positionierung der Geräte ist bereits in der Planungsphase festzulegen. Die Hersteller geben dazu in den Einbauanleitungen der Geräte wichtige Informationen. So lassen sich technische Anforderungen und Nutzerkomfort optimal in Einklang bringen.
Herausforderung für SHK-Profis
Für SHK-Fachbetriebe bedeutet die Kombination aus Lüftung und Schallschutz eine technisch anspruchsvolle Aufgabe. Es gilt, unterschiedliche Normen (z. B. DIN 4109 und DIN 1946-6) sowie bauphysikalische Gegebenheiten unter einen Hut zu bringen. Fehler beim Einbau oder in der Auswahl des Lüftungssystems führen schnell zu mangelhaftem Schallschutz, Kundenreklamationen oder sogar Nachbesserungspflichten. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an Energieeffizienz und einfache Wartung.
Die Auszeichnung der Serie M-WRG-II als „Zertifizierte Passivhaus-Komponente“ stellt hohe Anforderungen an die Qualität der Geräte.
Bild Meltem
Bestand und Neubau: Was ist zu beachten?
Während im Neubau Lüftung und Schallschutz von Anfang an gemeinsam geplant werden können, ist die Umsetzung im Bestand oft mit deutlich größeren Herausforderungen verbunden. Begrenzte Platzverhältnisse, vorhandene Bausubstanz und fehlende Schallschutzmaßnahmen erschweren die Nachrüstung. Zudem fehlt häufig ein definiertes Lüftungskonzept. Im Neubau lassen sich hingegen Einbauorte, Leitungsführungen und Entkopplungen von Beginn an optimal berücksichtigen. Trotzdem gilt auch hier: Nur wer frühzeitig plant und normgerecht auslegt, vermeidet spätere Zielkonflikte.
Dezentrale Komfortlüftungsgeräte, beispielsweise von Meltem, bieten in beiden Fällen eine praxisnahe Lösung – kompakt, effizient und besonders schalloptimiert; sowohl für neue Gebäude als auch für die Sanierung im Bestand.
Relevante Normen und Richtlinien
Zu den baurechtlichen, normativen und energetischen Vorgaben zählen die DIN 1946-6, die DIN 4109 und das GEG (Gebäudeenergiegesetz).
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
Die DIN 4109 definiert die Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz – unter anderem für Lüftungsanlagen. Ziel ist es, Bewohner vor unzumutbaren Geräuschbelastungen zu schützen, sowohl von außen als auch innerhalb des Gebäudes. Die DIN 4109 legt Grenzwerte für den Schallpegel in verschiedenen Räumen fest. Diese Werte variieren je nach Raumart (z. B. Wohnräume, Bäder, Küchen) und Nutzungsart (z. B. Wohnen, Arbeiten, Schlafen).
Von Anfang an gut geplant ermöglichen die Komfortlüftungen ein Minimum an Eigengeräusch und ein Maximum an Lärmschutz.
Bild: Meltem
Für den Innenlärmpegel in Wohn- und Schlafräumen gilt ein Wert von ≤ 30 dB(A), während in Fluren und Wohnungsküchen ≤ 35 dB(A) erlaubt sind. Ein weiterer Faktor ist die Außenlärmabschirmung (Dnew, Rw) z. B. bei Straßenschallpegeln über 60-75 dB(A). Wie bereits an vorheriger Stelle erwähnt, spielt auch hier die Körperschallentkopplung zur Vermeidung der Schallübertragung in Nachbarräume oder Bauteile eine wichtige Rolle. Als planerischer Zielwert gilt im hochwertigen Wohnbau oder bei erhöhtem Schallschutz: ≤ 27 dB(A) (DIN 4109-5).
DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen
Die DIN 1946-6 legt fest, wann und wie ein Lüftungskonzept für Wohnungen zu erstellen ist – insbesondere bei Neubauten und umfassenden Sanierungen. Zu den Kerninhalten der Norm zählen die Festlegung der Notwendigkeit für verschiedene Lüftungsstufen wie Feuchteschutz-, Mindest-, Nenn- und Intensivlüftung. Bei Planung und Auslegung der Anlage müssen die notwendigen Luftvolumenströme berechnet werden. Auch die Anforderungen an Zulufträume, Ablufträume und Überströmmöglichkeiten sind von Beginn der Planungsphase an zu berücksichtigen. Zudem gibt die DIN 1946-6 Empfehlungen für Geräuschbegrenzung bei Luftströmungen.
Gebäudeenergiegesetz
Die ehemalige Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Es regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen. Obwohl das GEG selbst keine direkten Schallschutzbestimmungen enthält, können sich energetische Sanierungsmaßnahmen indirekt auf den Schallschutz auswirken. Das GEG fordert, dass diese Maßnahmen den Schallschutz nicht verschlechtern dürfen.
Wie tragen Komfortlüftungsgeräte zum Schallschutz bei?
Moderne Komfortlüftungsgeräte sind leistungsstarke, dezentrale Lüftungsgeräte mit hoher Wärmerückgewinnung und ausgezeichneten schalltechnischen Eigenschaften. Je nach Hersteller sind Wirkungsgrade von bis zu 91 % Wärmerückgewinnung möglich. Komfortlüftungsgeräte bieten einen sehr hohen Schallschutz gegen störende Außengeräusche und verursachen selbst keine störenden Geräusche im Wohn- und Schlafbereich. Sie eignen sich für Neubau wie Sanierung. Vor allem in Wohngebieten mit erhöhtem Geräuschaufkommen, wo eine Fensterlüftung aufgrund der Lärmbelastung kaum möglich ist, spielen sie ihre Vorteile aus.
Ergänzt den Komfort: Die Geräte-Bedienung mit der Meltem-App ermöglicht Online-Updates.
Bild: Meltem
Beispielhaft können in diesem Zusammenhang die Komfortlüftungsgeräte von Meltem herangezogen werden. Sie verfügen über sehr hohe Schallwerte. Bei wandintegriertem Einbau U² beträgt die Schalldämmung D n,e,w bis zu 70 dB bei Serie „M-WRG-II“ bzw. bis zu 56 dB bei Serie „M-WRG“. Der Schalldruckpegel ist sehr gering mit einem Eigengeräusch ab LpA, 10 m² = 6,5 dB („M-WRG-II“) bzw. ab 8,8 dB („M-WRG“).
Durch ihren äußerst leisen Betrieb mit Schallleistungspegeln teils unter 20 dB(A) eignen sich die Komfortlüftungsgeräte ideal für Wohnräume und können, wenn nötig, auch in Schlafräumen platziert werden. Bei der Unterputzmontage der Geräte (teil- oder wandintegriert) bewirkt das dickwandige Montageset eine sehr gute Schalldämmung und Körperschallentkopplung, sodass sich Schallwerte auf ein Minimum begrenzen lassen.
Weitere Vorteile der Komfortlüftung von Meltem sind ein hoher Wärmebereitstellungsgrad mit bis zu 91 % sowie die Möglichkeit der Feuchterückgewinnung. Die Geräte benötigen keine zentrale Leitungsführung, können aber mit Kanalanschluss auf der Zuluft- und Abluftseite versehen werden. Sie sind flexibel einbaubar (Unterputz teil- und wandintegriert sowie Aufputz) und verfügen über vielseitige Bedienmöglichkeiten und ansprechende Designlösungen. Geprüfte Daten, normgerechte Auslegung und klare Einbauempfehlungen geben Planungssicherheit.
