Korrekter Einbau von Kaminen

Wiederinbetriebnahme von alten Schornsteinen

In den kalten, dunklen Monaten ist der Wunsch nach einer behaglichen Wärme groß. Kaminöfen sind hier die erste Wahl und bringen zudem noch ein Hauch von Romantik ins Haus. Auch vor dem Hintergrund der Versorgungssituation der anderen Energieträgern sind die Wärmeerzeuger gefragter denn je. Doch ist der alte Schornstein bereit für die Abgasaufnahme?

Im Rahmen der Gebäudemodernisierung werden viele handwerkliche Tätigkeiten von unterschiedlichsten Firmen durchgeführt. Aufgrund der derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Lage, ist der Wunsch des Bauherrn nach einem Kamin erheblich gestiegen. Geplante Arbeiten an oder in vorhandenen Schornstein sollten daher rechtzeitig erkannt und besprochen werden, um lösungsorientierte Strategien zu finden. In den einzelnen Bundesländern ist die Genehmigung der Errichtung von Feuerstätten in den jeweiligen Bauordnungen unterschiedlich geregelt. Beispielsweise ist es in Berlin der § 83, der die Tauglichkeitsuntersuchung und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage vor Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fordert. Das bedeutet, dass der zuständige Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit der vorhandenen Abgasanlage vor Installation für die jeweilige anzuschließende Feuerstätte bescheinigen muss. Dies kann auch manchmal mit erheblichen Auflagen oder gar mit der Untauglichkeit enden. Nicht selten führt das zum Unverständnis seitens des Bauherren und Heizungs- und Kaminbauer.

Bevor nun z.B. ein Kamin bzw. Kaminofen, also eine Feuerstätte mit hohen Abgastemperaturen, an einen vorhandenen Schornstein angeschlossen werden soll, muss der gesamte Schornstein inkl. der benachbarten Züge begutachtet werden. Mithilfe einer Spezialkamera, mit der man den Schornstein auf die gesamte Länge von Innen abfahren kann, wird auf fremde Bauteile untersucht, wie Kabel, Rohrleitungen, Nester etc. Außerdem wird auch intensiv auf alte und nicht fachgerecht verschlossene Anschlüsse sowie auf noch vorhandene Klappen, die oft nur übertapeziert worden sind, geachtet. Besondere Berücksichtigung findet auch der benachbarte Schornstein, der oft mit einer Kunststoffabgasleitung einer Brennwerttherme belegt ist. Dabei wird neben dem Brandschutz auch die sichere Verbrennungsluftversorgung begutachtet. Sind Fugen der „Wangen“ und „Zungen“ nicht mehr ausreichend dicht, kann es eine kostenintensive Sanierung des Schornsteins zur Folge haben.

Daher sollte unbedingt noch vor der Schließung des Kaufvertrags mit dem Kunden die vorhandene Abgasanlage auf Tauglichkeit untersucht werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass sich Bezirksschornsteinfeger und Baubeteiligte auf Augenhöhe sowie lösungsorientiert begegnen und gemeinsam die Möglichkeiten durchspielen sollten. Festgefahrene Haltungen haben hier auf beiden Seiten keinen Platz. Allerdings muss auch Verständnis für die Gesetzeslage mitgebracht werden, die kaum Spielraum zulässt. Nur so lassen sich unnötige zusätzliche Kosten, unter Umständen folgenschwere Schäden und Streitigkeiten vermeiden.

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