Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Verbrennungsluft für Brennwertfeuerstätten

Die energetische Sanierung von Feuerungsanlagen ist in vollem Gange. Wenn die bisherigen Feuerstätten atmosphärisch oder mit Gebläsebrennern immer raumluftabhängig installiert waren, dann ist mit der aktuellen Brennwerttechnik eine andere zumeist bessere und sichere Verbrennungsluftversorgung möglich. Deshalb liegt auch ein besonderes Augenmerk auf der Versorgung mit ausreichend und vor allem sauberer Verbrennungsluft der Brennwertfeuerstätten. Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke legt daher in der vorliegenden Kolumne den Fokus auf diesen Aspekt.

Eine raumluftunabhängige Installation, also „C.3X“ Variante nach TRGI, ist nicht nur aus energetischer Sicht sinnvoll, sondern hat auch sicherheits- und betriebsbedingte Vorteile. Wenn der Brennwertfeuerstätte die Verbrennungsluft direkt über ein zugelassenes Luft-Abgas-System zugeführt wird, kann man auf Öffnungen in einem Verbrennungsluftverbund oder gar auf Öffnungen ins Freie verzichten. Eine bei B23P installierten Geräten erforderliche Frischluftöffnung ins Freie verursacht doch eine erhebliche Auskühlung des Aufstellraumes und somit der gesamten Feuerungsanlage. Die Energieverluste sind dabei immens, was nicht im Sinne der Energieeinsparverordnung ist.

Unterschiede

Aus sicherheitstechnischer Sicht spielen z.B. auch die negativen Einflüsse innerhalb aller in der Nutzungseinheit installierten Feuerstätten und luftabsaugenden raumlufttechnischen Anlagen eine große Rolle. Bei raumluftunabhängigen Brennwertfeuerstätten, wenn also der gesamte Abgasweg verbrennungsluftumspült und die Verkleidung der Feuerstätte richtig angebracht ist, ist die Wahrscheinlichkeit von Abgasaustritt im Aufstellraum nur sehr gering!

Doch bei der raumluftunabhängigen Versorgung gibt es erhebliche Unterschiede und Gegebenheiten, die unbedingt zu beachten sind. Nicht nur die Verordnungen (z.B. FeuVO) und DIN Normen (z.B. DIN 18160-1) schreiben in dieser Hinsicht Maßnahmen vor bzw. legen gewisse Forderungen fest, sondern auch die Hersteller von Feuerstätten weisen explizit auf die Qualität der Verbrennungsluft in ihren Installationsanleitungen hin.

So wird darauf hingewiesen, dass keine Schadstoffe in der Verbrennungsluft enthalten sein dürfen. Es ist auch darauf zu achten, dass die vorhandenen Schächte, wie z.B. Bestandsschornsteine, einen gewissen Grad an Sauberkeit haben müssen. Dies ist extrem abhängig von der bisherigen Benutzung des Schornsteins. Dazu ist aber vorher in jedem Fall vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eine Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Er legt dann die notwenigen Maßnahmen fest bzw. stimmt dann mit dem Kunden und dem Heizungsbauer ab, welche Verbrennungsluftversorgung am sinnvollsten, am sichersten und am kostengünstigsten ist.

Vorarbeiten

Neben dem Mindestquerschnitt des Schachtes/Schornsteins ist auch zu beurteilen, ob der Schornstein im Vorfeld mechanisch oder chemisch gereinigt werden muss. In manchen Fällen ist auch ein Ausbrennen oder Ausschlagen notwendig. Darüber hinaus wird oft auch ein sogenanntes „Versiegeln“ gefordert. Dabei werden die Innenwände des Schornsteins/Schachtes so behandelt, dass es nicht zur „Versandung“ und zur Ausdünstung von Schwefel kommen kann. Loses Fugen- oder Schornsteinmaterial sowie Reste von Rußbestandteilen werden dabei gebunden. Man vermeidet so, dass es zu irreparablen Schäden am Gebläse oder gar am Wärmetauscher der Feuerstätte und zur schadstoffhaltigen Verbrennung mit negativen Folgen an der Verbrennungsgüte kommen kann. Auch Korrosionsschäden am Wärmetauscher sind durch schadstoffbelastete Verbrennungsluft möglich!

Alternativ sind der Einzug einer konzentrischen Abgasleitung bei ausreichend großem Querschnitt oder die raumluftabhängige Variante möglich! Die notwendige Hinterlüftung der Abgasleitung ist dabei aber dringend zu berücksichtigen. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Verbrennungsluft frei von chemischen Stoffen, wie z.B. Schwefel, Fluor, Chlor, oder Halogenkohlenwasserstoffe ist. Derartige Stoffe sind auch in Sprays, Farben, Klebstoffen, Lösungs- und Reinigungsmitteln enthalten.

Und ein guter Rat zum Schluss: Die Installation bitte immer im Vorfeld mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten abstimmen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2019

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Neue Geräteart „B53S“ nach TRGI 2018

Die Gerätearten sind in den Technischen Regeln der Gas-Installation 2018 neu geregelt. Die bisherige allgemeine Definition in Bezug auf den ersten Buchstaben bleibt erhalten. Demnach ist es eine...

mehr
Ausgabe 07/2013

Gerätearten nach TRGI, TRF und TRÖl

Arten, Klassifizierung & Index Anforderungen bei der Installation

Nach den Technischen Regeln der Gas-Installation, Flüssiggas und der Ölanlagen sind die Geräte grundsätzlich in drei verschiedene Arten untergliedert: A ohne Abgasanlage B mit Abgasanlage –...

mehr
Ausgabe 03/2020

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Verbrennungsluftversorgung über den „Ringspalt“

Neben der Dichtigkeitsprüfung, der sogenannten Ringspaltmessung, werden auch die Temperatur und der Druck gemessen. Veränderungen dieser Werte bedeuten Unstimmigkeiten im Abgassystem. Bei einer...

mehr
Ausgabe 02/2021

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Verriegelung und Verbrennungsluftversorgung

Bei jeder Abgaswegeüberprüfung und bei jeder Feuerstättenschau ist die ausreichende und ungestörte Verbrennungsluftversorgung aller Feuerstätten in der Nutzungseinheit zu kontrollieren....

mehr
Ausgabe 08/2016

Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Bedeutung der Tauglichkeitsuntersuchung

Im Badezimmer eines Einfamilienhauses sollte eine Gastherme (B11BS) gegen ein Brennwertgerät ausgetauscht werden. Meine Empfehlung war eine raumluftunabhängige Betriebsweise, da auch die vorhandene...

mehr