Vorstellung von Contracting-Varianten

Energiecontracting – Effizienz nach Maß

Die Energieversorgung von Immobilien, insbesondere mit Wärme, verändert sich entscheidend. Diese Veränderungen sind politisch gewollt und wurden in der jüngsten Vergangenheit durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen vorangetrieben. Es ist wichtig, sich mit dem Thema befassen, weil auch Wohnimmobilien davon betroffen sind und sich Entscheidungsprozesse in der Wärmeversorgung ändern könnten.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen resultieren aus dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP)“ der Bundesregierung. Dazu zählen unter anderem:

■ Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG),

■ Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG),

■ Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009),

■ Heizkostenverordnung (HeizkostenV),

■ Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).

 

Die Politik diskutiert über neue Konzepte und Strategien, die sowohl ökologische als auch ökonomische Ziele verfolgen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist dabei nur ein Ziel.

 

Steigende Anforderungen an die Energieversorgung von Immobilien

Auch die Energiewirtschaft denkt um, denn die Aufgaben und Herausforderungen an die Energieversorgung steigen mit der Nachfrage nach Energie. Diese wird durch rasant wachsende Bevölkerungszahlen, Generationenwechsel und die Endlichkeit fossiler Energieträger bestimmt. War früher die einfache Versorgung mit den vermeintlich reichlich vorhandenen fossilen Energieträgern Öl und Erdgas gefragt, so rücken heute, mit Blick auf die sich verändernde Klimasituation, der Einsatz von Alternativenergien, die Energieeffizienz und der Umweltschutz in den Vordergrund.

Die Zahl der Anbieter von Energiedienstleistungen ist mit dem Bedarf nach effizienten Lösungsmöglichkeiten stark angestiegen. Für den Kunden ist eine Auswahl aus dem vielfältigen Angebot nicht leicht. Jedoch ist eine Investitionsentscheidung oftmals abhängig vom Umfang des Dienstleistungspakets. Der Verwaltungsaufwand, den die gesetzlichen Vorschriften und Änderungen für den Klimaschutz mit sich bringen, wird größer und aufwendiger. Ein Gebäudeeigentümer ist schnell mit den an ihn gestellten Anforderungen überfordert. Er benötigt eine kompetente Beratung.

 

Entlastung durch Effizienzsteigerung am Beispiel Energieliefer-Contracting

Ein Konzept, das in diesem Fall Abhilfe schafft, ist das Energiecontracting. Beim Contracting lagert der Kunde (Contractingnehmer) die Versorgung der Liegenschaft, also den Bezug der benötigten Energie, an einen Contractor aus. Dieser ist auf die Aufgabenbereiche Beratung, Planung, Finanzierung und den Betrieb der Energieanlage spezialisiert und kann von Beginn an die Eignung des Vorhabens für Contracting bestimmen.

Die Vorteile beim Einsatz von Contractingmaßnahmen sind beachtlich. Zum Beispiel müssen vom Contractingnehmer keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden und somit kann er die freiwerdenden Investitionen an anderer Stelle verwenden. Auch die Zeitersparnis, die dem Contractingnehmer durch die Abgabe der Koordination und Abwicklung der Aufgaben entsteht, kann er sinnvoll in andere Aufgabengebiete einplanen. Von besonderer Bedeutung ist der Beitrag zum Umweltschutz. Dieser wird durch den Einsatz von effizienter und energiesparender Technik, der Senkung des Primärenergieverbrauchs und der regelmäßigen Instandhaltung und Wartung der Anlage erreicht.

Bei einem Contracting-Projekt werden nicht die Kosten des Primärenergieträgers (Heizöl, Erdgas, Biomasse etc.) in Rechnung gestellt, sondern die der Nutzenergie (Wärme, Strom, Kälte etc.). Hat die Anlage einen schlechten Wirkungsgrad, benötigt der Contractor mehr Primärenergie, um dieselbe Menge an Nutzenergie zu liefern. Diesbezüglich sollte jeder Contractor das Ziel verfolgen, eine hocheffiziente Anlage zu betreiben und demnach seine wirtschaftliche und technische Kompetenz zum Einsatz bringen. Dies kann ein Punkt für SHK-Betriebe sein, ihr Know-how in das Konzept einzubringen.

 

Contracting-Varianten für eine individuelle Projektbetrachtung

Die Ansprüche an die Energieversorgung sind sehr individuell und variieren stark, deshalb lässt sich Contracting in verschiedenen Varianten betreiben. Die einzelnen Arten des Contracting wurden durch das DIN (Deutsches Institut für Normung) unter Federführung des Verbandes für Wärmelieferung e. V. in der DIN 8930 Teil 5 im November 2003 definiert. Man unterscheidet zwischen:

■ Energieliefer-Contracting,

■ Einspar-Contracting,

■ Finanzierungs-Contracting und

■ Technischem Anlagenmanagement.

Das Energieliefer-Contracting stellt die am häufigsten durchgeführte Contractingvariante dar. Diese findet im Bestandsbau (Sanierung) oder im Neubau Anwendung. Das Einspar-Contracting kommt nur für den Bestandsbau meist gewerblicher, industrieller und kommunaler Gebäude in Frage. Die Varianten Finanzierungs-Contracting und das Technische Anlagenmangement werden bei Gebäuden jeglicher Art angewandt.

Die individuelle Betrachtung eines Projektvorhabens ist sehr wichtig, um das passende Leistungspaket anzuwenden und damit ein optimales Ergebnis zu erzielen.

 

Fazit

Contracting stellt ein absolut zeitgemäßes Energiekonzept dar, das den heutigen wirtschaftlichen und auch politischen Anforderungen an eine effiziente und klimaschonende Energieversorgung gewachsen ist. Es wird dem Prinzip der bedarfsorientierten Energiedienstleistung gerecht und ermöglicht, dass durch professionelle Energieberatung und Fachkompetenz immer mehr Projekte erfolgreich mit Contractingmaßnahmen realisiert werden.


Unterstützung und weitere Informationen zum Contracting sind beim Verband für Wärmelieferung e.V. unter www.energiecontracting.de erhältlich.

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