Schlusswort

Keine Angst vorm
Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Immobilien sind häufig ein Blickfang. Als Eigentümer solcher Bauwerke hat man jedoch nicht nur Freude, denn wenn man solche Gebäude von der technischen Ausstattung her auf die heutigen energiesparenden Anforderungen ausrichten will, kann einem der Denkmalschutz einen Strich durch die Rechnung machen. Gerade bei Maßnahmen, die das Aussehen des Gebäudes verändern – wie z.B. beim Einsatz von Solarkollektoren –, kann sich der Denkmalschutz quer stellen. Dass muss jedoch nicht das Ende einer Sanierung bedeuten. In Berlin wurde ein solcher Fall vor Gericht entschieden. Eigentümer klagten gegen das Verbot der Denkmalbehörde, eine Solarwärmeanlage zu montieren – und bekamen Recht. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz. Damit wurde dem Umweltschutz eindeutig Vorrang gegeben. Zum Prozess muss es nicht kommen. Bernd Felgentreff vom Solarheizsystem-Hersteller Solvis rät: „Eigentümer sollten vor der Montage von Solarkollektoren eine Genehmigung einholen und etwaige Auflagen beachten. Das vermeidet späteren Streit.“ Mit dem Berliner Urteil hat das SHK-Handwerk jedoch ein zusätzliches Argument, um energetisch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen umsetzen zu können, meint …

… IHRE SHK PROFI-REDAKTION

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Ausgabe 06/2019

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