Minusgrade: VDI-Tipps zum Schutz von Heizungs- und anderen Wasserleitungen

Vor dem Hintergrund des jüngsten Stromausfalls in Berlin und der aktuellen Kälteperiode weist der VDI auf das erhöhte Risiko von Frostschäden an Heizungs- und Trinkwasserleitungen hin. SHK-Profis können diese Informationen nutzen, um ihre Kundinnen und Kunden gezielt für Vorsorgemaßnahmen zu sensibilisieren. Besonders in Wohngebäuden drohen Schäden, wenn Wasser infolge eines Stromausfalls oder längerer Abwesenheit in Leitungen stehen bleibt und gefriert. Beim Gefrieren dehnt sich Wasser aus und kann Rohre zum Bersten bringen, ohne dass der Schaden sofort sichtbar wird.

Trinkwasser-Experte Thomas Wollstein von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik erklärt: „Frostschäden an Heizungs- und Trinkwasserleitungen zeigen sich oft erst, wenn die Kälteperiode vorbei ist und das Eis wieder auftaut. Wer jetzt nicht vorsorgt und später nicht aufmerksam ist, riskiert, Wasserschäden zu spät zu bemerken, und damit unnötig hohe Sanierungskosten.“ Der VDI gibt Tipps zum Vermeiden von Frostschäden.
Bild: Clipdealer

Der VDI gibt Tipps zum Vermeiden von Frostschäden.
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Bei einem großflächigen Stromausfall wie beispielsweise in den vergangenen Tagen in Teilen Berlins fallen die Heizung und die Trinkwasserversorgung aus. Das führt dazu, dass Gebäude auskühlen und das in den Leitungen stehende Wasser gefrieren kann. Das in den Leitungen stehende Wasser dehnt sich dabei aus und die Rohre reißen. Das bleibt zunächst unbemerkt, weil kein Wasser austritt, solange der Frost anhält. Beim Wiederauftauen können dann schwere Wasserschäden auftreten.

Empfehlungen für Eigentümer und Fachbetriebe

Wollstein empfiehlt: „Wenn Sie absehen können, dass Ihr Haus während einer Frostperiode nicht beheizt und kein Trinkwasser entnommen wird, informieren Sie unverzüglich Ihren Sachversicherer und halten sich an ein von ihm vorgegebenes Vorgehen. Weiter empfiehlt es sich, die Trinkwasserinstallation abzusperren. Das verhindert möglicherweise nicht den Rohrbruch, begrenzt jedoch die austretende Wassermenge. Wenn möglich, sollten die Leitungen entleert werden. Bei Wiederinbetriebnahme muss die Trinkwasserinstallation gespült werden.“

Hilfreich ist es, auch Keller- und Nebenraumfenster geschlossen zu halten, da offene Fenster die Auskühlung beschleunigen. Außerdem sollten regelmäßig Sichtkontrollen auf Feuchteschäden oder erkennbare Leitungsschäden stattfinden, besonders nach dem Ende der Frostperiode. Wollstein erklärt: „Dämmmaßnahmen verlängern die Zeit bis zum Einfrieren. Rohrbegleitheizungen können es verhindern – solange sie mit Strom versorgt werden.“ Für die fachgerechte Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen verweist der VDI auf die Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Trinkwasser-Installationen; Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“.

Bei Verdacht auf eingefrorene Leitungen sollte der Hauptabsperrhahn geschlossen und Entnahmestellen (z. B. Wasserhähne) geöffnet werden, damit der Überdruck in den Leitungen kontrolliert abgebaut werden kann. Zudem warnt der VDI-Experte davor, Leitungen in Eigenregie mit offener Flamme oder Heißluftgeräten aufzutauen. Vielmehr sollte ein Fachinstallationsbetrieb hinzugezogen werden. Fachleuten empfiehlt der VDI für die Vorsorge gegen Einfrieren in der Planung frostgefährdeter Leitungen die Richtlinie VDI 2069 „Verhinderung des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen“ zu berücksichtigen.

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