Neue Anforderungen für Sachkundebescheinigungen
02.02.2026
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) hat beispielsweise ihr Seminarangebot bereits an die neuen Vorgaben angepasst.
Bild: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
Durch die novellierte europäische F-Gase-Verordnung von 2024 ergeben sich neue Anforderungen an die Zertifizierung von Personen und Unternehmen, die Arbeiten an Kältemittelkreisläufen ausführen. Auch wenn vieles bereits durch EU-Vorgaben geregelt ist, können manche Aspekte national individuell angepasst werden. In Deutschland geschieht dies in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), deren Neufassung am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossen wurde. Da zunächst noch das Chemikaliengesetz als rechtliche Grundlage verabschiedet werden muss, wird die ChemKlimaschutzV voraussichtlich erst im April in Kraft treten. Über die Inhalte besteht aber bereits jetzt Klarheit, so dass alle in der Branche verbindlich planen und sich vorbereiten können.
Zu den wichtigsten Änderungen, die umgesetzt werden müssen, zählt die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen. Dies gilt für diejenigen, die bereits eine Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung besitzen. Bis spätestens März 2029 muss eine Auffrischungsschulung besucht werden, in der dann auch Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln vermittelt werden. Auf Initiative der Verbände der Kältebranche konnte u. a. erreicht werden, dass es die ChemKlimaschutzV jetzt erlaubt, diese Schulungen als Online-Seminare ohne praktische Prüfung durchzuführen, wenn die Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln in einer Selbsterklärung des Unternehmers bestätigt werden.
Einen ausführlichen Fachbeitrag zu den neuen Zertifizierungen und den Vorgaben der novellierten Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie in der nächsten Printausgabe des SHK Profi (1/2026), die am 17. Februar erscheint.
