PV: Urteile mit Auswirkung auf einen Millionenmarkt

Die im Juni bekannt gewordenen Vertriebsverbote für einen PV-Balkonkraftwerk-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz haben Bestand. Das hat Auswirkungen auf einen Millionenmarkt.

Balkon-PV-Anlagen haben sich zu einem Massenmarkt entwickelt. Allein in den vergangenen 12 Monaten wurden eine Viertel Millionen neu installiert. Die Leistung der Anlagen gerät immer höher, weil heute meist mehrere Module verbaut werden. Das in Kombination mit einem Stromspeicher macht die Sache für die Elektrik sicherheitstechnisch wieder heikel. Anbieter werden sich umstellen müssen. Technische Lösungen stehen parat.
Bild: Indielux

Balkon-PV-Anlagen haben sich zu einem Massenmarkt entwickelt. Allein in den vergangenen 12 Monaten wurden eine Viertel Millionen neu installiert. Die Leistung der Anlagen gerät immer höher, weil heute meist mehrere Module verbaut werden. Das in Kombination mit einem Stromspeicher macht die Sache für die Elektrik sicherheitstechnisch wieder heikel. Anbieter werden sich umstellen müssen. Technische Lösungen stehen parat.
Bild: Indielux
Hintergrund ist eine Schutzlücke: Die Steckdoseneinspeisung setzt die Absicherung des Stromkreises herauf. Die Sicherung kann ihre Schutzfunktion, die Leitung vor Überhitzung zu bewahren, dann unter Umständen nicht mehr erfüllen. Genau deshalb fordern die VDE-Normen beim Anschluss von mehr als 960 Wp Modulleistung (etwa zwei Solarmodule) eine technische Schutzmaßnahme für den Leitungsüberlastschutz.

Rechtsbehelfe gescheitert

Die Rechtsbehelfe der beiden betroffenen Fachhändler gegen die einstweiligen Verfügungen, die die Landgerichte Bochum und Osnabrück unabhängig voneinander auf Antrag des Berliner PV-Plug-In-Pioniers Indielux GmbH erlassen hatten, sind im Kern gescheitert: Das Osnabrücker Verbot wurde nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten und umfassend begründet, das Bochumer wurde überwiegend bestätigt und ist rechtskräftig.

Heiße Angelegenheit

Wie viele Geräte das betrifft, lässt sich mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur abschätzen: Allein in den vergangenen zwölf Monaten wurden 248.726 Steckersolaranlagen mit mehr als 960 Wp neu registriert (alle Angaben Stand: 31. Juli 2026). Unter Berücksichtigung nicht gemeldeter Anlagen geht Indielux von einem betroffenen Marktvolumen von derzeit rund 500 Mio. Euro pro Jahr aus.

Auch die Marktaufsichtsbehörden befassen sich inzwischen mit dem Thema: Eine von ihnen hat Indielux um eine Sicherheitsanalyse zur Gefährdung durch Balkonkraftwerk-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz gebeten. Das Ergebnis: Eine Einspeisung mit 2.500 W kann die Elektroinstallation auf bis zu 217 °C erhitzen. Ab 200 °C besteht Brandgefahr. Auch eine dauerhafte Einspeisung mit den normativ zulässigen 800 W (3,5 A) kann die Lebenserwartung der Elektroinstallation im ungünstigsten Fall von rund 25 Jahren auf unter ein Jahr verkürzen.

„Zehn Jahre haben wir in der DKE-Normung daran mitgearbeitet, die Steckdoseneinspeisung sicher möglich zu machen, der Leitungsüberlastschutz war dabei das zentrale Sicherheitsthema. Dann kamen Geräte auf den Markt, mit denen sich die Elektroinstallation auf mehr als 200 °C erhitzen lässt. Am Ende blieb nur der Rechtsweg, damit diese Anforderung ernst genommen wird“, sagt Marcus Vietzke, Indielux-Geschäftsführer

Was Betreiber tun sollten

Ein Produkt, das gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt und nicht verkauft werden darf, kann einen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts aufweisen. Betroffene Käufer können sich gegenüber ihrem Händler auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und Nachbesserung verlangen, im Regelfall bis zu zwei Jahre nach Übergabe der Ware (§ 437 in Verbindung mit § 438 BGB). Zudem könnten Betroffene selbst Maßnahmen ergreifen, so Indielux: Am einfachsten lässt sich die Einspeiseleistung des Speichers herunterregeln, auf einen Wert unterhalb der tatsächlichen Reserve der Hausleitung. Dabei gelte: Je weniger über die Installation bekannt sei, desto niedriger muss der Wert liegen. Kann eine Verlegung der Leitungen in Wärmedämmung nicht ausgeschlossen werden, sind höchstens 115 W (0,5 A) einzustellen, dieser Wert ist in der Praxis immer unbedenklich. Ist das ausgeschlossen, können die Leitungen aber in einem Elektroinstallationsrohr liegen, sind höchstens 345 W (1,5 A) zulässig. Auf keinen Fall darf die Einspeiseleistung auf mehr als 800 W (3,5 A) eingestellt werden. Beide Faustwerte entsprechen nur einem Bruchteil dessen, was ein typischer Speicher leisten könnte. Das Herunterregeln senke das Risiko, ersetze aber keine technische Schutzmaßnahme im Sinne der Norm.

Eine Elektrofachkraft kann eine spezielle Wieland-Einspeisesteckdose einbauen, die mit dem maximal zulässigen Einspeisestrom gekennzeichnet sein muss. Dafür ist die Leitungsreserve des Stromkreises anhand der Verlegeart zu ermitteln. Liegt sie unter 800 W (3,5 A), lässt sie sich durch den Einbau einer kleineren Sicherung schaffen, der klassische, aber aufwendige Weg.

Sicherheitstechnologien

„Zehn Jahre haben wir in der DKE-Normung daran mitgearbeitet, die Steckdoseneinspeisung sicher möglich zu machen, der Leitungsüberlastschutz war dabei das zentrale Sicherheitsthema. Am Ende blieb nur der Rechtsweg, damit diese Anforderung ernst genommen wird“, sagt PV-Plug-In-Pionier und Indielux-Geschäftsführer Marcus Vietzke.
Bild: Indielux

„Zehn Jahre haben wir in der DKE-Normung daran mitgearbeitet, die Steckdoseneinspeisung sicher möglich zu machen, der Leitungsüberlastschutz war dabei das zentrale Sicherheitsthema. Am Ende blieb nur der Rechtsweg, damit diese Anforderung ernst genommen wird“, sagt PV-Plug-In-Pionier und Indielux-Geschäftsführer Marcus Vietzke.
Bild: Indielux
Indielux hat mit „ready2plugin“ eine Sicherheitstechnologie für den Steckdosenanschluss von Solaranlagen und Steckerspeichern entwickelt. Sie ist in acht Ländern patentiert und mindestens bis 2038 geschützt. Ihre Funktion und Ausfallsicherheit wurden im DKE-Normungsvorhaben durch das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE „praxisnah erfolgreich getestet“. Marcus Vietzke ist Mitautor der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 und verhandelte die Laienanmeldung in die Netznorm VDE-AR-N 4105, die es Verbrauchern seit November 2018 erlaubt, Steckersolargeräte ohne Elektriker anzumelden. Erster Lizenznehmer von „ready2plugin“ ist der deutsche Anbieter „Maxxisun“ mit dem Speichersystem „Maxxicharge V2+“, ausgestattet mit der „ready2plugin“-Technologie. Es speist mit bis zu 2.300 W (10 A) über die Haushaltssteckdose ein.

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