ZVSHK Chancen ohne Risiken beim Bauen E
02.11.2026Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, mit dem neuen Gebäudetyp E das Bauen in Deutschland einfacher und kostengünstiger zu machen. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf geht aus Sicht des Verbandes grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings müsse der Gesetzgeber sicherstellen, dass die vorgesehenen Erleichterungen nicht zu neuen Haftungsrisiken für das Handwerk führten.
„Ein Handwerksbetrieb muss sich darauf verlassen können, dass eine vertraglich vereinbarte Ausführung später nicht zum Haftungsfall wird. Wir brauchen eindeutige Leistungsbeschreibungen und klare Verantwortlichkeiten. Sonst wird aus der gewollten Vereinfachung schnell ein neues Rechtsproblem“, sagt ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Daniel Föst.
Bild: ZVSHK
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bauherren und ausführende Unternehmen künftig einen gesetzlichen Basisstandard vereinbaren können. Damit sollen Abweichungen von bislang üblichen Qualitätsstandards leichter und rechtssicher möglich werden. Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Gebäude bleiben bestehen.
Gretchenfrage praktische Umsetzung
Aus Sicht des ZVSHK liegt die entscheidende Frage in der praktischen Umsetzung. Gerade bei der technischen Gebäudeausrüstung griffen Planung, Ausführung und späterer Betrieb eng ineinander. Heizungs-, Lüftungs- und Trinkwasserinstallationen müssten dauerhaft sicher und zuverlässig funktionieren. Würden bei der Planung bewusst niedrigere Standards vereinbart, müsse eindeutig geregelt sein, welche Leistungen der Fachbetrieb schulde und wofür er verantwortlich sei.
Kritisch sieht der Verband deshalb die vorgesehene Erleichterung der Aufklärungspflichten. Nach dem Entwurf soll bei bestimmten Abweichungen vom üblichen Qualitätsstandard künftig ein deutlicher Hinweis an den Auftraggeber ausreichen. Ob damit tatsächlich mehr Rechtssicherheit entsteht, ist aus Sicht des SHK-Handwerks noch nicht ausreichend geklärt.
Möglichst einheitliche Vorgaben
Nachbesserungsbedarf sieht der ZVSHK auch beim Zusammenspiel der neuen Regelungen mit den in der Baupraxis üblichen Vertragsformen. Zudem dürften unterschiedliche technische Mindestanforderungen der Bundesländer nicht zu zusätzlichen Unsicherheiten führen.
Der Verband spricht sich deshalb für möglichst einheitliche Vorgaben und praxistaugliche Vertragsregelungen aus. Zugleich muss klar zwischen verzichtbaren Komfortmerkmalen und Anforderungen unterschieden werden, die für Gesundheit, Sicherheit und den zuverlässigen Betrieb der Gebäudetechnik unverzichtbar sind.
Der ZVSHK weist darauf hin, dass Einsparpotenziale nicht allein durch den Verzicht auf bisher übliche Standards entstehen. Auch eine frühzeitige Einbindung der ausführenden Fachbetriebe könne dazu beitragen, technische Lösungen einfacher und wirtschaftlicher zu gestalten. Man werde den Referentenentwurf im Rahmen der laufenden Verbändebeteiligung fachlich bewerten und sich für Regelungen einsetzen, die wirtschaftlicheres Bauen ermöglichen und zugleich die Rechtssicherheit der ausführenden SHK-Betriebe gewährleisten.
Infos zum aktuellen Diskussionsstand sowie Rechtsentwürfe zum Gebäudetyp E finden sich unter: https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/gebaeudetyp-e/gebaeudetyp-e_node.html
