Beulco: Trinkwasserkonformes Material

Trinkwasserschutz neu definiert

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Trinkwasserverordnung 2001 zum 1. Dezember 2013 wird Beulco (www.beulco.de) im Trinkwasserbereich nur noch Material ausliefern, das laut Umweltbundesamt für diesen Einsatz zugelassen ist.

Zum Hintergrund: Mit der Verordnung zur Neufassung der TrinkwV 2001 hat der Gesetzgeber den Schutz des Trinkwassers neu definiert. Mit den strengen chemischen Anforderungen und der Reduzierung der zulässigen Bleikonzentration im Trinkwasser auf 10 µg/l gelangen gerade die Werkstoffe der Trinkwasserinstallation verstärkt in den Fokus der Überwachung. Davon sind auch Werkstoffe betroffen, die seit Jahrzehnten in der Trinkwasserinstallation eingesetzt werden. Zukünftig obliegt es dem Umweltbundesamt (UBA), sämtliche Werkstoffe, die mit dem Trinkwasser in Berührung kommen, zu prüfen und hierzu eine Positivliste zu erstellen. Schon jetzt steht fest, dass der Werkstoff CW602N ab dem 1. Dezember 2013 keine Freigabe für die Trinkwasserinstallation mehr erhalten wird, da die Bleiabgabe als zu hoch einzustufen ist.
Als Hersteller hochwertiger Messingerzeugnisse fühlt sich Beulco an dieser Stelle verpflichtet, zu reagieren und die verarbeiteten Werkstoffe nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes auszuwählen. Schon jetzt wird in der Produktion sukzessive auf Werkstoffe umgestellt, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung heute sicher erfüllen.

Zur sicheren Unterscheidung der Materialien befindet sich auf der jeweiligen Produktverpackung der nebenstehende Stempel.

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