Effektiver Einbruchschutz für kleine und mittlere Betriebe

Welche Sicherheitsvorkehrungen wirksam sind

Viele Betriebe unterschätzen die Gefahr sowie die Schadensumme, wenn Fenster aufgehebelt, die Betriebseinrichtung beschädigt sowie Bargeld, Waren oder Computer gestohlen wurden. Welche Vorkehrungen Unternehmen treffen sollten, um ihr Einbruchsrisiko zu senken und welche Versicherung im Ernstfall für den Schaden aufkommt, weiß Anja Moritz, Expertin von der Nürnberger Versicherung.

Es gibt eine Reihe von Vorkehrungen, die Unternehmen treffen sollten, um ihr ­Einbruchsrisiko zu senken. Im Ernstfall kann die Versicherung für den Schaden aufkommen.
Quelle: ClipDealer

Es gibt eine Reihe von Vorkehrungen, die Unternehmen treffen sollten, um ihr ­Einbruchsrisiko zu senken. Im Ernstfall kann die Versicherung für den Schaden aufkommen.
Quelle: ClipDealer

Sicherheitskonzept erarbeiten

Vor allem kleine und mittlere Betriebe denken häufig, dass das Thema Einbruchschutz für sie nicht relevant ist. „Doch auch sie sind ein beliebtes Ziel­objekt bei Einbrechern und die hohen Folgekosten, die ein Einbruch meist mit sich bringt, können für sie schnell existenzbedrohend werden“, so Anja Moritz, Expertin von der Nürnberger Versicherung. ­Daher empfiehlt sie auch kleineren Unternehmen, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Hierbei können sie sich beispielsweise an den Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe der VdS Schadenverhütung orientieren, die unter shop.vds.de/publikation/­vds-2333 zum Download zur Verfügung stehen. Darin finden sich nicht nur Tipps für die ­Gefährdungsanalyse, sondern auch die entsprechenden konkreten Schutzvorkehrungen. „Polizeiliche ­Beratungsstellen können außerdem unterstützen, indem sie etwa direkt vor Ort Schwachstellen am Gebäude und auf dem Grundstück ermitteln. Dieser Service ist meist sogar kostenlos.“, sagt Moritz. Weitere Informationen zu den Beratungsstellen finden Unternehmen unter www.polizei-beratung.de.

Aufrüsten gegen die Einbruchsgefahr

Um sich vor Einbrechern zu schützen, sollten Betriebe unbedingt in den Gebäudeschutz investieren. „Das heißt: Türen, Tore, Fenster – auch Schaufenster – Kellerschächte, Rollläden, Rollgitter und Gittertüren sollten eine entsprechende Widerstandsklasse und hochwertige Schlösser haben. Ist dies nicht der Fall, gilt es, diese dringend auszutauschen“, rät die Expertin der Nürnberger Versicherung. Auch geprüfte Mehrfachverriegelungs- oder Einsteckschlösser können das Einbruchsrisiko senken. „Um eine fachgerechte und professionelle Umsetzung der mechanischen Maßnahmen zu garantieren, sollten Firmen unbedingt einen Fachbetrieb beauftragen“, so Moritz.

Unterstützung durch technische Maßnahmen

Die Online-Datenbank der Polizeilichen Kriminalprävention soll die Suche nach polizeilich empfohlenen Fachbetrieben und Herstellern erleichtern.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Die Online-Datenbank der Polizeilichen Kriminalprävention soll die Suche nach polizeilich empfohlenen Fachbetrieben und Herstellern erleichtern.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Neben einbruchhemmenden Türen und Fenstern können außerdem technische Maßnahmen eine sinnvolle Ergänzung sein, um die Einbruchsgefahr zu senken. „Es gibt mittlerweile auch viele smarte Technologien, die beispielsweise Bewegungsmelder, Überwachungskamera, Alarmanlage und Smartphone miteinander vernetzen“, informiert die Expertin. Der Vorteil: Unternehmen können von unterwegs auf Knopfdruck über ihr Smartphone bestimmte Maßnahmen ergreifen, indem sie beispielsweise das Licht einschalten, die Überwachungskamera starten, einen Alarm auslösen oder automatisch die Polizei rufen, sollten sich Einbrecher am Gebäude zu schaffen machen. „Eine Alternative sind beispielsweise Sensoren, die diese Maßnahmen auslösen, sobald sie aktiviert werden“, ergänzt Moritz. Bei besonders gefährdeten Betrieben ist eine Einbruchmeldeanlage empfehlenswert, die dann auf ein Wach- und Sicherheitsunternehmen oder die Polizei aufgeschaltet wird.

Mitarbeiter ins Boot holen

Für einen vollumfänglichen Einbruchschutz sollten Betriebe auch ihre Mitarbeiter mit ins Boot holen: Um die gesamte Belegschaft darüber zu informieren, welche Regelungen für die Arbeitsstätte gelten, wie die Technik bedient wird und worauf sie bei Fenstern, Türen und Co. achten müssen, empfiehlt Anja Moritz, alle Sicherungsmaßnahmen schriftlich festzuhalten und das Dokument an die Mitarbeiter auszuhändigen. Die folgenden grundlegenden Sicherheitstipps sollte es unbedingt enthalten: Türen immer zweifach abschließen, Fenster nach Betriebsschluss schließen, Schlüssel sicher aufbewahren und Alarmanlage aktivieren – wenn vorhanden. Moritz rät zudem, sensible Informationen wie Sicherheitscodes nicht darin zu veröffentlichen, sondern diese besser vertraulich zu behandeln.

Trotzdem nicht im Regen stehen

Müssen Unternehmer morgens feststellen, dass im Betrieb eingebrochen wurde, ist das nicht nur ärgerlich, sondern schnell auch mit hohen Kosten verbunden. „Um dann abgesichert zu sein, ist eine Inhaltsversicherung unverzichtbar“, weiß Moritz. „Vor allem kleine und mittlere Betriebe können die Schadensumme häufig kaum stemmen.“ Die Police der Nürnberger Versicherung umfasst nicht nur das gesamte Betriebsinventar von der Büroeinrichtung bis zu Arbeitsgeräten sowie Waren und Vorräte, sondern schließt auch Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden, Schutzgittern oder Wänden nach einem Einbruch oder einem Versuch ein. „Sie deckt außerdem bis zu 24 Monate lang die laufenden Betriebskosten, falls es aufgrund gestohlener Arbeitsgeräte oder abhanden gekommener Waren zu Ertragsausfällen kommt“, erläutert die Expertin.

Online-Datenbank für polizeilich empfohlenen Fachbetriebe und Hersteller

Eine solide mechanische Grundsicherung steht an erster Stelle, wenn es um effektiven Einbruchschutz geht. Zusätzlich eingebaute Alarmanlagen bieten darüber hinaus besonderen Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht. Am besten ist es, mechanische Sicherungstechnik mit der elektronischen Überwachung sinnvoll zu kombinieren. Doch welche Produkte erfüllen die Sicherheitsstandards, und wo gibt es einen von der Polizei empfohlenen Fachbetrieb? Eine Online-Datenbank (www.k-einbruch.de/fachbetriebssuche) der Polizeilichen Kriminalprävention hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, Hersteller von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten sowie Fachbetriebe in ihrer Nähe zu finden. Aufgenommen sind hier nur Betriebe, welche die bundesweit einheitlichen Anforderungen der Polizei erfüllen. Diese sind in sogenannten „Pflichtenkatalogen“ festgelegt, die von der Polizeilichen Kriminalprävention herausgegeben werden. Neben Anforderungen an die Technik werden auch Anforderungen an die Fachunternehmen selbst sowie deren Personal gestellt. „Unser Ziel ist es, einen hohen Standard sowie eine hohe Qualität von Anlagen und Dienstleistungen im Bereich der Sicherungstechnik sicherzustellen und es letztlich den Tätern damit so schwer wie möglich zu machen“, sagt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer über unsere Datenbank einen Fachbetrieb gefunden hat, kann sich somit sicher sein, dass dieser die polizeilichen Empfehlungen umsetzt“, so Hinz. Mit der neuen Datenbank kann außerdem nach Herstellern von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten wie einbruchhemmende Fenster und Türen oder nach Nachrüstprodukten gesucht werden.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 07/2023

Worauf Betriebe zum Schutz ihrer Maschinen achten sollten

Maschinenbruchversicherung deckt viele Risiken ab

Fallen stationäre Maschinen wie beispielsweise Dreh-, Schleif- und Druckmaschinen aus, schränkt das den Betrieb ein oder bringt ihn im schlimmsten Fall vollständig zum Erliegen. Nicht nur das...

mehr
Ausgabe 06/2023

Betriebe vor Über­schwemmungen schützen

Risikofaktor Hochwasser

Zunehmendes Risiko für Betriebe Hochwasser zählen weltweit zu den häufigsten Naturkatastrophen und verursachen auch in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Auch in Regionen, die...

mehr
Ausgabe 09/2022

Verkehrssicherungspflicht

Damit Betriebe nicht aufs Glatteis geraten

Gefahrenquellen erkennen und beseitigen Laut allgemeiner Auslegung des § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Firmeninhaber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Betriebsgelände...

mehr