Flüssiggas im GEG als Heizoption


Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas
Im kürzlich beschlossenen Heizungsgesetz wurden als Heizoption mit 65 % erneuerbaren Energien, Flüssiggas-Heizungen mit anteilig biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen, erlaubt. Sie sind gerade für Menschen im ländlichen Raum abseits der Wärmenetze pragmatische und bezahlbare Optionen, um klimafreundlich zu heizen.

Wer ab dem 1.1.2024 eine Heizung neu einbaut oder austauscht, muss diese mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betreiben. Die 65 %-Anforderung gilt zunächst nur für den Einbau von Heizungen in Neubauten, die sich in Neubaugebieten befinden. In Bestandgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erlaubt das Heizungsgesetz bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung, den Einbau einer Flüssiggas-Heizung, die auch mit fossilem Flüssiggas betrieben werden kann. Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 % biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 % und ab 2040 mit mindestens 60 %. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.

Defekte Flüssiggas-Heizungen dürfen repariert und nach der Instandsetzung wie gewohnt weiterbetrieben werden. Das Heizungsgesetz gilt erst, wenn bestehende Flüssiggas-Heizungen irreparabel beschädigt sind und ausgetauscht werden müssen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können dann Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die 65 %-Anforderung erfüllen. So wäre in diesem Zeitraum beispielsweise der Einbau einer gebrauchten Flüssiggas-Heizung als Ersatzheizung möglich. Nach diesen fünf Jahren gilt: Jede neue eingebaute Flüssiggas-Heizung in Bestandgebäude und Neubau, muss mit mindestens 65 % biogenem Flüssiggas betrieben werden. Eine weitere Alternative wäre: Der Einbau einer Flüssiggas-Hybridheizung, also einer Wärmepumpe plus Flüssiggas-Heizung für die Spitzenlastabdeckung.

Biogenes Flüssiggas ist bereits seit 2018 auf dem deutschen Markt erhältlich. Mit den prognostizierten Mengen für den Wärmemarkt, könnten je nach eingesetzter Anlagentechnik bis 2030 zwischen 143.000 und 365.000 neue Flüssiggas-Heizungen installiert werden, die in Kombination mit biogenem Flüssiggas die 65 %-Anforderung des Heizungsgesetzes erfüllen. Um den deutlich steigenden Bedarf an erneuerbaren Flüssiggasen zu decken, gibt es bereits in vielen europäischen Ländern Produktionsanlagen.

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