Formulare zum Nachweis des hydraulischen Abgleichs
Grundsätzlich wird beim hydraulischen Abgleich zwischen zwei Verfahrensarten unterschieden. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A stellt ein einfaches Schätzverfahren dar. Verfahren B ist das genauere Verfahren. Bei diesem Verfahren muss die raumweise Heizlast nach Normenreihe DIN EN\TS 12831 berechnet werden. Seit Jahresbeginn ist Verfahren B im Rahmen einer Förderung verpflichtend. Einzige Ausnahme: Für Förderanträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt wurden, ist das Verfahren A für einige Fördertatbestände, u. a. beim Tausch des Wärmeerzeugers, nach der alten Förderrichtlinie noch zulässig.
Es stehen drei Nachweisformulare zur Verfügung: Formular Einzelmaßnahme, Formular KfW-Effizienzhaus und Formular Nichtwohngebäude. Die Formulare werden vom Fachhandwerker ausgefüllt und nach Abschluss der Maßnahmen zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim Fördergeber eingereicht.