Aus der Sicht des Schornsteinfegers

  Abgasführung an der Fassade

Die Abgasableitung aus den Feuerstätten erfolgt in der Regel über das Dach. Doch es gibt Ausnahmen, die Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke in dieser Ausgabe seiner Kolumne thematisiert – eine Möglichkeit bildet hierbei die Abgasführung an der Fassade.

Bei der Installation einer Feuerungsanlage ist nach Bauordnung, nach FeuVO, nach DIN 18160-1 und nach TRGI folgende Grundsatzregel einzuhalten: „Abgase von Feuerstätten sind durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abgasanlagen) so abzuführen, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen. Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustellen, dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß angeschlossen werden können. Sie müssen leicht gereinigt werden können.“ (§ 42 Abs. 3 - BauO-Bln)

Ausnahmeregelung

Die sicherste Abführung der Abgase aus Feuerstätten ist die, die über das Dach führt. Es gibt aber auch eine wesentliche Ausnahmeregelung, die oft eine aufwendigere und kostenintensivere Installation ersetzt. Die Abführung der Abgase durch die Außenwand an der Fassade von raumluftunabhängigen Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Wenn also die Ableitung über das Dach nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder in sonstige Weise nicht möglich ist, dann dürfen die Abgase horizontal durch die Außenwand gemäß TRGI nach C11, C12(x) oder C13(x) unter folgenden einzuhaltenden Bedingungen abgeleitet werden:

Die Heizleistung der Feuerstätte darf 7 kW (C11-ohne Gebläse-Außenwandraumheizer) und 11 kW (C12 und C13- mit Gebläse) sowie eine Warmwasserleistung mit 28 kW nicht überschreiten

Gefahren oder unzumutbare Belästigungen dürfen nicht entstehen

Mündungen von Feuerstätten mit Gebläse (C12, C13) müssen mind. 2 m über der begehbaren Geländeoberfläche enden.

Weitere Voraussetzungen

In den technischen Regeln der Gasinstallation (TRGI) sind unter Kapitel 10.4. umfangreich bis ins kleinste Detail weitere wichtige Voraussetzungen und die Abstände zu Fenstern, Lüftungsöffnungen, Balkonen, Vorsprüngen uvm. genauestens geregelt und erläutert!

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