Die wichtigsten Punkte der
DIN 1946-6 (Teil 2/2)

Umsetzung für das SHK-Handwerk Was gibt es zu beachten?

Aufgrund von immer dichter werdenden Gebäudehüllen ist für jedes Neubau- oder Sanierungsobjekt ein Lüftungskonzept gemäß der DIN 1946-6 zu erstellen. Dies nicht zuletzt als Reaktion auf die häufig unzureichende Lüftung von Wohnungen, den damit einhergehenden teuren Bauschäden und gesundheitlichen Belastungen. Doch worauf muss insbesondere das SHK-Handwerk bezüglich der DIN 1946-6 achten? In diesem zweiteiligen Beitrag finden Sie die zehn wichtigsten Punkte. Der Ihnen vorliegende zweite Teil behandelt die Punkte 6 bis 10 – von der Montage von Wohnraumlüftungsanlagen bis Brandschutz für DIN 1946-6 Anlagen.

6. Montage von Wohnraumlüftungsanlagen 

Bei Mehrfamilienhäusern ist bei der Leitungsausführung sicherzustellen, dass eine Übertragung von Gerüchen und Staub ausgeschlossen ist. Das Lüftungszentralgerät soll frostfrei aufgestellt werden und zwar so, dass ausreichend Platz für eine Inspektion und Wartung vorhanden ist. Zur Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung sind die Luftleitungen zu beschriften. Lüftungssysteme sollten so erstellt werden, dass Luftkurzschlüsse vermieden werden. Insbesondere Kurzschlussströmungen zwischen Fort- und Außenluft sowie zwischen Abluft aus Bädern, WC und Küchen und der Zuluft sind auszuschließen. Lüftungsleitungen, welche von Tauwasserbildung gefährdet sind, sollten entsprechend wärmegedämmt sein. Außerhalb der thermischen Hülle verlegte Lüftungsleitungen (z. B. Dachboden) müssen ebenfalls mit einer geeigneten Dämmung und der notwendigen Dämmdicke versehen werden. Generell müssen die Lüftungsleitungen so verlegt werden bzw. ein geeignetes Luftverteilsystem gewählt werden, dass eine spätere Reinigung problemlos möglich ist. In der Abluft sind mindestens Filter der Klasse G2 vorzusehen. In der Zuluft erhöht sich die Kategorie auf G3. In Küchen müssen die Ablufteinlässe eigene Filter besitzen. Es empfiehlt sich generell der Einbau von Fettfangfiltern vor dem Küchenlufteinlass.

7. Luft-Erdwärmetauscher 

Wohnraumlüftungsanlagen werden insbesondere beim Bau eines Einfamilienhauses sehr gerne mit Luft-Erdwärmeaustauschern ausgestattet. Durch den Einbau dieses Wärmeübertragers wird das Temperaturniveau der Außenluft im Winter zusätzlich erhöht und bei Betrieb in den Sommermonaten abgesenkt. In der Praxis sind sehr häufig schwerwiegende Ausführungsfehler vorzufinden. So wird anstatt geeigneter Materialien für Lüftungssysteme herkömmliches KG-Rohr verbaut. Zudem wird die Abfuhr des anfallenden Kondensats falsch bzw. gar nicht ausgeführt. Um dies und andere mögliche Fehlerquellen zu vermeiden, sollten stets nur Luft-Erdwärmetauschersysteme verwendet werden, die dafür auch konstruiert wurden. Die Rohre sind sowohl luft- als auch wasserdicht und besitzen eine glattwandige Oberfläche. Das Lüftungsrohr sollte dann frostfrei (mindestens 1,2 m tief) verlegt werden. Ein Gefälle von 2 % zum Kondensatablauf ist stetig zu gewährleisten. In der Praxis ist darauf zu achten, dass auf die gesamte Rohrleitungslänge kein „Wassersack“ eingebaut wird, der früher oder später zu erheblichen hygienischen Problemen führt. Die Luftgeschwindigkeit im Luft-Erdwärmetauscher sollte nicht größer als 3,0 m/s sein. Die Luftansaugung ist im Projektfall so zu platzieren, dass dauerhafte Beeinträchtigungen (in der Nähe von Mülltonnen, Komposthaufen, Ein- und Ausfahrten) definitiv ausgeschlossen sind. Die Länge des Erdkollektorrohrs für ein normales Einfamilienhaus liegt bei Einrohrsystemen mit DN 200 je nach Klimaregion bzw. Bodenbeschaffenheit in der Regel bei 35 bis 50 m. Der Kondensatablauf ist an der tiefsten Stelle vorzusehen, bei kellerlosen Gebäuden in einem luftdichten Revisionsschacht. Die Mauerdurchführung ist abzudichten und zu dämmen. Bei drückendem Wasser wird eine spezielle, druckwasserdichte Mauerdurchführung verwendet.

8. Inbetriebnahme, Übergabe und Instandhaltung 

Die Inbetriebnahme einer Wohnraumlüftungsanlage konzentriert sich fast ausschließlich auf eine vollständige Funktionsprüfung sowie auf eine Gesamteinregulierung des Systems. Dadurch wird der geforderte Mindestluftwechsel sichergestellt sowie die Einstellung der Gesamtvolumenströme und des richtigen Verhältnisses von Gesamtzu- und Gesamtabluft-Volumenstrom und die Optimierung der Einzelluftmengen in den Räumen. Hierzu sollten die ursprünglichen lüftungstechnischen Planungsunterlagen vorhanden sein. Weiterhin sollten alle Installationsarbeiten fertig und das Projekt bezugsbereit sein. Alle Mess- und Einregulierungsergebnisse sind in einem entsprechenden Protokoll festzuhalten.

Bei der Übergabe an den Kunden sind folgende Unterlagen mindestens zu übergeben:

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Lüftungstechnische Auslegung bzw. Berechnung nach DIN 1946-6

Bedienungs- und Wartungsanleitung

Beschreibung des Lüftungssystems

Mess- und Prüfprotokolle

Die regelmäßige Wartung und ggf. Instandsetzung einer Wohnraumlüftungsanlage ist für den dauerhaften ökonomischen und ökologischen Betrieb unerlässlich und sollte daher vom SHK-Handwerk pro aktiv beim Endkunden angeboten werden. Die regelmäßige Wartung sorgt für einen dauerhaften hygienischen Betrieb der Anlage. Bei der Wartung sind alle wichtigen Anlagenteile (Ventilator, Wärmeaustauscher, Filter, etc.) auf Sauberkeit, Verschmutzung und Materialbeschaffenheit zu prüfen. Bei evtl. Reinigungsarbeiten ist darauf zu achten, dass etwaige Einstellungen bzw. Einregulierungen nicht verstellt werden. Luftfilter sind auszutauschen. Die Notwendigkeit des Filtertausches wird i.d.R. durch den Verschmutzungsgrad, die zulässige Differenzdrucküberschreitung oder zuvor vereinbarte Zeitintervalle festgelegt. Entsprechende Checklisten für die Instandhaltung und Funktionsprüfung sind im Anhang der Norm DIN 1946-6 zu finden.

9. Die DIN 1946-6 und die Auswirkungen auf Anlagen nach DIN 18017-3

Die DIN 1946-6 beschäftigt sich in ihrem Aufbau mit keinem eigenen Abschnitt mit ihrer Schnittmenge bzw. den Auswirkungen auf die Abluftanlagennorm DIN 18017-3. In der Praxis sind gerade in Sanierungsfällen und bauseits vorhandenen Abluftanlagen die Auswirkungen der Wohnraumlüftungsnorm DIN 1946-6 spürbar. Besonders in Mehrfamilienhäusern werden Abluftanlagen, egal ob zentral (Dachventilatoren) oder dezentral (Einzelraumventilatoren), im Bestand und auch im Neubau immer noch sehr häufig eingesetzt. Deshalb sehen sich Projektverantwortliche stetig mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine DIN 18017-3 Abluftanlage die Forderungen der DIN 1946-6 erfüllt.

Wenn die Abluftanlage nach DIN 18017-3 den nach DIN 1946-6 geforderten Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz (siehe Punkt 1) erreicht und die notwendigen Außenluftdurchlässe für die Zuluft in der Fassade und / oder Fenstern eine gleichmäßige Durchströmung der kompletten Wohneinheit ermöglicht, so ist die Abluftanlage nach DIN 18017 als lüftungstechnische Maßnahme alleine völlig ausreichend. Die Lüftungsstufen „reduzierte Lüftung“ und „Nennlüftung“ müssen durch eine reine DIN 18017-3 Abluftanlage nicht erreicht werden. Um die Forderung der DIN 1946-6 im Hinblick auf den dauerhaften und nutzerunabhängigen Betrieb des Luftvolumenstroms zum Feuchteschutz zu erfüllen, sind zweistufige Ventilatoren bei den Abluftanlagen zu verwenden. Die kleine Ventilatorstufe wird an den Dauerstrom geklemmt, somit ist diese Forderung nachhaltig erfüllt. Lediglich die große Lüfterstufe wird dann bei Bedarf bzw. Notwendigkeit (z. B. Feuchte- oder Präsenzsteuerung) manuell aktiviert.

10. Brandschutz für

DIN 1946-6 Anlagen

Die DIN 1946-6 regelt nicht die brandschutztechnischen Anforderungen von Wohnraumlüftungsanlagen. Die Vorgaben werden durch die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie bzw. die jeweils aktuell gültige Länderfassung gegeben. Diese Richtlinie kommt grundsätzlich erst dann zur Anwendung, wenn das Gebäude nicht der Gebäudeklasse 1 und 2 nach Musterbauordnung entspricht. Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m (Bodenhöhe des letzten Stockwerks) mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von nicht mehr als 400 m² Größe besitzen keinerlei brandschutztechnische Anforderungen im Hinblick auf die Wohnraumlüftungsanlage. Anlagen in allen anderen Wohngebäuden müssen ausnahmslos die baurechtlichen Vorgaben der Lüftungsanlagen-Richtlinie erfüllen. In der Praxis kommt es vermehrt zu Komplikationen, da in Wohnraumlüftungsanlagen häufig brandschutztechnische Produkte mit der Kennung 18017 verwendet werden. Diese Bauprodukte gemäß Abschnitt 7 der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen aber keinesfalls in Wohnraumlüftungsanlagen nach DIN 1946-6 eingesetzt werden. Insbesondere Deckenschotts werden bei zentralen Wohnraumlüftungsanlagen fälschlicherweise in die Hauptversorgungsleitungen in den Schächten eingebaut. Auf den ersten Blick scheinen die Vorteile im Hinblick auf die Investitionskosten und die nicht notwendigen Wartungs- und Inspektionsauflagen zu überwiegen. Jedoch ist der Einsatz von Deckenschotts mit der Kennung DIN 18017 unzulässig. In Wohnraumlüftungsanlagen nach DIN 1946-6 dürfen zur Verhinderung von Brandübertragungen in den Lüftungsleitungen ausschließlich Produkte nach DIN EN 15650 (Brandschutzklappen) eingesetzt werden.

Den ersten Teil dieses Beitrags finden Sie unter dieser Verlinkung.

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