Die wichtigsten Punkte der DIN 1946-6 (Teil 1/2)

Umsetzung für das SHK-Handwerk Was gibt es zu beachten?

Aufgrund von immer dichter werdenden Gebäudehüllen ist für jedes Neubau- oder Sanierungsobjekt ein Lüftungskonzept gemäß der DIN 1946-6 zu erstellen. Dies nicht zuletzt als Reaktion auf die häufig unzureichende Lüftung von Wohnungen, den damit einhergehenden teuren Bauschäden und gesundheitlichen Belastungen. Doch worauf muss insbesondere das SHK Handwerk bezüglich der DIN 1946-6 achten? In diesem zweiteiligen Beitrag finden Sie die zehn wichtigsten Punkte. Der Ihnen vorliegende erste Teil behandelt die Punkte 1 bis 5 – vom Lüftungskonzept bis zum parallelen Betrieb von Feuerstätten und Wohnraumlüftungsanlagen.

1. Lüftungskonzept

Für alle neuen Wohngebäude, egal ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, ist schon in der Planungsphase ein Lüftungskonzept zu erstellen. Die Vorgabe der Norm erstreckt sich zudem auf Sanierungsprojekte, falls diese Sanierungsmaßnahme eine lüftungstechnische Relevanz besitzt. Dies ist der Fall, wenn z. B. durch Austausch von Fenstern und Anbringung einer Wärmedämmung die Dichtheit des Gebäudes maßgeblich verbessert wird.

Bei der Aufstellung des Lüftungskonzeptes werden zwei Volumenströme nach einem Normberechnungsverfahren ermittelt:

Volumenstrom 1 = Luftvolumenstrom
zum Feuchteschutz

Volumenstrom 2 = Luftvolumenstrom durch Infiltration

Bei Volumenstrom 1 handelt es sich um den notwendigen Luftvolumenstrom zur Sicherstellung des Bautenschutzes. Der Volumenstrom 2 gibt die Undichtigkeit der Gebäudehülle an.

Nach Ermittlung beider Werte erfolgt eine anschließende Bilanzierung. Ist die Infiltration größer als der Volumenstrom zum Feuchteschutz, sind keine weiteren lüftungstechnischen Maßnahmen notwendig. Hat hingegen der Volumenstrom zum Feuchteschutz den größeren Wert, so sind lüftungstechnische Maßnahmen einzuleiten, die durch Einrichtung zur freien Lüftung und / oder mechanischen Lüftung den Volumenstrom zum Feuchteschutz dauerhaft und nutzerunabhängig gewährleisten. Das Lüftungskonzept kann in der Praxis schnell, sicher und unkompliziert durch zahlreiche Softwarelösungen (z. B. „Helios KWL easyplan“) erstellt werden.

2. Auswahl der verschiedenen Lüftungssysteme

Ist eine lüftungstechnische Maßnahme im Sinne der DIN 1946-6 erforderlich, stehen in Abhängigkeit von dem spezifischen Projekt, der Realisierbarkeit sowie der ökonomischen und ökologischen Betrachtungen dem SHK Handwerk zahlreiche Lüftungssysteme zu Verfügung. Grundsätzlich unterscheidet die Norm unter freien und ventilatorgestützten Lüftungssystemen.

3. Anforderung an das Lüftungssystem

Bei der Lüftung von Wohneinheiten wird die Außenluftrate in vier Lüftungsstufen unterteilt. Diese werden als Intensiv-, Nenn-, reduzierte und Feuchteschutz-Lüftung bezeichnet. Eine mechanische Wohnraumlüftungsanlage muss grundsätzlich auf die Nennlüftung dimensioniert werden. Eine Anlagendimensionierung auf die Lüftung zum Feuchteschutz oder die reduzierte Lüftung ist ausgeschlossen. Lediglich die Intensivlüftung kann durch das zusätzliche Öffnen der Fenster erreicht werden. Kellerräume und andere Nebenräume dürfen an das Lüftungssystem angeschlossen werden – aber nur solange die Qualität der Gesamtanlage nicht beeinträchtigt wird.

Neben den Anforderungen an die Realisierung der Lüftungsstufen gibt die Norm weitere Funktionalitäten vor: So ist der Schallschutz nach DIN 4109 als Mindeststandard vorgegeben. An die Raumluftqualität, den Schallschutz und an die Energieeffizienz können erhöhte Anforderungen gestellt werden. In der Praxis können diese Erfordernisse durch eine geeignete Lüftungsgeräteauswahl gewährleistet werden. Um die erhöhten Anforderungen an die Hygiene zu erfüllen, sind Lüftungsgeräte mit einer „H“-Kennzeichnung zu verwenden. Weiterhin sind mindestens Filter der Klasse M5 (F5) einzusetzen und das Luftkanalnetz muss der Dichtheitsklasse B nach DIN EN 12237 entsprechen. Zur späteren Reinigung müssen zugängliche Reinigungsöffnungen vorgesehen werden. Den erhöhten Ansprüchen an die Energieeffizienz wird mit der Verwendung eines mit „E“ gekennzeichneten Gerätes nachgekommen. Um die hohen Schallschutzanforderungen zu erfüllen, muss ein Gerät mit dem Label „S“ vorgesehen werden. Zusätzliche Maßnahmen wie die akustische Entkopplung von Lüftungssystem und dem Gebäude sind ebenfalls notwendig.

4. Betrieb von Lüftungsgeräten

Wohnraumlüftungsanlagen müssen während der Heizperiode bei dauerhafter Abwesenheit der Nutzer auf die Stufe „Lüftung zum Feuchteschutz“ eingestellt werden. Bei kurzzeitiger Abwesenheit (Urlaub) ist eine Reduktion lediglich auf die reduzierte Lüftung gestattet. Eine Intensivlüftung innerhalb der Heizperiode ist auf maximal eine Stunde zu beschränken um Heizwärmeverluste zu verringern und ein Austrocknen der Raumluft zu minimieren. Auch eine Minderung des Luftvolumenstroms in der Entlüftung ist möglich, sofern die relative Raumluftfeuchte unter 30 % liegt.

5. Paralleler Betrieb von Feuerstätten und Wohnraumlüftungsanlagen

Wohnraumlüftungsanlagen dürfen nicht den sicheren Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten beeinträchtigen. Der parallele Betrieb von Zentrallüftungsgerät und raumluftunabhängiger Feuerstätte stellt keine besonderen Anforderungen an die Anlagentechnik bzw. -sicherheit. Zu beachten ist jedoch, dass die Raumluft­unabhängigkeit der Feuerstätte durch ein Prüfzeugnis oder eine Bauartzulassung nachzuweisen ist. Eine Absprache mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister empfiehlt sich.

Der parallele Betrieb eines Zentrallüftungsgerätes und einer raumluftabhängigen Feuerstätte bedingt eine besondere Sicherheitseinrichtung, die die Abgasführung der Feuerstätte überwacht und im Auslösefall die Lüftungsanlage ausschaltet. Der Auslösefall ist dann gegeben, wenn im Aufstellraum der raumluftabhängigen Feuerstätte ein Unterdruck von mehr als 4 Pa herrscht. Die Sicherheitseinrichtung ist in die raumluftabhängige Feuerstätte zu integrieren und mit der Lüftungsanlage zu verbinden. Die Installation der Sicherheitseinrichtung wird i.d.R. durch den Installateur vor- und den Schornsteinfeger abgenommen. Eine Abstimmung ist für einen reibungslosen Ablauf dringend zu empfehlen.

Den zweiten Teil dieses Beitrags finden Sie unter dieser Verlinkung.

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